Zum Inhalt springen
Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
© Francesco Scatena | stock.adobe.com

Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt

Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
10.02.2026

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflagefrist

Gemeinde Gutenstein

bis 20.3.2026

Gemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt

bis 16.03.2026

Weitere interessante Artikel
  • Junges Team beim Brainstorming vor einem Whiteboard in einem offenen Büro
    Frau in der Wirtschaft und Junge Wirtschaft Wr. Neustadt
    Weiterlesen
  • Person mit Brillen in blauem Hemd sitzt vor aufgeklappten Laptop mit Kugelschreiber in der Hand und unterhält sich mit beisitzender Person
    Neugründungen und Eröffnungen im Bezirk Wr. Neustadt
    Weiterlesen