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Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt

Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes

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19.06.2026

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflagefrist

Marktgemeinde Zillingdorf

bis 22.6.2026

Marktgemeinde Waldegg

bis 22.6.2026

Gemeinde Markt Piesting

bis 13.7.2026

Gemeinde Waidmannsfeld

bis 29.7.2026