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Förderrichtlinien für geförderte Beratungen der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ)

Stand: Jänner 2026

Lesedauer: 5 Minuten

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11.02.2026

Ziele

Unterstützung der Förderwerber (Punkt 3) bei der Bewältigung technologisch innovativer, ökologischer, betriebs­anlagen­technischer und betriebs­wirtschaftlicher
Heraus­forderungen durch professionelle Auf- und Vorbereitung be­trieblicher Entscheidungsprozesse sowie Handlungs­alternativen.

Chancen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Absicherung des
nachhaltigen Erfolgs der Förderwerber sowie Vorgaben für einen rechtssicheren
Betrieb sollen frühzeitig erkannt und genützt werden.

Fördergegenstand

Gefördert werden die Kosten von Beratungsleistungen, die den genannten Zielen entsprechen. Nicht förderfähig sind Nebenkosten (Fahrzeitvergütung, km-Geld, Spesen, …). Die Leistungen werden durch Externe, im Folgenden Berater genannt, erbracht (Punkt "Berater").

Kurzberatungen zur Information, Projektvorbereitung, Lösung spezieller Einzelfragen werden mit einem fixen Stundensatz gefördert und verrechnet.

Schwerpunktberatungen zur Problemanalyse, Konzept- und Maßnahmenentwicklung und erste Umsetzungsschritte für die folgenden Themen werden mit einem finanziellen Zuschuss je Beratungsstunde gefördert:

  1. Managementaufgaben zur Führung, Steuerung, Sicherung, Entwicklung und Marketing für bestehende und künftige Unternehmen (insbesondere Erstellung von Businessplänen)
  2. Vernetzung von Unternehmen (insbesondere durch Kooperations- und Ortsmarketingprojekte zur Stärkung der Marktchancen und regionalen Strukturen)
  3. Innovation und Technologie (z.B. Produkt- und Dienstleistungsinnovation, Prozessinnovation, Technologieanwendung, Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, Innovationsmethoden, Innovationsfinanzierung sowie Strategieentwicklung) sowie ausgewählte Themen der Digitalisierung
  4. Ökologische Problemstellungen (z.B. Vermeidung von Umweltrisiken, Erhöhung von Umweltstandards, Energiespar- bzw. Energieeffizienzmaßnahmen,
    effiziente Ressourcenverwendung)
  5. Betriebsanlagen: Unterstützung bei behördlichen Anlagengenehmigungsverfahren
  6. Export und Internationalisierung

Die konkret förderbaren Beratungsinhalte werden nach Abstimmung mit der Kammerleitung im Internet unter wko.at/noe/beratungsservice veröffentlicht. Nicht gefördert werden Beratungen zu ausschließlich steuerlichen oder rechtlichen Problemen, gutachterliche Tätigkeiten, reine Umsetzungsschritte (z.B. Agenturleistungen, Werbekampagnen, Veranstaltungsorganisation,
Einrichtungsplanungen, etc.) oder lang andauernde Begleitungen (jährliche Budgetierungen, Dauer-Coaching, Management auf Zeit, etc.).

Förderwerber

Mitglieder der WKNÖ bzw. Personen, deren Absicht Mitglied der WKNÖ zu werden erkennbar ist und rechtlich möglich erscheint (Unternehmensgründer). Sowie Gruppen, sofern diese auch aus Mitgliedern der WKNÖ bestehen, die externe Beratungs­leistungen in Anspruch nehmen wollen. Die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen erfolgt durch die jeweilige Organisationseinheit.
Förderwerber werden im Folgenden Kunden genannt.

Berater

Die Auswahl und Beauftragung des Beraters erfolgt durch den Kunden. Berater, welche innerhalb von zwei Jahren geförderte Beratungen durchgeführt haben, werden jährlich unter wko.at/noe/beratungsservice veröffentlicht. Die Listung erlischt, wenn innerhalb von zwei Jahren keine geförderte Beratung durchgeführt wurde oder der Berater eine Streichung wünscht.
Die gelisteten Berater erfüllen folgende Kriterien:
Einschlägige aufrechte Befugnis zur Durchführung von Beratungstätigkeiten
(insbesondere Unternehmensberatung, Informationstechnologie, Werbung und
Marktkommunikation, Ingenieurbüro, Ziviltechniker) sowie
Forschungseinrichtungen. Jede Änderung der Berechtigung bzw. die Einstellung des Betriebes ist der WKNÖ unverzüglich mitzuteilen.

Mindestens dreijährige Beratungspraxis mit Nachweis durch Vorlage von 3 Referenzprojekten der letzten 3 Jahre zu förderbaren Themen.

  • Verpflichtung nur Fragen und Probleme zu behandeln, die der Berechtigung und dem Wissen und Können entsprechen. Es dürfen keine Tätigkeiten durchgeführt werden, bei denen sich Interessenskonflikte
    ergeben könnten -> siehe auch ÖNORM EN ISO 20700
    Unternehmensberatungsdienstleistungen.
  • Bereitschaft, Kurzberatungen zu vorgegebenen Sonderkonditionen durchzuführen.

