Umweltrecht im Fahrzeughandel
Rechtsinfos für den Handel
Lesedauer: 1 Minute
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Definitionen und Verpflichtungen gemäß der Altfahrzeugverordnung (AFZ-VO) sowie der Text der Verordnung. Die Internet-Plattform www.altauto.at steht zur zentralen Erfassung und Verwaltung von Daten aus der Übernahme, Behandlung und Verwertung von Altfahrzeugen zur Verfügung.
Informationen zur neuen EU-Batterien Verordnung
Die wichtigsten Fakten und Regelungen zur EU-Batterien Verordnung Nr. 2023/1542
Änderungen 2019: Lithiumbatterien
Hersteller/Vertreiber muss Prüfungszusammenfassung zur Verfügung stellen
Gebrauchtfahrzeug – Altfahrzeug - Ausfuhr
Erlass über die Zulässigkeit des Exports von schadhaften Fahrzeugen
Gesamte Rechtsvorschrift für Altfahrzeugeverordnung
Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), Fassung vom 01.02.2021
Lithiumbatterien und Akkus
Merkblatt: Gefahren, Handhabung und Lagerung von Li-Metall- sowie Li-Ionen-Batterien
Bei Fragen zum Thema Umweltrecht wenden Sie sich bitte an die Landesgremien des Fahrzeughandels in Ihrem jeweiligen Bundesland oder an das Bundesgremium Fahrzeughandel.
Stand: 24.08.2024