Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
08.10.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Gemeinde Stössing
bis 09.10.2026
Gemeinde St. Margarethen an der Sierning
bis 14.10.2026
Marktgemeinde Altlengbach
bis 12.11.2026
Marktgemeinde Ober-Grafendorf
bis 20.11.2026