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Eine Person sitzt im Büro vor Laptop mit Spiegelreflexkamera am Schreibtisch und EuroScheinen in der Hand.
© Robert Kneschke | stock.adobe.com

Förderung der Anschaffung von Berufsaus­stattung beim heimischen Fachhandel

Anschaffungen auch 2025 förderbar (ab 1.10.)

Lesedauer: 1 Minute

01.10.2025

Die Förderung der Anschaffung von Berufsausstattung beim heimischen Fachhandel wurde im Jahr 2024 sehr gut angenommen.

Im Landesinnungsausschuss wurde beschlossen auch Anschaffungen im Kalenderjahr 2025 zu fördern.

Die wesentlichen Fakten

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung von folgenden Produkten für die berufliche Tätigkeit (Berufsfotografie) beim Fachhandel mit Hauptsitz in Österreich:

  • IT + Zubehör
  • Fotografisches Werkzeug
  • Licht

Fachhandel

Als Fachhandel gelten spezialisierte Fachgeschäfte mit Hauptsitz in Österreich .

Förderhöhe

Gefördert wird der Netto-Betrag der Einkaufsrechnung.

Maximale Förderhöhe

Einmalig EUR 278,- für förderwürdige Anschaffungen im Kalenderjahr 2025. 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind aktive Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografie Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich, welche die Grundumlage (GU) für 2025 bezahlt haben und bei welchen keine Zahlungsrückstände aus Vorperioden auf dem GU-Konto für die Landesinnung der Berufsfotografie vorliegen.

Antragstellung 

Die Antragstellung erfolgt online unter Förderantrag Berufsfotografie. Die Details zu den Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Einfach Antrag vollständig ausfüllen, Rechnungen/Zahlungsbelege (max. 2) hochladen und Antrag absenden. Nach positiver Antragsprüfung erfolgt die Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Bankkonto.

Jede Rechnung muss mit Namen und Adresse des einreichenden Mitglieds der Landesinnung der Berufsfotografie NÖ versehen sein.

Eine Antragstellung ist von 1.10.2025 bis 5.1.2026 möglich

Die Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.



Förderantrag

Hinweis
Sie erhalten auch eine Bestätigung des Antrags per E-Mail. Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet und sollten die Kriterien erfüllt und das Förderbudget noch nicht überschritten sein, werden wir rasch die Auszahlung der Förderung vornehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Innungsbüro unter 02742 851 19141 oder fotografen@wknoe.at.  

Ihr Team der LI der Berufsfotografie NÖ

 

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Bei Unternehmen mit gemeinsamer Vertretung nach außen ist nur eine Person anzuführen.

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Die Global Location Number (GLN) finden Sie unter anderem im WKO Firmen A-Z

oder

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Die WK-Mitgliedsnummer finden Sie zB. aufgedruckt auf der Titelseite Ihrer Wirtschaftskammerzeitung „NÖ Wirtschaft“ sowie auf der letzten Grundumlagen-Vorschreibung.

Die Eingabe der GLN oder Mitgliedsnummer ist für die Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt erforderlich!

Kontaktadresse

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Förderart

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