Friseure, Landesinnung
Kostenersatz für Besuch eines Erste Hilfe Kurses
Landesinnung Friseure NÖ
Lesedauer: 1 Minute
13.08.2025
Derzeit besteht die Möglichkeit für einen Besuch eines Ersten-Hilfe-Kurses einen Kostenersatz zu beantragen.
Dieser gilt für Gewerbeinhaber:innen bzw. deren Mitarbeiter:innen, die einen geeigneten Kurs (Ersthelfer:in) besuchen.
Der Kostenersatz beträgt maximal € 30,- pro Person und wird von der Landesinnung der Friseure NÖ refundiert.
Antragskriterien:
- Der Kostenersatz gilt nur für aktive Friseurbetriebe aus NÖ und deren Mitarbeiter:innen.
- Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Kursabsolvierung gestellt werden.
- Der Online-Förderantrag muss durch einen aktiven NÖ Mitgliedsbetrieb der Landesinnung der Friseure NÖ gestellt werden.
- Max. Höhe des Kostenersatzes ist Euro 30,-, sollte der Kursbetrag pro Person darunter liegen, wird der tatsächliche Betrag refundiert.