Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
30.08.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Asperhofen
bis 04.09.2026
Marktgemeinde Hofstetten-Grünau
bis 03.09.2026
Marktgemeinde Neustift-Innermanzing
bis 08.09.2026
Gemeinde Stössing
bis 09.10.2026
Gemeinde St. Margarethen an der Sierning
bis 14.10.2026