Zwei jüngere Personen in Arbeitskleidung blicken auf Display einer Maschine, auf das ältere Person in Arbeitskleidung mit Hörschutz um den Hals deutet
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Bewerbsbestimmungen

Landeslehrlingswettbewerb der Sparte Industrie NÖ

Lesedauer: 7 Minuten

30.09.2024

Die Lehrlingswettbewerbe haben zum Ziel:

  • Die Aufwertung des Images der Lehre, um die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der dualen Berufsausbildung aufmerksam zu machen und so den erforderlichen Fachkräftenachwuchs zu sichern.
  • Die Anhebung des Leistungsniveaus,
    indem die beim Wettbewerb gewonnene Erfahrung in die weitere Berufsausbildung und für die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung einfließt.

Bewerbskategorien

In folgenden Kategorien werden - sofern die Mindesteilnehmerzahl erfüllt ist - von der Sparte Industrie Lehrlingswettbewerbe durchgeführt:

  • Kategorie Metall I
    Lehrberuf Metalltechnik - Hauptmodul Maschinenbautechnik, Lehrberuf Gießereitechnikeint
    Dieser Bewerb findet an zwei Tagen statt. Jeder Lehrling wird einen Tag eingeteilt.
  • Kategorie Metall II
    Lehrberuf Metalltechnik - Hauptmodul Werkzeugbautechnik
  • Kategorie Metall III
    Lehrberuf Metalltechnik - Hauptmodul Zerspanungstechnik
  • Kategorie Metall IV
    Lehrberuf Metalltechnik - Hauptmodule Fahrzeugbautechnik, Metall- und Blechtechnik, Stahlbautechnik, Schmiedetechnik, Schweißtechnik, Lehrberuf Baumaschinentechnik
  • Kategorie Prozesstechnik
    Lehrberuf Prozesstechnik
  • Kategorie Mechatronik
    Lehrberufe Mechatronik, Lehrberuf Elektrotechnik - Automatisierungs- und Prozessleittechnik
  • Kategorie Elektro
    Lehrberuf Elektrotechnik - Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik, Hauptmodul Energietechnik
    Optional findet dieser Bewerb an zwei Tagen statt. Jeder Lehrling wird einen Tag eingeteilt.
  • Kategorie Kunststoff
    Lehrberuf Kunststofftechnik, Lehrberuf Kunststoffformgebung

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Lehrlinge eines Industrieunternehmens in Niederösterreich, die

  • sich ab dem 3. Lehrjahr befinden.
  • die 1. und 2. Berufsschulklasse abgeschlossen haben, 1 davon mit Auszeichnung.
  • zum Wettbewerbszeitpunkt das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Bei einer etwaigen Teilnahme an den Skills-Bewerben gilt die altersmäßige Teilnahmeberechtigung gemäß diesen Bedingungen.
  • ihr Lehrverhältnis bei der Lehrlingsstelle der WKNÖ ordnungsgemäß eingetragen haben.
  • Die Lehrlinge dürfen am Tag des Bewerbs noch nicht die Lehrabschlussprüfung absolviert bzw. die Lehrzeit beendet haben.
  • Der Teilnehmer darf nur einmal an einem Bewerb in ein und derselben Kategorie teilnehmen. Es ist jedoch möglich, dass ein Lehrling in verschiedenen Bewerbskategorien in einem Jahr teilnimmt.

Jedes Unternehmen der NÖ Industrie kann in jeder Kategorie maximal 2 Lehrlinge zum Bewerb anmelden.

Auszeichnung bedeutet: Notendurchschnitt in der Berufsschule von maximal 1,5. Der Nachweis hat durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse (in Kopie) bei der Anmeldung zu erfolgen.

Nominierungsrecht

Ist die verantwortliche Person, die den Teilnehmer zum Bewerb anmelden möchte, der Auffassung, dass dieser Lehrling sehr wohl über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und die Teilnahmebedingungen – mit Ausnahme des Kriteriums "Auszeichnung" erfüllt, so kann er diesen trotzdem zum Bewerb anmelden.

Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt pro Kategorie 4 aus zumindest 2 verschiedenen Unter-nehmen.

Maximalteilnehmerzahl

Die Sparte Industrie behält sich vor, eine maximale Teilnehmerzahl pro Bewerbskategorie vorzusehen.
Sollte in diesem Fall mehr Anmeldungen vorliegen als Teilnehmerplätze vorhanden sind, so werden die freien Plätze nach folgender Reihung vergeben:

  1. Teilnehmer mit Auszeichnung unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Einlangens der Anmeldung
  2. Nominierte Teilnehmer unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Einlangens der Anmeldung

Anforderungen

Die Anforderungen, welche an die Teilnehmer gestellt werden, entsprechen den Vorgaben der einzelnen Berufsbilder. Eine Kurzbeschreibung pro Bewerbskategorie ist unter www.industrieausbildung.at abrufbar.
Die verantwortliche Person, die die Lehrlinge zum Bewerb anmeldet, hat im Vorfeld zu prüfen, ob seine Teilnehmer diese Anforderungen erfüllen. Sollten die Juroren während des Wettbewerbs feststellen, dass der Teilnehmer die Anforderungen nicht erfüllt, so haben sie die Möglichkeit, diesen vom Bewerb auszuschließen (zum eigenen Schutz des Teilnehmers).

Bewerbsbeispiele

Eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellungen finden Sie auf www.industrieausbildung.at.

Die gefertigten Werkstücke und die von der Sparte Industrie bereitgestellten Teile werden den Teilnehmern nach Bewerbsende nicht ausgehändigt.

Materialien

In den Kategorien Metall I bis IV, Prozesstechnik und Kunststoff werden die für den Bewerb benötigten Materialien von der Sparte Industrie zur Verfügung gestellt.
In der Kategorie Elektro hat der Bewerbsteilnehmer die Materialien entsprechend der Materialienliste mitzunehmen.

Werkzeug

Das benötigte Werkzeug ist entsprechend der Werkzeugliste vom Bewerbsteilnehmer selbst mitzunehmen. Hat ein Teilnehmer kein vollständiges Werkzeug mit, ist es den Juroren vorbehalten, den Teilnehmer vom Bewerb zu disqualifizieren.

Sonstige Werkzeuge bzw. Materialien und Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden.

Arbeitszeit

  • Kategorie Metall I
    3 Std. Fräsbeispiel/Bohren/Handarbeit,
    1 ½ Std. Schweißbeispiel, 1 ½ Std. Pneumatikbeispiel
  • Kategorie Metall II
    4 Std. Gundbeispiel, 2 Std. CNC-Beispiel
  • Kategorie Metall III
    4 Std. Gundbeispiel, 2 Std. CNC-Beispiel
  • Kategorie Metall IV
    5 Std. Schweißbeispiel, 1 Std. Hydraulikbeispiel
  • Kategorie Prozesstechnik
    4 Std. Gundbeispiel, 2 Std. Elektropneumatikbeispiel
  • Kategorie Mechatronik
    6 Std.
  • Kategorie Elektro
    6 Std.
  • Kategorie Kunststoff
    6 Std.

Das Grundbeispiel umfasst: Drehen, Fräsen, Bohren, Handarbeit

Am Ende der Zeitvorgabe sind sämtliche Aufgabenstellungen, Pläne und Werkstücke abzugeben, auch wenn das Werkstück noch nicht fertig ist. Den Juroren ist es vorbehalten, eine Verlängerung der Bewerbszeit im Einzelfall vorzusehen.

