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Holzwürfel nebeneinanderliegend auf Zeitung, die Schriftzug News ergeben
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Agent-Letter 3/2026

Informationen des Fachverbandes der Versicherungsagenten

Lesedauer: 4 Minuten

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02.03.2026

Liebe Mitglieder,

das neue Jahr bringt weiterhin wichtige fachliche und rechtliche Entwicklungen, die Ihre tägliche Arbeit als Versicherungsagent:innen beeinflussen können. In der März-Ausgabe 2026 unseres Newsletters informieren wir Sie über zentrale Themen aus Bundes-, EU- und Fachrechtskontexten und beleuchten diese näher.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem zweiten Teil des Fachbeitrags von Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., zur unionsrechtlichen Einordnung von Mehrfachagenten.

KommR Horst Grandits
© BG Versicherungsagenten KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann

Während im ersten Teil die IDD im Mittelpunkt stand, wird nun die Relevanz des EU-Primärrechts, insbesondere der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 und 56 AEUV, dargestellt. Die Analyse zeigt, dass Mehrfachagenten als selbstständige Wirtschaftsteilnehmer geschützt sind, ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten rechtlich abgesichert sind und sie zur Marktvielfalt sowie Haftungssicherheit beitragen.

Weitere Themen dieser Ausgabe umfassen die aktuelle Broschüre „Lehrlingsstand im Österreichischen Handel“ mit relevanten Entwicklungen bei Lehrberufen für Versicherungsagent:innen, die aktuellen Mitgliederrabatte bei der BMW-Firmenwagen-Vereinbarung sowie einen kompakten Überblick zur EIOPA-Strategie bis 2030, die Leitlinien für Regulierung, Aufsicht und Marktentwicklung in Europa setzt und die Tätigkeit von Versicherungsagent:innen maßgeblich beeinflussen wird.

Nutzen Sie diese Informationen, um Ihre Beratungs- und Geschäftsprozesse für 2026 weiterhin gut vorbereitet zu gestalten und auf die neuen Rahmenbedingungen zeitnah zu reagieren.

Neuer RdW-Beitrag (Teil 2): Mehrfachagenten im Versicherungsvertrieb

Nachdem wir im Newsletter Februar 2026 über den ersten Teil des Fachbeitrags von Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., berichtet haben, liegt nun der zweite Teil der Veröffentlichung vor. Dieser untersucht die unionsrechtliche Einordnung von Mehrfachagenten auf Primärrechtsebene.

Neben der IDD ist insbesondere das EU-Primärrecht relevant: Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 und 56 AEUV schützt Mehrfachagenten als selbstständige Wirtschaftsteilnehmer und gewährleistet ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten.

Mehrfachagenten tragen zur Marktvielfalt bei, indem sie Produkte mehrerer Versicherer anbieten und Verbrauchern so eine größere Auswahl ermöglichen. Gleichzeitig erhöhen sie die Haftungssicherheit: Als Erfüllungsgehilfe des Versicherers kann der Kunde im Schadensfall direkt Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend machen, wenn er den Vertrag über einen Mehrfachagenten abgeschlossen hat.

Die EU-rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen: Die Tätigkeit der Mehrfachagenten ist klar geregelt und ermöglicht einen fairen Wettbewerb zwischen Vermittlern, ohne die Auswahlmöglichkeiten für Kunden einzuschränken. So wird ein funktionierender Versicherungsmarkt mit hoher Verbraucherorientierung gewährleistet.

Mitgliederrabatte bei verlängerter BMW-Firmenwagen-Vereinbarung

Die bewährte BMW-Firmenwagen-Vereinbarung wurde erfolgreich verlängert. Mitglieder mit gültiger Gewerbeberechtigung können somit weiterhin von den attraktiven Konditionen profitieren. Wie bereits in der Februar-Ausgabe 2026 angekündigt, werden die Mitgliederrabatte gesondert zur Verfügung gestellt.

Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der konkreten Höhe der Mitgliederrabatte direkt an Ihr zuständiges Landesgremium.

Weitere Informationen:
Firmenwägen für Versicherungsagenten: Kooperation mit BMW

Lehrlingsstand im österreichischen Handel – aktuelle Broschüre veröffentlicht

Die aktuelle Broschüre „Lehrlingsstand im Österreichischen Handel“ wurde veröffentlicht und steht ab sofort online zur Verfügung. Den vollständigen Bericht finden Sie hier:

>>Lehrlingsstatistik

Nachfolgend ein Überblick über die Entwicklung jener Lehrberufe, die für Versicherungsagentinnen und Versicherungsagenten besonders relevant sind:

Bürokaufmann/-frau: 2024 waren 1.177 Lehrlinge registriert, 2025 sind es 983. Das entspricht einem Rückgang um 194 Lehrlinge.

Versicherungskaufmann/-frau: 2024 waren 14 Lehrlinge gemeldet, 2025 erhöhte sich die Zahl auf 17 Lehrlinge – ein Plus von 3.

Darüber hinaus enthält die Broschüre eine detaillierte Übersicht zum Lehrlingsstand nach Lehrberufen und Gremien für unterschiedliche Zeiträume.

EIOPA-Strategie bis 2030: Kurzüberblick

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat ihre Strategie bis 2030 veröffentlicht. Sie legt Leitlinien für Regulierung, Aufsicht und Marktentwicklung in Europa fest und wird die nationale Aufsichtspraxis sowie die Tätigkeit von Versicherungsagenten in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen.

Kernziele

  • Schutz der Verbraucherinteressen in der EU
  • Stärkung der Stabilität und Nachhaltigkeit von Versicherungs- und Pensionsmärkten

Strategische Schwerpunkte

  • Integration des Binnenmarktes stärken
  • Markt- und gesellschaftliche Resilienz erhöhen
  • Regulierung und Aufsicht effizienter, einfacher und digitaler gestalten

Was dies für Versicherungsagenten bedeutet: Konsistenterer Verbraucherschutz, höhere Anforderungen an Transparenz, Datenqualität und Fairness sowie eine intensivere Aufsicht über das Marktverhalten. Versicherungsagenten sollten regulatorische Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Beratungsqualität sowie Dokumentation fortlaufend überprüfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der WKO-Website:
EIOPA veröffentlicht Strategie bis 2030