Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung
Raumordnung
Lesedauer: 1 Minute
05.01.2026
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Asparn an der Zaya
bis 13.02.2026
Wildendürnbach
bis 18.02.2026
Altlichtenwarth
bis 31.01.2026