Raumordnung Bezirk St. Pölten

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

29.04.2024

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. 

Gemeinde

Auflagefrist

Marktgemeinde Obritzberg-Rust 

bis 14.05.2024

Marktgemeinde Karlstetten 

bis 28.05.2024

Marktgemeinde Frankenfels 

bis 03.06.2024

Marktgemeinde Kirchstetten 

bis 07.06.2024