Aktuelle Verkehrsmeldungen im Bezirk Amstetten
Auflistung der Verkehrsbeeinträchtigungen
Lesedauer: 6 Minuten
Aktuelle Verkehrsmeldungen
Gemeinde Amstetten: Von Freitag, 17.07.2026 bis Montag, 20.07.2026 kommt es auf der B121 von km 2,680 bis km 3,700 zu umfassenden Sanierungsarbeiten. Bei diesen Teilbereichen handelt es sich um die Brücke über die Westbahntrasse und den südöstlichen Teil des Kreisverkehrs Greinsfurth ("McDonalds-Kreisverkehr").
Während der ersten beiden Bauphasen bleibt der Verkehr aufrecht. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte ist jedoch mit starker Verkehrsbehinderung zu rechnen. Eine Sperre der B121 ist von Samstag, 18.07. ab 20.00 Uhr bis Montag, 20.07. um 05.00 Uhr vorgesehen. Bei Schlechtwetter verschieben sich die Arbeiten jeweils um eine Woche.
Detaillierte Informationen zur Baumaßnahme gibt es bei der NÖ Straßenbauabteilung. Eine Übersicht über den Ablauf sowie Pläne entnehmen Sie bitte folgenden Links:
Bauphase 1, Bauphase 2 und Bauphase 3
Gemeinde St. Valentin: Aufgrund von Straßenwiederherstellung nach Verlegung der Fernwärmeleitungen kommt es auf der L 85 von km 2,820 bis km 2,880 im Zeitraum vom 27. Juli bis 24. August 2026 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen.
Gemeinde St. Valentin: Aufgrund von Straßenarbeiten kommt es auf der L 85 von km 4,670 bis km 5,400 im Zeitraum vom 29. Juni bis 13. November 2026 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen.
Gemeinde Waidhofen/Ybbs:
Stadteinfahrt im Bereich Unterer Stadtplatz 3: Aufgrund von Umbauarbeiten beim Haus Unterer Stadtplatz 3 („Kröllerhaus“), die im Zeitraum von Anfang August bis Ende des Jahres durchgeführt werden, kommt es zu einer Verengung der Fahrbahnbreite. Der Verkehr wird durch eine Einbahnführung in Richtung Kreisverkehr der LB121 geregelt. Am Wochenende sowie an Feiertagen wird eine Befahrung im Gegenverkehr ermöglicht und die Engstelle mittels Wartepflicht für Gegenverkehr geregelt.
Gasdruckstation-Bauarbeiten im Patertal: Bauzeitraum ist von 8.07. – 17.07.2026 - Totalsperre der Gemeindestraße Patertal im Bereich der Fa. Oberklammer:
Im Zuge dieser Arbeiten wird die Zufahrt weg von der Ampelkreuzung Patertal in Richtung Fa. Oberklammer gesperrt (Fahrverbot). Die Zufahrt zur Fa. Oberklammer ist dabei nur über die andere Richtung der Gemeindestraße Patertal möglich. Die Fa. Oberklammer wird auf dem Gelände der zukünftigen Betriebserweiterung ca. 20-30 Ersatzstellplätze für Kunden errichten, die sodann über einen Schotterweg das Geschäft erreichen können.
Gemeinde Viehdorf (Seisenegg): Aufgrund von Grabungsarbeiten kommt es im Zeitraum vom 22. Juni bis 24. Juli 2026 auf der L 6025 von 2,550 bis 2,820 km zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde Oed-Öhling: Aufgrund von Abbrucharbeiten und Neuerrichtung einer Stützmauer sowie Neuverlegung einer Wasserleitung kommt es im Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2026 auf der L 6090 von km 0,010 bis km 0,150 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde Zeillern: Aufgrund von Straßenarbeiten kommt es im Zeitraum vom 6. Juli bis 28. August 2026 auf der LB1 von km 140,390 bis km 141,160 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde Haag: Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten kommt es im Zeitraum vom 08. bis 19. Juni 2026 auf der L 85 von km 13,830 bis km 14,252 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde Wolfsbach (Grottenbach): Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten kommt es im Zeitraum vom 27. Mai bis 25. Juni 2026 an 2 Tagen auf der L 6239 von km 3,615 bis km 4,459 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Gemeinde Allhartsberg (Kröllendorf): Aufgrund von Erhaltungsarbeiten der ÖBB kommt es im Zeitraum vom 01. bis 04. September 2026 auf der L 6201 bei ca. km 0,900 im Bereich der Eisenbahnkreuzung in Kröllendorf zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.
