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Raumordnung Bezirk St. Pölten

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

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31.03.2026

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. 

Gemeinde

Auflagefrist

Marktgemeinde Michelbach

bis 20.04.2026

Marktgemeinde Ober-Grafendorf

bis 21.04.2026

Marktgemeinde Frankenfels

bis 29.04.2026

Gemeinde Perschling

bis 11.05.2026

Marktgemeinde Neidling

bis 11.05.2026

Marktgemeinde Prinzersdorf

bis 12.05.2026

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