Raumordnungsprogramm / Flächenwidmungsplan
Bezirk Horn
Lesedauer: 1 Minute
24.08.2026
Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflegungsfrist
Gemeinde Röhrenbach
bis 05.10.2026