Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Erlass zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit

Höchstarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum gemäß § 9 (4) AZG

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Dem Fachverband der Gewerblichen Dienstleister wurde von der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der WKÖ der beiliegende Erlass zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit iSd § 9 Abs 4 AZG zur Kenntnis gebracht, der an alle Arbeitsinspektorate versendet wurde.

Hintergrund des Erlasses ist eine EuGH-Entscheidung, wonach die EU-Mitgliedsstaaten zwar für die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit feste Durchrechnungszeiträume vorsehen dürfen, aber dennoch sicherstellen müssen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden auch in mit den festen Durchrechnungszeiträumen überschneidenden anderen Durchrechnungszeiträumen eingehalten wird.

Rollierende Durchrechnung der Wochenarbeitszeit  

Dementsprechend weist der Erlass nunmehr die Arbeitsinspektorate an, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit gem. § 9 (4) AZG ab sofort rollierend durchzurechnen.

In der Praxis bedeutet das, dass nun unabhängig von einem vereinbarten festen (17-Wochen-)Durchrechnungszeitraum wöchentlich kontrolliert werden muss, ob eine Überschreitung gem. § 9 (4) AZG vorliegt (z. B. 1.-17. Kalenderwoche, 2.-18. Kalenderwoche, 3.-19. Kalenderwoche).

Sollte bei einer Kontrolle das Arbeitsinspektorat feststellen, dass vom Betrieb feste Durchrechnungszeiträume herangezogen werden, so hat das Arbeitsinspektorat  dahingehend zu beraten, dass ab sofort eine rollierende Durchrechnung zu erfolgen hat.

Vor der Beratung erfolgte Übertretungen sind somit (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 9 AZG) nur dann anzuzeigen, wenn sie in den in den Arbeitszeitaufzeichnungen festgelegten Durchrechnungszeiträumen erfolgen.

Kollektivvertragliche Durchrechnungsmodelle nach § 4 AZG sind vom Erlass nicht erfasst. Hier können weiterhin feste Bezugszeiträume herangezogen werden. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass § 9 Abs 4 AZG im Falle der Verlängerung der Arbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft nicht anzuwenden ist (Bewachungsgewerbe).

Informationen des BMASGK

Schreiben des BMASGK an die Sozialpartner zur rollierenden Durchrechnung der Wochenarbeitszeit (pdf)

Schreiben des BMASGK an die Arbeitsinspektorate zur rollierenden Durchrechnung der Wochenarbeitszeit (pdf)

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Beschäftigungsbewilligung für Stammsaisoniers; § 4 Abs. 3 Z 3 AuslBG
    Weiterlesen
  • Person mit Brillen unterfertigt Dokument, Ausschnitt anderer Person, die Dokument mit Schriftzug Contract in Händen hält
    KV Arbeitskräfteüberlassung: Dienstreiseregelung – Wohnort/Wohnsitz/Lebensmittelpunkt
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Bewachungsgewerbe - Informationen über Assistenzhunde
    Weiterlesen