Förderung für regionale Automessen in Niederösterreich
Unterstützung für niederösterreichische Fahrzeughändler bei Messeauftritten - Förderbedingungen 2026
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Förderhöhe
Das Landesgremium des Fahrzeughandels der Wirtschaftskammer Niederösterreich unterstützt Autohäuser, die an regionalen Automessen in Niederösterreich teilnehmen, mit einer Förderung von 200 Euro pro Betrieb.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Förderung im Jahr 2026 gewährt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestens drei Fahrzeughändler müssen an der Automesse teilnehmen.
- Die Messe muss in Niederösterreich stattfinden.
- Alle teilnehmenden Betriebe müssen:
- über eine aktive Gewerbeberechtigung für den Fahrzeughandel verfügen,
- die Grundumlage regelmäßig bezahlt haben (kein Umlagenrückstand aus Vorjahren).
- Pro Betrieb kann die Förderung nur einmal jährlich in Anspruch genommen werden.
Bewerbung des Landesgremiums bei der Automesse
Das Landesgremium ersucht darum, das Logo des Landesgremiums Fahrzeughandel in die Bewerbung der Automesse einzubinden – etwa auf Plakaten, Flyern oder vor Ort. Das Logo wird auf Anfrage an fahrzeughandel@wknoe.at gerne zur Verfügung gestellt.
Ablauf der Antragstellung
Antragstellung:
- Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
- Es gibt kein eigenes Formular – die Form ist frei wählbar.
- Der Antrag soll gemeinsam für alle teilnehmenden Betriebe erfolgen.
- Erforderliche Angaben:
- Art der Veranstaltung
- Namen und Kontaktdaten der teilnehmenden Fahrzeughändler
Prüfung und Verständigung:
- Nach Eingang der Unterlagen erfolgt die Prüfung durch den Obmann.
- Die Zusage wird schriftlich per E-Mail übermittelt.
Nachweis der Durchführung:
- Nach der Messe ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen, z. B.:
- Presseberichte
- Teilnahmebestätigung der Messeleitung
- Zahlungsbelege (z. B. Teilnahmegebühren)
Abrechnung und Auszahlung:
- Die vollständigen Daten der teilnehmenden Betriebe (Name, Anschrift, IBAN, BIC) sind zu übermitteln.
- Erst nach Vorliegen aller Unterlagen erfolgt die Abrechnung und Auszahlung.
Wichtige Hinweise
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
- Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch durch das Landesgremium des Fahrzeughandels NÖ gewährt.
- Die Förderung unterliegt der de-minimis-Verordnung der EU.
- Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung oder Rückforderung führen und strafrechtliche Folgen haben.
Antrag einreichen
Den Antrag und die Logoanforderung richten Sie bitte an:
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landesgremium des Fahrzeughandels
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten
E-Mail: fahrzeughandel@wknoe.at