Punktesystem

Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Diese Punkte verteilen sich wie folgt:
95 Punkte: Praktischer Teil
5 Punkte: Regelkonformes Verhalten
Verstößt ein Teilnehmer während des gesamten Bewerbes gegen keine der nachstehend genannten Regeln, so erhält er automatisch 5 Punkte.
Einen Regelverstoß stellt dar:

  • Verlassen des Bewerbsraumes ohne Abmeldung bei den Juroren
  • Telefonieren und/oder Fotografieren während des Bewerbs (inklusive Mittagspause)
    (Der Teilnehmer muss am Beginn des Bewerbes das Handy den Juroren in Verwahrung geben. Nach Bewerbsende wird dieses wieder ausgehändigt.)
  • Kontaktaufnahme mit den am Bewerbsort anwesenden Firmenvertretern (inklusive Mittagspause)
  • Nichtreinigung der Maschinen
  • Unsauberes Verlassen der Arbeitsplätze

bis zu 5 Punkte: Zeitguthaben
Pro Minute, die ein Teilnehmer eines Bewerbs früher fertig ist, erhält er 1/10 Gutpunkte, maximal 5 Punkte. In der Kategorie Metall bezieht sich dies ausschließlich auf den Bewersteil „Dreh- bzw. Fräsarbeit“

Jeder Bewerbsteilnehmer hat einmal die Möglichkeit, mit einem Teil des Werkstücks ein zweites Mal zu beginnen. Dafür werden 5 Punkte abgezogen. Auf dem neuen Werkstückteil ist ebenfalls die Teilnehmernummer einzustanzen.

Wird vom Teilnehmer ein Werkstück abgegeben, auf dem der Prüfstempel oder die Teilnehmernummer nicht ersichtlich ist, so wird dieser Teil von der Bewertung ausgenommen.

Organisatorisches / Weitere Bestimmungen

Schutzausrüstung

Bewerber dürfen dann zum Bewerb nicht antreten, wenn sie die nötige Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Haarnetz oder Kappe, Schutzbrille etc.) zum Bewerb nicht mitgenommen haben.

Bewerbsablauf

Die Bewerbsteilnehmer haben sich zu Bewerbsbeginn mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen.

Zu Bewerbsbeginn erfolgt eine allgemeine organisatorische Einweisung (Begrüßung, Vorstellung Juroren, Tagesablauf, Jausenzeiten, ...) durch die Organisatoren bzw. Juroren. Durch die Werkstättenleiter erfolgt in weiterer Folge eine Einweisung auf die einzelnen Maschinen (Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, ...) bzw. Gerätschaften sowie eine allgemeine Sicherheitsunterweisung (Rauchverbot, Verhalten im Brandfall, ...). Die Bewerbsteilnehmer werden für die Siegerehrung fotografiert (Portraitfoto).

Bei Bedarf (abhängig vom Veranstaltungsort): Die Zuteilung zu den Maschinen erfolgt durch die Jury mittels Losverfahren. Die Maschinennummer ist am Bewertungsblatt und am Namenskärtchen einzutragen.

Die Bewerbsunterlagen (Pläne und Materialien) werden den Bewerbsteilnehmern nach der Unterweisung ausgehändigt. Alle Bewerbsteilnehmer müssen auf den Bewerbsmaterialien zu Bewerbsbeginn ihre Teilnehmernummer einstanzen. Wird ein Werkstück(teil) ohne Teilnehmernummer abgegeben, kann es von den Juroren nicht bewertet werden.

Die Bewerbsteilnehmer haben vor dem Verlassen der Maschinen bzw. Gerätschaften diese entsprechend zu reinigen und zu säubern, damit sie die anderen danach uneingeschränkt nutzen können.

Falls es die Teilnehmerzahl erfordert, ist es möglich, dass die Bewerbsteilnehmer zeitlich versetzt zu arbeiten beginnen.

Die Verwendung der Zyklen und des Eilganges sind nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln stellt einen Regelverstoß dar, der zur Disqualifizierung des Teilnehmers führt.

