Raumordnung Bezirk Scheibbs
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
21.11.2025
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflegungsfrist
Wieselburg
bis 26.11.2025
Oberndorf an der Melk
bis 05.01.2026