Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt
Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
24.09.2026
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Bromberg
bis 28.09.2026
Marktgemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf
bis 03.11.2026