Dauernde Verkehrsbeschränkungen
Verordnung Gemeinde BIBERBACH – 30 km/h
Zonenbeschränkung für die Siedlungsstraßen „Stelzenberg“
Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
Parken verboten im gesamten Bereich des Wirtschaftsparks der ecoplus
Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Raaderstraße, Gartenstraße, Strauchgasse, Tulpengasse, Nelkengasse, Narzissengasse, Rosengasse, Margeritenstraße
Verordnung AMSTETTEN, Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße:
Halten und Parken verboten", ausgenommen Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs, im Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße/Ferdinand-Raimund-Straße/Kaspar-Brunner-Straße (dortige Querparkplätze) auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.
Verordnung AMSTETTEN, Grillparzerstraße 3:
- Kurzparkzone – die das Parken für die Dauer von 60 Minuten erlaubt und die nur werkstags, von Montag bis Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr, ihre Gültigkeit hat.
- Halten und Parken verboten – mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ für die Dauer des Ladevorgangs in der Grillparzerstraße 3 auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Baichberg.
Verordnung Marktgemeinde WOLFSBACH– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Straßen: Abt Laurentius Straße, Sonnenhang, Schulstraße, Dr. Koref Straße und Hofstraße im Bereich der Liegenschaften 2 und 3.
Verordnung Gemeinde ERTL:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schulstraße im Bereich von der Einmündung in die Landesstraße 86 bis zur Liegenschaft Schulstraße 12.
Verordnung Marktgemeinde WALLSEE-SINDELBURG:
Jedes Jahr wird vom 01. November bis zum 31. März ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet – Wintersportausübung auf der Gemeindestraße Schlossberg ab der Gabelung mit der St. Anna-Gasse bis zum Haus Schlossberg Nr. 8, am Resl Mayr-Weg ab Haus Nr. 1 in Richtung Schlossberg und auf der Alten Schulstraße ab Haus Nr. 24 in Richtung Schlossberg.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG
Auf dem öffentlichen Gut Parz. Nr. 2524/3 werden folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: auf 18 Metern eine Kurzparkzone (Parkdauer max. 3 Stunden), auf 6 Metern ein Halte- und Parkverbot mit einer Zusatztafel Behindertenparkplatz, auf 25 Metern ein Halte- und Parkverbot.
Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Ortsgebiet von Altenrath von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 38.
Verordnung AMSTETTEN, Hauptplatz 31:
Halten und Parken verboten", ausgenommen E-Fahrzeuge für die Strombetankung für eine Maximaldauer von 120 Minuten.
Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN:
Die Gemeindestraße "RUBRING" WOHNSTRASSE wird ab der Höhe des Hauses Rubring Nr. 11 bis 15 zur erklärt.
Verordnung EURATSFELD L 89 Kurzparkzonenregelung:
Das Parken wird auf der östlichen Fahrbahnseite mit der Gemeindestraße "Mozartstraße" bis zur nördlichen Objektsgrenze der Liegenschaft Martkplatz 4 auf eine Höchstdauer von 120 Minuten beschränkt, diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen:
Wedlsiedlung, Sonnensiedlung und Aichöd.
Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Auf dem Parkplatz „Park & Ride Bahnhof St. Peter – Seitenstetten“ ist auf 2 Parkplätzen das Halten und Parken – mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen – verboten.
Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen in der Hofgasse und einem Behindertenparkplatz in der Kirchengasse.
Verordnung ST. PETER/AU:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Bachnerstraße, Aichweg, Griesfeldweg, Griesfeldgasse, Kapellenstraße, Weideweg.
Verordnung ST. VALENTIN:
Das "Parken" im Zuge der L 85 wird auf der südlichen Fahrbahnseite gegenüber der Liegenschaft Hauptstraße 20 und 22 auf eine Maximaldauer von 90 Minuten beschränkt.