Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
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15.05.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Kirchstetten
bis 10.06.2026
Marktgemeinde Wölbling
bis 24.06.2026