Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung
Raumordnung
Lesedauer: 1 Minute
06.11.2025
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Gemeinde Hochleithen
bis 26.11.2025
Stadtgemeinde Laa an der Thaya
bis 26.11.2025
KG Kettlasbrunn
bis 17.12.2025