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Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Bezirk Mistelbach: Raumordnungsprogrammänderung

Raumordnung

Lesedauer: 1 Minute

31.07.2026

Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinde

Auflagefrist

Neudorf 

bis 18.08.2026 

Poysdorf

bis 24.08.2026

Gaweinstal 

bis 26.08.2026

Kreuzstetten

bis 18.09.2026

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