Aktuelle Verkehrsmeldungen im Bezirk Amstetten
Auflistung der Verkehrsbeeinträchtigungen
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Aktuelle Verkehrsmeldungen
Gemeinde Haag: Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten unter Totalsperre kommt es im Zeitraum vom 21. bis 30. September 2026 (ca. 4 Tage) auf der LB 42 von km 0,504 bis km 1,300 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde Haidershofen
Aufgrund von Straßenbau- bzw. Asphaltierungsarbeiten kommt es im Zeitraum vom 14. September bis 23. Oktober 2026 auf der LB 122 von 23,130 bis km 24,352 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert bzw. ein geplanter Termin einer Totalsperre ist vom 14.09. bis 16.10.2026 vorgesehen.
Gemeinde Waidhofen/Ybbs
Aufgrund von Bau-/Fräs-/Asphaltierungsarbeiten auf der LB31 von km 3,290 bis km 4,600 kommt es im Zeitraum von 02.09.2026 bis spätestens 30.09.2026 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen und Sperren. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde St. Peter/Au
Aufgrund von einer Dachumdeckung der Pfarrkirche kommt es auf der L 6263 (Hofgasse) im Bereich der Pfarrkirche im Zeitraum 07. September bis 27. November 2026 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen.
Gemeinde Waidhofen/Ybbs
Aufgrund von Zu- und Umbauarbeiten/Kranarbeiten am Unteren Stadtplatz im Bereich von Objekt Nr. 3 und bis zur Hälfte von Objekt 4 kommt es im Zeitraum vom 31.08. bis spätestens 31.12.2026 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen und Sperren.
Gemeinde Waidhofen/Ybbs
Aufgrund von Straßenbauarbeiten kommt es bis spätestens 30. Oktober 2026 an der Kreuzung LB 121-Patertal zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeindegebiet Kematen/Ybbs
Aufgrund von Fräs- Planie- und Asphaltierungsarbeiten kommt es im Zeitraum vom 14. September bis 09. Oktober 2026 auf der L 6213 von km 0,000 bis km 1,345 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeindegebiet Amstetten (Mauer)
Aufgrund von Grabungsarbeiten im Zuge eines Fernwärmeanschlusses sowie der Sanierung eines Kabelschadens kommt es im Zeitraum vom 01. bis 30. September 2026 von km 0,270 bis km 0,285 zu Verkehrsbehinderungen.
Gemeindegebiet Waidhofen an der Ybbs
Aufgrund von Erdbau/Straßenumbauarbeiten kommt es im Zeitraum vom 17. August bis spätestens 30. Oktober 2026 auf der Kreuzung LB121-Patertal zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde Viehdorf
Aufgrund von Sanierung der bestehenden Asphaltschichten und Herstellen einer Entwässerung und Leistensteinen kommt es im Zeitraum vom 30. Juni bis 30. Oktober 2026 auf der L 6060 von km 1,050 bis km 1,989 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde St. Valentin
Aufgrund von Straßenarbeiten kommt es auf der L 85 von km 4,670 bis km 5,400 im Zeitraum vom 29. Juni bis 13. November 2026 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen.
Gemeinde Waidhofen/Ybbs
Stadteinfahrt im Bereich Unterer Stadtplatz 3: Aufgrund von Umbauarbeiten beim Haus Unterer Stadtplatz 3 („Kröllerhaus“), die im Zeitraum von Anfang August bis Ende des Jahres durchgeführt werden, kommt es zu einer Verengung der Fahrbahnbreite. Der Verkehr wird durch eine Einbahnführung in Richtung Kreisverkehr der LB121 geregelt. Am Wochenende sowie an Feiertagen wird eine Befahrung im Gegenverkehr ermöglicht und die Engstelle mittels Wartepflicht für Gegenverkehr geregelt.
Dauernde Verkehrsbeschränkungen
Verordnung Gemeinde BIBERBACH – 30 km/h
Zonenbeschränkung für die Siedlungsstraßen „Stelzenberg“
Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
Parken verboten im gesamten Bereich des Wirtschaftsparks der ecoplus
Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Raaderstraße, Gartenstraße, Strauchgasse, Tulpengasse, Nelkengasse, Narzissengasse, Rosengasse, Margeritenstraße
Verordnung AMSTETTEN, Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße:
Halten und Parken verboten", ausgenommen Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs, im Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße/Ferdinand-Raimund-Straße/Kaspar-Brunner-Straße (dortige Querparkplätze) auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.
Verordnung AMSTETTEN, Grillparzerstraße 3:
- Kurzparkzone – die das Parken für die Dauer von 60 Minuten erlaubt und die nur werkstags, von Montag bis Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr, ihre Gültigkeit hat.
- Halten und Parken verboten – mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ für die Dauer des Ladevorgangs in der Grillparzerstraße 3 auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Baichberg.
Verordnung Marktgemeinde WOLFSBACH– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Straßen: Abt Laurentius Straße, Sonnenhang, Schulstraße, Dr. Koref Straße und Hofstraße im Bereich der Liegenschaften 2 und 3.
Verordnung Gemeinde ERTL:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schulstraße im Bereich von der Einmündung in die Landesstraße 86 bis zur Liegenschaft Schulstraße 12.
Verordnung Marktgemeinde WALLSEE-SINDELBURG:
Jedes Jahr wird vom 01. November bis zum 31. März ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet – Wintersportausübung auf der Gemeindestraße Schlossberg ab der Gabelung mit der St. Anna-Gasse bis zum Haus Schlossberg Nr. 8, am Resl Mayr-Weg ab Haus Nr. 1 in Richtung Schlossberg und auf der Alten Schulstraße ab Haus Nr. 24 in Richtung Schlossberg.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG
Auf dem öffentlichen Gut Parz. Nr. 2524/3 werden folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: auf 18 Metern eine Kurzparkzone (Parkdauer max. 3 Stunden), auf 6 Metern ein Halte- und Parkverbot mit einer Zusatztafel Behindertenparkplatz, auf 25 Metern ein Halte- und Parkverbot.
Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Ortsgebiet von Altenrath von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 38.
Verordnung AMSTETTEN, Hauptplatz 31:
Halten und Parken verboten", ausgenommen E-Fahrzeuge für die Strombetankung für eine Maximaldauer von 120 Minuten.
Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN:
Die Gemeindestraße "RUBRING" WOHNSTRASSE wird ab der Höhe des Hauses Rubring Nr. 11 bis 15 zur erklärt.
Verordnung EURATSFELD L 89 Kurzparkzonenregelung:
Das Parken wird auf der östlichen Fahrbahnseite mit der Gemeindestraße "Mozartstraße" bis zur nördlichen Objektsgrenze der Liegenschaft Martkplatz 4 auf eine Höchstdauer von 120 Minuten beschränkt, diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen:
Wedlsiedlung, Sonnensiedlung und Aichöd.
Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Auf dem Parkplatz „Park & Ride Bahnhof St. Peter – Seitenstetten“ ist auf 2 Parkplätzen das Halten und Parken – mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen – verboten.
Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen in der Hofgasse und einem Behindertenparkplatz in der Kirchengasse.
Verordnung ST. PETER/AU:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Bachnerstraße, Aichweg, Griesfeldweg, Griesfeldgasse, Kapellenstraße, Weideweg.
Verordnung ST. VALENTIN:
Das "Parken" im Zuge der L 85 wird auf der südlichen Fahrbahnseite gegenüber der Liegenschaft Hauptstraße 20 und 22 auf eine Maximaldauer von 90 Minuten beschränkt.