Zum Inhalt springen

Raumordnung Bezirk St. Pölten

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

08.10.2026

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. 

Gemeinde

Auflagefrist

Gemeinde Stössing

bis 09.10.2026

Gemeinde St. Margarethen an der Sierning

bis 14.10.2026

Marktgemeinde Altlengbach

bis 12.11.2026

Marktgemeinde Ober-Grafendorf

bis 20.11.2026