Raumordnung Bezirk Amstetten
Aktuelles über diverse Änderungen
Lesedauer: 1 Minute
04.01.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Wolfsbach
bis 28.01.2025
St. Pantaleon-Erla
bis 18.02.2026
Neustadl an der Donau
bis 11.02.2026