Förderantrag

Der Kunde nimmt vor Beginn der Beratung mit der WKNÖ telefonisch, schriftlich oder persönlich Kontakt auf. Er wählt und beauftragt den Berater selbst. Als Hilfestellung für die Beraterauswahl steht die unter Punkt 4 erläuterte Beraterliste zur Verfügung bzw. werden von den Mitarbeitern der WKNÖ Vorschläge unterbreitet. Bei Spezialthemen gibt es keine oder eine teilweise stark eingeschränkte Beraterauswahl.

Der Kunde bekommt von der WKNÖ per E-Mail einen Link zum vorbereiteten Förderantrag und muss diesen in seinem verifizierten Benutzerkonto vervollständigen und einreichen. Nach positiver Prüfung der Förderfähigkeit übermittelt die WKNÖ dem Kunden die Förderinformation welche alle
Bedingungen für die Förderauszahlung nach Abschluss der Beratung (erforderliche Einreichunterlagen, Einreichfrist) enthält und informiert gleichzeitig den Berater.
Eine Förderzusage erfolgt nach abgeschlossener, positiver Abrechnungsprüfung im Zuge der Förderauszahlung. Diese ist bis zur Ausschöpfung der verfügbaren, budgetären Mittel möglich.

Die WKNÖ behält sich vor, die Anzahl der geförderten Beratungen je Kunde zu begrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Beratungsablauf

Die Beratung erfolgt direkt zwischen Kunden und Berater, die einvernehmlich den Ablauf, Inhalt und die Methode konkludent oder schriftlich festlegen.

HINWEIS: Bezüglich allfälliger Werknutzungsrechte sollte vor Beginn der Beratung eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden!

Die WKNÖ übernimmt keine Haftung und auch keine Verantwortung für die Beratungsergebnisse. Kunde und Berater sind für die Einhaltung der Beratungsstandards und der Förderrichtlinie selbst verantwortlich.

Förderabrechnung

Der Kunde lädt folgende Unterlagen innerhalb der Förderfrist im Förderkonto hoch und vervollständigt seine Abrechnung:

  • Beratungsdokumentation (wird vom Berater zur Verfügung gestellt)
    • Management Summary mit Maßnahmenblatt/umsetzungsorientierte Realisierungsempfehlungen (z.B. wer, was, wann; Kostenschätzung für die empfohlenen Maßnahmen)
    • Problem- und Zielbeschreibung (Ist- / Soll-Zustand)
    • Darstellung der Entscheidungsgrundlagen und der vorgeschlagenen Lösungswege mit allen Beilagen (Zahlentabellen, Charts, Flip-Chart-Kopien, textliche Beschreibungen etc.) in gut verständlicher Form
    • Klare Abgrenzung zu eventuell nicht förderbaren Beratungsteilen
    • Bei speziellen Beratungsprogrammen können zusätzliche inhaltliche und formale Anforderungen (z.B. Businessplanerstellung, Verwendung
      von Formularen, Beratungstools, etc.) vorgesehen sein.
  • Saldierte Honorarnote(n) des Beraters
  • Sämtliche Zahlungsnachweise
  • Zeitlicher Ablauf (Zeitaufstellung - wird vom Berater erstellt)

Nach positiver Prüfung wird der Förderbetrag dem Kunden direkt angewiesen.

Bei negativer Prüfung können Nachbesserungen vom Kunden verlangt werden bzw. Förderkürzungen erfolgen. Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Wirtschaftskammer und Kunden betreffend der Beratungsdokumentation steht der Fachverband „Unternehmensberatung und Informationstechnologie“ unterstützend zur Verfügung.

Verschwiegenheit

Die Mitarbeiter der WKNÖ sind dienstrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, ausgenommen bei der förderbedingten Abrechnungskontrolle durch kofinanzierende Stellen und bei systembedingten Evaluierungen.

Rückforderungen

Sollten Förderungen zu Unrecht bezogen worden sein, müssen diese rückerstattet werden.

Allgemeine Bestimmungen zu Förderungen gemäß De-Minimis

Förderungen nach dieser Förderrichtlinie können unter gewissen Voraussetzungen der De-Minimis VO („DeM-VO“) unterliegen. Ob die von Ihnen beantragte Förderung diesen Kriterien entspricht, wird Ihnen in der Förderinformation mitgeteilt. Förderungen gemäß DeM-VO können bis zum
maximal zulässigen Gesamtbetrag lt. Verordnung idjgF Unternehmen innerhalb von drei Jahren ab Zeitpunkt der ersten „DeM“-Förderung gewährt werden.

Diese Regelung bezieht sich auf alle Förderungen, welche den „DeM“-Kriterien entsprechen. Der Förderwerber hat sich dabei zu verpflichten, sämtliche „DeM“-Förderungen, die während der letzten drei Jahre genehmigt oder ausbezahlt wurden, vollständig bekannt zu geben.