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Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt

Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

16.12.2025

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflagefrist

Gemeinde Weikersdorf am Steinfelde

bis 23.12.2025

Gemeinde Hochwolkersdorf

bis 23.12.2025

Gemeinde Krumbach

bis 20.01.2026

Gemeinde Lanzenkirchen

bis 26.01.2026

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