Während der Bewerbszeit herrschen Handy- und Laptopverbot.
Das Laptopverbot gilt nicht während der Absolvierung des Programmierteils im Rahmen des Bewerbs der Kategorie Elektro sowie Mechatronik.

Muss ein Teilnehmer die Bewerbsräume verlassen, hat er sich bei der Jury abzumelden.

Während des Bewerbes (inkl. Mittagspause) ist es den Ausbildnern untersagt, den Bewerbsbereich zu betreten bzw. mit den Bewerbern in Kontakt zu treten.

Nach Beendigung des Bewerbes sind von den Teilnehmern sämtliche Arbeitsplätze zu säubern.

Foto/Filmaufnahmen

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen sie abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der WKO veröffentlicht werden. Sollte jemand damit nicht einverstanden sein, muss dies bei Anmeldung zum Bewerb den Organisatoren bekannt gegeben werden.

Verköstigung

Die Sparte Industrie sorgt während des Bewerbes für die Verköstigung (Getränke, Jause, Mittagessen) der Bewerbsteilnehmer.

Fahrt- und Übernachtungskosten

Im Bedarfsfall hat sich jeder Teilnehmer selbst um eine Übernachtungsmöglichkeit zu kümmern. Für Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Bewerbsteilnehmer/die entsendende Firma selbst aufzukommen.

Verwaltungskostenbeitrag

Erscheint ein Bewerbsteilnehmer unentschuldigt nicht zum Bewerb, so ist seitens des entsendenden Unternehmens ein Umkostenbeitrag von € 50,-- zu leisten.

Öffentlichkeit

Die Lehrlingswettbewerbe in den Einzelkategorien sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Nach vorheriger Abstimmung mit der Sparte Industrie (industrieausbildung@wknoe.at) können in Begleitung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters der Sparte Industrie oder einer Jurorin/eines Jurors die Bewerbe besichtigt werden.
Es ist den BesucherInnen untersagt, mit den Lehrlingen während des Bewerbes (inklusive Mittagspause) in Kontakt zu treten bzw. sie in irgendeiner Form zu behindern.

Juroren

Die Juroren werden von der Sparte Industrie ausgewählt. Als Juroren können aktive Ausbilder eines Industriebetriebes NÖ bzw. Fachexperten herangezogen werden.

Veranstaltungsort

Als mögliche Veranstaltungsort der Lehrlingswettbewerbe stehen zur Verfügung:
WIFI St. Pölten - Technikzentrum, Landesberufsschule Neunkirchen
Der genaue Veranstaltungsort pro Kategorie wird jeweils bei der Aussendung der Bewerbe bekannt gegeben.

Prämierung der Landessieger

Die Anzahl der prämierten Plätze pro Bewerbskategorie ist abhängig von der Teilnehmerzahl:

  • 5 oder 6 Teilnehmer: 1. und 2. Platz
  • 7 bis inkl. 10 Teilnehmer: 1., 2. und 3. Platz
  • 11 bis inkl. 20 Teilnehmer: 1., 2., 3., 4. und 5. Platz
  • > 20 Teilnehmer: 1. bis 8. Platz

Um aber den "Landesbestenpokal" erlangen zu können, muss der 1. Platzierte zumindest 50 Punkte erreicht haben.

Bei Punktegleichheit fällt die nachfolgende Platzierung nicht aus.

Die Namen der Bewerbsteilnehmer, die Preise nach dem zuvor genannten Schema erhalten, werden offiziell bekannt gegeben. Darüber hinaus hat jede Firma die Möglichkeit, nach Durchführung der Siegerehrung, den Platz des vom Unternehmen entsendeten Teilnehmers zu erfragen.

Sonstiges

Weitere Informationen zum Thema Lehrlingswettbewerb können unter www.industrieausbildung.at abgerufen werden.
Der Sparte Industrie sind Änderungen dieser Bewerbsbestimmungen vorbehalten.