Zum Inhalt springen
Seitliche Aufnahme einer Person mit weißem Kittel, Bart, dunklen Haaren und Handschuhen. Die Person steht an einer Station mit einer Glasscheibe, hinter der Reagenzgläser stehen
© EDER | stock.adobe.com
Sparte Industrie

Zurücknahme des Punktes der "marktnahen Forschung" in der Forschungsprämienverordnung

Lesedauer: 11 Minuten

16.02.2026

Die österreichische Forschungsprämie ist ein zentraler Standortfaktor, der F&E-Investitionen nachweislich stimuliert. 2024 machten 2.506 Unternehmen (über 80 % KMU) F&E-Ausgaben von 8,8 Mrd. Euro geltend; das beantragte Prämienvolumen lag bei 1,4 Mrd. Euro. Die ausgelöste Wertschöpfung liegt deutlich darüber. Umso problematischer ist die kurzfristige Novellierung der Forschungsprämienverordnung (BGBl. II 302/2025 vom 18.12.2025) ohne Begutachtung, die ab dem Prämienjahr 2026 zu erheblichen Einschränkungen führen kann.

Kern der Änderung

Mit der Novelle wurde der neue Begriff „marktnahe Forschung und experimentelle Entwicklung“ eingeführt. Danach sollen Aufwendungen bei Projekten, deren Ergebnisse ohne vorherige Eigennutzung kommerziell verwertet werden, nur noch insoweit begünstigt sein, als sie „allein durch die FuE“ und nicht (auch) durch die Vermarktung veranlasst sind. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Finanzen am 23.01.2026 eine Information veröffentlicht, die die Abgrenzung weiter verschärft bzw. widersprüchlich zum Verordnungstext verstanden werden kann.

Praktische Auswirkungen

  • Massive Rechtsunsicherheit durch neue, unklare Tatbestände (insb.
    „vorherige Eigennutzung“) und widersprüchliche Auslegungslinien.
  • Verkürzung der Bemessungsgrundlage – je nach Interpretation nur um weiter­ver­äußerbare Materialien oder (deutlich drastischer) um sämtliche Materialaufwendungen bei verkauften Prototypen/Erstanlagen/Produkten.Besonders betroffen sind prototypen- und materialintensive Branchen, in denen F&E „am Objekt“ stattfindet und eine Eigennutzung realitätsfern ist (u.a. Maschinen-/Anlagenbau, Automotive-Zulieferung, Energie-/Umwelt­technik, Elektronik, Medizintechnik, Werkstoffe/Chemie, Bauindustrie).
  • Experten erwarten Rückgänge der Forschungsprämie bis zu 50 % (Größenordnung ~700 Mio. Euro/Jahr), was dem Standortziel des Regierungsprogramms klar zuwiderläuft.

Widerspruch zum OECD Frascati Manual

Die neue Einschränkung ist eine nationale Verschärfung, die über die Logik des OECD Frascati Manual hinausgeht: Prototypen/Pilotanlagen bleiben dort grundsätzlich F&E, solange der primäre Zweck Wissensgewinn ist – unabhängig davon, ob das Ergebnis später verkauft wird.

Forderung

Die Sparte Industrie in der Wirtschaftskammer Niederösterreich fordert die ersatzlose Streichung des neuen Tatbestands „marktnahe Forschung“, da er ohne erkennbaren Mehrwert zusätzliche, auslegungsanfällige Hürden schafft, ganze Industriezweige faktisch benachteiligt, die Planbarkeit reduziert und den Standortanreiz der Forschungsprämie schwächt. Stattdessen soll der Vollzug auf die bereits bestehenden Abgrenzungen (Nicht-FuE-Tätigkeiten wie Vertrieb/Marktforschung/Marktentwicklung nach Produktionsreife) fokussieren.

