Raumordnung Bezirk Amstetten
Aktuelles über diverse Änderungen
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20.07.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Winklarn
bis 31.07.2026
Biberbach
bis 20.08.2026
Waidhofen/Ybbs
bis 31.08.2026