Förderung der Anschaffung von Berufsausstattung beim heimischen Fachhandel
Anschaffungen auch 2025 förderbar (ab 1.10.)
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Die Förderung der Anschaffung von Berufsausstattung beim heimischen Fachhandel wurde im Jahr 2024 sehr gut angenommen.
Im Landesinnungsausschuss wurde beschlossen auch Anschaffungen im Kalenderjahr 2025 zu fördern.
Die wesentlichen Fakten
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von folgenden Produkten für die berufliche Tätigkeit (Berufsfotografie) beim Fachhandel mit Hauptsitz in Österreich:
- IT + Zubehör
- Fotografisches Werkzeug
- Licht
Fachhandel
Als Fachhandel gelten spezialisierte Fachgeschäfte mit Hauptsitz in Österreich .
Förderhöhe
Gefördert wird der Netto-Betrag der Einkaufsrechnung.
Maximale Förderhöhe
Einmalig EUR 278,- für förderwürdige Anschaffungen im Kalenderjahr 2025.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind aktive Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografie Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich, welche die Grundumlage (GU) für 2025 bezahlt haben und bei welchen keine Zahlungsrückstände aus Vorperioden auf dem GU-Konto für die Landesinnung der Berufsfotografie vorliegen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online unter Förderantrag Berufsfotografie. Die Details zu den Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Einfach Antrag vollständig ausfüllen, Rechnungen/Zahlungsbelege (max. 2) hochladen und Antrag absenden. Nach positiver Antragsprüfung erfolgt die Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Bankkonto.
Jede Rechnung muss mit Namen und Adresse des einreichenden Mitglieds der Landesinnung der Berufsfotografie NÖ versehen sein.
Eine Antragstellung ist von 1.10.2025 bis 5.1.2026 möglich
Die Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Förderantrag
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Innungsbüro unter 02742 851 19141 oder fotografen@wknoe.at.
Ihr Team der LI der Berufsfotografie NÖ