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3D-Rendering: Detailansicht einer silbernen Flüssigkeit mit ausgehärteten Bereichen
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Verbot des Farbstoffs Silber (CI 77820) in Kosmetika ab 1. Mai 2026

Änderungen in der EU-Kosmetikverordnung

Lesedauer: 1 Minute

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12.03.2026

Die Verordnung (EU) 2026/78 regelt eine Änderung der EU-Kosmetik-Verordnung hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln. Die Verordnung betrifft Stoffe, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden und sieht eine Änderung der Anhänge II, III, IV und V der EU-KosmetikVO vor.

Verbot des Farbstoffs Silber in Kosmetika ab Mai 2026

Die Verordnung tritt am 2. Februar 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. Mai 2026.
Der Inhaltsstoff CI 77820 (Silber) wurde durch die EU in die CMR Kategorie 2 eingestuft. Aufgrund dieser Einstufung fallen Produkte, die CI 77820 enthalten, ab dem 1. Mai 2026 unter neue Beschränkungen innerhalb der Europäischen Union.

CI 77820 in Kosmetik: Was Betriebe beachten müssen

Der Farbstoff Silber (CI77820) ist nach dem 1. Mai 2026 in Kosmetika, ausgenommen Lippenmittel und Lidschatten, verboten. Das Verbot betrifft auch Nagelprodukte, es können einzelne Farbtöne betroffen sein.

Nach dem 1. Mai 2026 ist auch die Verwendung von Produkten, die den Farbstoff Silber (CI77820) enthalten, in Salons verboten.

Dieser Inhaltsstoff ist auf Etiketten als CI77820 INCI aufgeführt, sodass erkennbar ist, ob er in diesem Produkt enthalten ist. 

Achtung

Der Farbstoff kann auch in anderen Farbtönen außer Silber enthalten sein.

Kontrollieren Sie Ihre Lagerbestände und beachten Sie bei Ihren Bestellungen, dass es vermehrt zu Abverkäufen dieser Produkte kommen kann, diese aber nur mehr bis Ende April 2026 in den Betrieben verwendet werden dürfen.

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