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Rotes Warndreieck steht auf einer Straße
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Aktuelle Verkehrsmeldungen im Bezirk Amstetten

Auflistung der Verkehrsbeeinträchtigungen

Lesedauer: 4 Minuten

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29.04.2026

Aktuelle Verkehrsmeldungen

 

Gemeinde Aschbach-Markt: Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten kommt es im Zeitraum vom 18. Mai bis 12. Juni 2026 im Bereich des Kreisverkehrs auf der LB 122 von km 2,220 bis km 2,526, L 6216 von km 1,584 bis km 1,620, L 6217 von km 3,165 bis km 3,200 zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert. 


Gemeinde Amstetten (Mauer): Aufgrund von Erhaltungsarbeiten der ÖBB kommt es im Zeitraum 18. – 24. Mai 2026 auf der L 89 km 51,150 bis km 51,300 im Bereich der ÖBB -Unterführung zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert. 


Gemeinde Aschbach-Markt: Aufgrund von Sanierungsarbeiten kommt es im Zeitraum von 27. April bis 12. Juni 2026 im Bereich LB 122 von km 2,220 bis km 2,526, L 6216 von km 1,584 bis km 1,620 und L 6217 von km 3,165 bis km 3,200 (jeweils im Bereich des Kreisverkehrs) zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen.


Gemeinde Allhartsberg (Kröllendorf): Aufgrund von Erhaltungsarbeiten der ÖBB kommt es im Zeitraum vom 01. bis 04. September 2026 auf der L 6201 bei ca. km 0,900 im Bereich der Eisenbahnkreuzung in Kröllendorf zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert. 


Gemeinde Wallsee-Sindelburg, Ardagger und Zeillern: Am Samstag, 11. Juli 2026, findet der „Mostiman Triathlon 2026“ von ca. 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Eine Sperre der Kraftwerksbrücke ist am Samstag von ca. 08:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr erforderlich. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert.


Dauernde Verkehrsbeschränkungen

Verordnung Gemeinde BIBERBACH – 30 km/h
Zonenbeschränkung für die Siedlungsstraßen „Stelzenberg“ 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
Parken verboten im gesamten Bereich des Wirtschaftsparks der ecoplus 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Raaderstraße, Gartenstraße, Strauchgasse, Tulpengasse, Nelkengasse, Narzissengasse, Rosengasse, Margeritenstraße


Verordnung AMSTETTEN, Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs, im Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße/Ferdinand-Raimund-Straße/Kaspar-Brunner-Straße (dortige Querparkplätze) auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung AMSTETTEN, Grillparzerstraße 3:
- Kurzparkzone – die das Parken für die Dauer von 60 Minuten erlaubt und die nur werkstags, von Montag bis Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr, ihre Gültigkeit hat.
- Halten und Parken verboten – mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ für die Dauer des Ladevorgangs in der Grillparzerstraße 3 auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Baichberg.


Verordnung Marktgemeinde WOLFSBACH30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Straßen: Abt Laurentius Straße, Sonnenhang, Schulstraße, Dr. Koref Straße und Hofstraße im Bereich der Liegenschaften 2 und 3.


Verordnung Gemeinde ERTL:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung
in der Schulstraße im Bereich von der Einmündung in die Landesstraße 86 bis zur Liegenschaft Schulstraße 12. 


Verordnung Marktgemeinde WALLSEE-SINDELBURG:
Jedes Jahr
wird vom 01. November bis zum 31. März ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet – Wintersportausübung auf der Gemeindestraße Schlossberg ab der Gabelung mit der St. Anna-Gasse bis zum Haus Schlossberg Nr. 8, am Resl Mayr-Weg ab Haus Nr. 1 in Richtung Schlossberg und auf der Alten Schulstraße ab Haus Nr. 24 in Richtung Schlossberg.  


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG 
Auf dem öffentlichen Gut Parz. Nr. 2524/3 werden folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: auf 18 Metern eine Kurzparkzone (Parkdauer max. 3 Stunden), auf 6 Metern ein Halte- und Parkverbot mit einer Zusatztafel Behindertenparkplatz, auf 25 Metern ein Halte- und Parkverbot. 


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Ortsgebiet von Altenrath von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 38. 


Verordnung AMSTETTEN, Hauptplatz 31: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen E-Fahrzeuge für die Strombetankung für eine Maximaldauer von 120 Minuten.


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN:
Die Gemeindestraße "RUBRING" WOHNSTRASSE wird ab der Höhe des Hauses Rubring Nr. 11 bis 15 zur erklärt. 


Verordnung EURATSFELD L 89 Kurzparkzonenregelung:
Das Parken wird auf der östlichen Fahrbahnseite mit der Gemeindestraße "Mozartstraße" bis zur nördlichen Objektsgrenze der Liegenschaft Martkplatz 4 auf eine Höchstdauer von 120 Minuten beschränkt, diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. 


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen:
Wedlsiedlung, Sonnensiedlung und Aichöd.


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Auf dem Parkplatz „Park & Ride Bahnhof St. Peter – Seitenstetten“ ist auf 2 Parkplätzen das Halten und Parken – mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen – verboten. 


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen in der Hofgasse und einem Behindertenparkplatz in der Kirchengasse.


Verordnung ST. PETER/AU:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Bachnerstraße, Aichweg, Griesfeldweg, Griesfeldgasse, Kapellenstraße, Weideweg.


Verordnung ST. VALENTIN: 
Das "Parken" im Zuge der L 85 wird auf der südlichen Fahrbahnseite gegenüber der Liegenschaft Hauptstraße 20 und 22 auf eine Maximaldauer von 90 Minuten beschränkt.