Raumordnung Bezirk Amstetten
Aktuelles über diverse Änderungen
Lesedauer: 1 Minute
16.12.2025
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Seitenstetten
bis 16.12.2025
Allhartsberg
bis 05.12.2025
Wallsee-Sindelburg
bis 22.12.2025
Kematen/Ybbs
bis 29.12.2025
Wolfsbach
bis 28.01.2025