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Aufnahme in das nationale Verzeichnis des immateriellen Erbes in Österreich
© Österreichische UNESCO-Kommission
Kunsthandwerke, Landesinnung

Goldschmiedehandwerk als UNESCO-Kulturerbe: Logo zum Download

Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Erbes in Österreich

Lesedauer: 4 Minuten

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21.04.2026

Seit dem 16. April 2026 zählt das Goldschmiedehandwerk in Österreich offiziell zum Immateriellen Kulturerbe. Die traditionsreiche Handwerkskunst wurde in das nationale UNESCO-Verzeichnis aufgenommen.  

Die Führung des Verzeichnisses ergibt sich aus den Verpflichtungen des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003. Seit 2010 wird das Verzeichnis von der Österreichischen UNESCO-Kommission geführt. Mit den Neuaufnahmen umfasst es nun insgesamt 182 Elemente.

Presseaussendung der Bundesinnung | Presseaussendung der UNESCO

Das Logo “Immaterielles Kulturerbe in Österreich” ist geistiges Eigentum des Vereins Österreichische UNESCO-Kommission.

Jede Verwendung der Logos unterliegt Kriterien und bedarf bei Neuanwendung vorherigen schriftlichen in Kenntnissetzung der ÖUK. Das Recht zur Vergabe der Logos obliegt ausschließlich der ÖUK. Diese bestimmt die Voraussetzungen, Nutzungsart und -dauer zur Verwendung des jeweiligen Logos.

Die Verwendung der Logos für kommerzielle Zwecke ist verboten. Kommerzielle Zwecke sind jegliche Form von Werbung, der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Merchandising (inkl. Visitenkarten, Autosticker), usw. Die Anwendung auf Rechnungsbriefpapier ist ebenso untersagt. Wissenschaftliche Publikationen werden als nicht kommerziell angesehen, ebenso wie Webseiten und Newsletter.

Die Verwendung auf Websites, bei Signaturen oder in Informationsbroschüren o.ä. sind gängige zulässige Anbringungsorte für das Logo. Auch in ausgedruckter Form im Betrieb ist die Verwendung möglich (jedoch nicht als Siegel an der Tür oder im Schaufenster, aber als Druck o.ä. im Innenraum).

Die Weitergabe der Logos an Dritte ist nicht gestattet. Diese müssen sich gesondert an die ÖUK wenden.

Bei Zuwiderhandeln wird das Recht zur Verwendung des Logos durch die ÖUK widerrufen und gegebenenfalls werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

Logonutzung im Rahmen der Eintragung in das österreichische Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (Beispielbild)

Logo-Download

Logo „Immaterielles Kulturerbe in Österreich“ mit Hinweis: Goldschmiedehandwerk in Österreich, 2026 ins nationale Verzeichnis aufgenommen
© Österreichische UNESCO-Kommission

Mit der Eintragung in das Nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (IKE) bekundet die ÖUK ihre Unterstützung für Institutionen oder Einzelpersonen, die das Immaterielle Kulturerbe im Sinne der UNESCO fördern. Verbunden damit ist das Recht, das für das jeweils individuell erstellte IKE-Logo auf print-Medien (Broschüren, Folder,…) und elektronischen Medien zu verwenden.

Die Anerkennung ist kein Gütesiegel. Hierbei verpflichtet sich die unterzeichnende Person/Organisation, sämtliche Drucksorten, die das Logo beinhalten der ÖUK zur Kenntnisnahme vorzulegen. Gleiches gilt für die Freischaltung von Internetseiten. Die ÖUK behält sich das Recht vor, bei Nicht-Einhaltung der Vereinbarung und Vorgaben zur Logo-Verwendung, kann einen Widerruf des Rechts zur Logoverwendung begründen.

Nutzerkreis

Das Logo „Goldschmiedehandwerk in Österreich“ darf von der Bundesinnung der Kunsthandwerke und von den jeweils zuständigen Landesinnungen verwendet werden. Auch dürfen jene Mitglieder der Bundesinnung der Kunsthandwerke, die dem Berufszweig Gold- und Silberschmiede angehören und ihr Gewerbe aktiv ausüben, verwenden.

Logonutzung zu konkreten, zeitlich begrenzten Anlässen

Darüber hinaus darf das Logo zu einem konkreten, zeitlich begrenzten Anlass (wie eine Veranstaltung, eine Konferenz, eine Publikation, ein Plakat, einen Film etc.) verwendet werden.

Die ÖUK stellt das Logo der ausführenden Organisation zur Verfügung. Das Logo kann entsprechend der jeweiligen Genehmigung durch die ÖUK, in mehreren Versionen verwendet werden. Die zulässige Version hängt vom Medium (Print oder Digital), Hintergrund und Farbigkeit der Publikation ab.

Die Verwendung des Logos darf nur im Zusammenhang und für die Dauer der Veranstaltung/des Projektes verwendet werden. Die Berechtigung endet mit Abschluss der Veranstaltung/des Projektes.

Die ausführende Organisation verpflichtet sich, wo möglich in Drucksorten bzw. bei allen Internetauftritten der Veranstaltung/des Projektes auf die Österreichische UNESCO Kommission hinzuweisen. Sofern technisch möglich, ist das durch die ÖUK zur Verfügung gestellte Logo mit der Internetseite www.unesco.at zu verlinken.

Auch hier verpflichtet sich die ausführende Organisation, sämtliche Drucksorten, die das Logo beinhalten, der ÖUK zur Kenntnis vorzulegen.

Die ausführende Organisation verpflichtet sich, keine Veränderungen des Logos vorzunehmen. Jegliche Veränderung des Logos ist rechtlich unzulässig und kann einen Widerruf des Rechts zur Logoverwendung begründen. Hierzu zählen etwa Erweiterungen des Logos (z.B. durch Kombination mit neuem Text oder anderen Logos), Veränderung der Farbgebung, Verzerrungen durch Änderung der Seitenverhältnisse des Logos, Verwendung von Ausschnitten des Logos etc. (siehe unzulässige Verwendung des Logos).

Unzulässige Verwendung des Logos

Verzerrungen sowie Ausschnitte oder unautorisierte Erweiterungen

Mehrere Varianten eines Logos mit der Aufschrift „Immaterielles Kulturerbe in Österreich“ sind auf einem weißen Hintergrund angeordnet. Über jede Version des Logos ist ein rotes, diagonales Kreuz gelegt, das signalisiert, dass diese Darstellungen unzulässig sind. Die Logos zeigen jeweils ein stilisiertes Pflanzensymbol sowie unterschiedliche Untertitel wie Hinweise auf Handwerkstechniken oder Streuobstanbau.
© Österreichische UNESCO-Kommission

Kontaktdaten

Österreichische UNESCO Kommission

Christina Biasetto, MA BA
T +43 1 / 526 13 01 – 16
biasetto@unesco.at

Marie-Theres Bauer, BA BA
T +43 1 / 526 13 01 - 14 
bauer@unesco.at

Bundesinnung der Kunsthandwerke - Wirtschaftskammer Österreich

Mag. Iris Dittenbach
T 05 90 900 – 3580
diekunsthandwerke@wko.at

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