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Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung

Raumordnung

Lesedauer: 1 Minute

07.09.2026

Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinde

Auflagefrist

Kreuzstetten

bis 18.09.2026

Gaubitsch, Kleinbaumgarten  

bis 08.10.2026

Stadtgemeinde Wolkersdorf

bis 14.10.2026

Gemeinde Drasenhofen

bis 20.10.2026