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Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirk Scheibbs

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

21.11.2025

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinde

Auflegungsfrist

 Wieselburg

bis 26.11.2025

 Oberndorf an der Melk

bis 05.01.2026