Raumordnung Bezirk Amstetten
Aktuelles über diverse Änderungen
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Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Amstetten
bis 21.05.2024
Wallsee-Sindelburg
bis 22.05.2024
Ferschnitz
bis 04.06.2024
Haag
bis 07.06.2024
Stand: 09.03.2023