Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt
Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes
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03.06.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Gemeinde Bromberg
bis 04.06.2026
Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf
bis 17.06.2026
Marktgemeinde Hochneunkirchen-Gschaidt
bis 19.06.2026
Marktgemeinde Zillingdorf
bis 22.06.2026
Marktgemeinde Waldegg
bis 22.06.2026
Gemeinde Markt Piesting
bis 13.07.2026