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Person mit braunen Haaren und gestreifter Bluse führt eine Herzdruckmassage bei einer Puppe durch während weitere Personen ringsum gespannt zuschauen und sich Notizen machen, im Hintergrund ist eine weiße Ziegelwand mit Regalen, Ordnern sowie einer Uhr
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Friseure, Landesinnung

Kostenersatz für Besuch eines Erste Hilfe Kurses

Landesinnung Friseure NÖ

Lesedauer: 1 Minute

13.08.2025

Derzeit besteht die Möglichkeit für einen Besuch eines Ersten-Hilfe-Kurses einen Kostenersatz zu beantragen.

Dieser gilt für Gewerbeinhaber:innen bzw. deren Mitarbeiter:innen, die einen geeigneten Kurs (Ersthelfer:in) besuchen.

Der Kostenersatz beträgt maximal € 30,- pro Person und wird von der Landesinnung der Friseure NÖ refundiert.

Antragskriterien: 

  • Der Kostenersatz gilt nur für aktive Friseurbetriebe aus NÖ und deren Mitarbeiter:innen.
  • Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Kursabsolvierung gestellt werden.
  • Der Online-Förderantrag muss durch einen aktiven NÖ Mitgliedsbetrieb der Landesinnung der Friseure NÖ gestellt werden.
  • Max. Höhe des Kostenersatzes ist Euro 30,-, sollte der Kursbetrag pro Person darunter liegen, wird der tatsächliche Betrag refundiert.
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