Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt
Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
10.02.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Gemeinde Gutenstein
bis 20.3.2026
Gemeinde Kirchschlag in der Buckligen Welt
bis 16.03.2026