Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung
Raumordnung
Lesedauer: 1 Minute
31.07.2026
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Neudorf
bis 18.08.2026
Poysdorf
bis 24.08.2026
Gaweinstal
bis 26.08.2026
Kreuzstetten
bis 18.09.2026