Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
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31.03.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Michelbach
bis 20.04.2026
Marktgemeinde Ober-Grafendorf
bis 21.04.2026
Marktgemeinde Frankenfels
bis 29.04.2026
Gemeinde Perschling
bis 11.05.2026
Marktgemeinde Neidling
bis 11.05.2026
Marktgemeinde Prinzersdorf
bis 12.05.2026