Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung
Raumordnung
Lesedauer: 1 Minute
07.09.2026
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Kreuzstetten
bis 18.09.2026
Gaubitsch, Kleinbaumgarten
bis 08.10.2026
Stadtgemeinde Wolkersdorf
bis 14.10.2026
Gemeinde Drasenhofen
bis 20.10.2026