
Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung
Raumordnung
Lesedauer: 1 Minute
18.03.2025
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Asparn an der Zaya
bis 26.03.2025
Marktgemeinde Bockfließ
bis 29.04.2025