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Raumordnungsprogramm / Flächenwidmungsplan

Bezirk Horn

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18.03.2026

Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflegungsfrist

Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen

bis 26.03.2026

Stadtgemeinde Drosendorf-Zissersdorf

bis 23.04.2026

Gemeinde Brunn an der Wild

bis 28.04.2026

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