Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirk Neunkirchen

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

15.04.2024

In den Gemeinden finden immer wieder Änderungen der Raumordnung (Flächenwidmung) statt. Der Entwurf liegt bis zum angegebenen Zeitpunkt im jeweiligen Gemeinde- oder Stadtamt zur Einsicht und zur schriftlichen Stellungnahme auf:

Gemeinde

Auflegungsfrist

Semmering

bis 14.05.2024

Feistritz am Wechsel

bis 15.05.2024

Pitten 

bis 20.05.2024

Ternitz 

bis 24.05.2024