Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt
Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes
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19.06.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Zillingdorf
bis 22.6.2026
Marktgemeinde Waldegg
bis 22.6.2026
Gemeinde Markt Piesting
bis 13.7.2026
Gemeinde Waidmannsfeld
bis 29.7.2026