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Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung

Raumordnung

Lesedauer: 1 Minute

05.01.2026

Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinde

Auflagefrist

Asparn an der Zaya

bis 13.02.2026

 Wildendürnbach

bis 18.02.2026 

 Altlichtenwarth

bis 31.01.2026