Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung
Raumordnung
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30.01.2026
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Asparn an der Zaya
bis 13.2.2026
Wildendürnbach
bis 18.2.2026
Altlichtenwarth
bis 31.1.2026
Großkrut
bis 23.2.2026
Wolkersdorf
bis 12.3.2026
Pillichsdorf
bis 12.3.2026