Details

Ausgangslage

  • Die Forschungsprämie in Österreich ist eine Erfolgsgeschichte und ein zentrales Instrument, um Forschung und Entwicklung anzustoßen und zu fördern. Große aber auch viele kleinere Unternehmen, die ihre F&E-bezogenen Aktivitäten in den letzten Jahren ausgebaut haben, bezeichnen die Forschungsprämie als einen wesentlichen Vorteil des österreichischen Standorts.
  • So haben im Jahr 2024 insgesamt 2.506 Unternehmen – davon über 80 % KMU – F&E-Investitionen in der Höhe von 8,8 Mrd. Euro geltend gemacht. Das beantragte Forschungsprämien-Volumen lag bei 1,4 Mrd. Euro. Die dadurch in Österreich ausgelöste Wertschöpfung liegt bei einem Vielfachen dieses Betrags.
  • Sowohl im Regierungsprogramm als auch in der Industriestrategie bekennt sich die Bundesregierung daher klar zur Forschungsprämie als echten Standort-Vorteil. Die Forschungsprämie solle demnach abgesichert bzw. weiterentwickelt werden, um Österreich international als starken Forschungsstandort zu positionieren. Gleichzeitig soll die Bürokratie in der Forschungsprämie reduziert und an moderne Entwicklungszyklen angepasst werden.
  • Zusammengefasst ist die Forschungsprämie von großer Bedeutung für den Forschungsstandort und macht bei Business-Case-Entscheidungen zuweilen auch den Unterschied zugunsten Österreichs aus.
  • Umso verwunderter waren wir über die Novellierung der Forschungsprämienverordnung (BGBI II 302/2025 ausgegeben am 18.12.2025.) die kurz vor Weihnachten ohne jegliche Begutachtung vorgenommen wurde und zu massiven Einschränkung der begünstigten FuE-Projekte für viele Branchen führen wird.

Was wurde geändert?

  • Mit der Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV) wurde der Begriff
    der „Marktnahen Forschung“ (Anhang I, Teil B Z 7a FoPV) erstmalig geschaffen:
    „Marktnahe Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE): Werden Produkte oder Materialien nach Vornahme der FuE-Aktivitäten, für die sie verwendet werden, ohne vorherige Eigennutzung kommerziell verwertet, sind nur solche Aufwendungen als FuE-Aufwendungen iSd § 1 Abs. 2 zu berücksichtigen, die allein durch die FuE und nicht auch durch die Vermarktung veranlasst sind.“
  • Mit 23.1.2026 hat das BMF eine Information zur Novelle veröffentlicht. Darin
    wird zur „marknahen Forschung“ ausgeführt:
    „In den Anhang I FoPV (Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen) wird eine Z 7a betreffend „marktnahe FuE“ eingefügt:
    • Diese liegt dann vor, wenn Produkte oder Materialien nach Vornahme der FuE-Aktivitäten, für die sie verwendet werden, ohne vorherige Eigennutzung kommerziell verwertet werden.
    • In solchen Fällen sind nur solche Aufwendungen zu berücksichtigen, die allein durch die FuE und nicht auch durch die kommerzielle Verwertung veranlasst sind.
    Das bedeutet: Material und Rohstoffe, die (auch) für FuE eingesetzt werden, dürfen insoweit nicht für die FoP berücksichtigt werden, als daraus Produkte entstehen, die ohne vorherige Eigennutzung vermarktet werden. In solchen Fällen ist nur der allein durch die FuE veranlasste Aufwand für die FoP maßgebend.
    Das gilt für Forschungsprämien der Jahre ab 2026.“

Was bedeutet diese Änderung in der Praxis?

  • Der Ausschlussgrund der „marktnahen Forschung“ wirft zahlreiche Unklarheiten und Abgrenzungsfragen auf und könnte zu einem defacto Ausschluss von Forschungsprojekten im marktnahen Umfeld führen.
  • Die BMF-Information vom 23.1.2026 spricht (im Unterschied zum Verordnungstext) ua von „Produkten“, welche aus dem FuE-Projekt entstehen und folglich nicht begünstigt sind. Diese neue Begriffsbestimmung wird in der Praxis dazu führen, dass es für zahlreiche österreichische Unternehmen künftig schwer wird, für deren FuE-Projekte eine Forschungsprämie zu erhalten. Zu bedenken gilt es, dass diese Projekte bisher begünstigt waren.
  • Die in der Novelle zur Forschungsprämienverordnung enthaltene Bestimmung zu
    „marktnaher Forschung und experimenteller Entwicklung“ führt uE zu erheblichen Auslegungsfragen und Rechtsunsicherheiten.

