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Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt

Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

10.02.2026

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflagefrist

Gemeinde Gutenstein

bis 20.3.2026

Gemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt

bis 16.03.2026

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