Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
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Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Gemeinde St. Margarethen an der Sierning
bis 14.10.2026
Marktgemeinde Altlengbach
bis 12.11.2026
Marktgemeinde Ober-Grafendorf
bis 20.11.2026
Marktgemeinde Maria Anzbach