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Raumordnungsprogramm / Flächenwidmungsplan

Bezirk Horn

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21.04.2026

Die Änderungsentwürfe zum Raumordnungsprogramm werden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflegungsfrist

Stadtgemeinde Drosendorf-Zissersdorf

bis 23.04.2026

Gemeinde Brunn an der Wild

bis 28.04.2026

Gemeinde Röschitz

bis 20.05.2026

Stadtgemeinde Horn

bis 27.05.2026

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