Raumordnung Bezirk Amstetten
Aktuelles über diverse Änderungen
Lesedauer: 1 Minute
14.11.2025
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Ennsdorf
bis 17.11.2025
St. Georgen am Ybbsfelde
bis 17.11.2025
Seitenstetten
bis 16.12.2025
Allhartsberg
bis 05.12.2025
Wallsee-Sindelburg
bis 22.12.2025
Kematen/Ybbs
bis 29.12.2025