Zum Inhalt springen

Raumordnung Bezirk St. Pölten

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
15.05.2026

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. 

Gemeinde

Auflagefrist

Marktgemeinde Kirchstetten

bis 10.06.2026

Marktgemeinde Wölbling

bis 24.06.2026

Weitere interessante Artikel