    Diese werden weiter verschärft durch die erlassene BMF-Info, die der Novelle offensichtlich widerspricht. Und vor allem werden die Auswirkungen der Novelle auf die Wirtschaft noch drastisch gesteigert. Während die Neufassung der FoPV den Eindruck vermittelt, dass es um den Ausschluss von Materialien geht, die im Forschungsprozess verwendet werden und dann „ohne vorherige Eigennutzung“ noch verkauft werden, wird in der BMF-Info ausgeführt, dass es nicht um den Verkauf der Materialien und Rohstoffe gehe, sondern um den Verkauf des Forschungsproduktes selber.

    Damit sind völlig unterschiedliche Konsequenzen verbunden und die Auslegung der BMF-Info führte etwa dazu, dass für jede experimentelle Entwicklung, die verkauft wird, anstelle der Herstellungskosten nur noch die Personalkosten und Investitionen angesetzt werden könnten. Die Novelle wird zu einer massiven Einschränkung bei der Forschungsprämie und zu hoher Rechtsunsicherheit für österreichische Unternehmen führen.

    Folgende Beispiele
    sollen den Unterschied verdeutlichen:
    • Der Unternehmer verwendet Material zur „marktnahen Forschung“ für Analysen der Zusammensetzung. Da diese Analysen für das Forschungsprojekt unmittelbar erforderlich sind, sind die Materialkosten bisher Bemessungsgrundlage. Wenn er dieses Material anschließend noch (ohne vorherige Eigennutzung) weiterverkaufen kann, fallen die Kosten für das Material entsprechend der Novelle aus der
      Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie. Das ist die Wort-Interpretation der (neuen) FoPV.
      Diese Auslegung verkürzt zwar ebenfalls die Bemessungsgrundlage (zum Teil signifikant), jedoch nur um jenes Material, das nicht in das Forschungsergebnis eingeht, sondern daneben noch verkauft werden kann.
    • Der Unternehmer verwendet Material zur „marktnahen Forschung oder experimentellen Entwicklung“ und nicht das Material, sondern das daraus entstehende Forschungsergebnis (zB die Erstanlage im Anlagenbau oder die neue Maschine) wird „ohne vorherige Eigennutzung“ an den Kunden geliefert. Diese Auslegung reduziert die Bemessungsgrundlage um sämtliches Materialaufwendungen, unabhängig davon ob im Forschungsprojekt aufgegangen oder eigens noch verkauft und hätte daher enorme Auswirkungen (im Maschinen- und Anlagenbau rechnet man mit einer Verkürzung um 70 % und mehr der Bemessungsgrundlage). Diese Auslegung legt die BMF-Info nahe.

Welche Branchen werden von den Änderungen primär betroffen sein?

  • Der erstmalig verwendete Begriff der „vorherigen Eigennutzung“ ist weder in der FoPV noch in der dazu ergangen BMF-Information näher definiert. Unklar ist daher was konkret unter einer „Eigennutzung“ zu verstehen ist.

    Unabhängig davon, widerspricht eine Anknüpfung an eine „Eigennutzung“ von FuE-Ergebnissen nicht nur der bisherigen Logik der Forschungsprämie, sie widerspricht vielfach auch den betrieblichen Abläufen in Unternehmen. Bei extensiver Auslegung würde dies bedeuten, dass ganze Brachen defacto von der Forschungsprämie ausgeschlossen wären oder zumindest deren Bemessungsgrundlage drastisch sinken würde:
  • Maschinen- und Anlagenbau, Sondermaschinenbau, Großanlagenbau
    • Warum betroffen: FuE findet „am Objekt“ statt (Erstanlage/Erstmaschine),
      das anschließend an den Kunden geht; Materialanteile sind oft sehr hoch.
    • Beispiel: Entwicklung einer neuen automatisierten Fertigungsanlage (Erstanlage) inkl. Iterationen in Konstruktion, Aufbau, Inbetriebnahme – Lieferung direkt an den Kunden, ohne dass der Anlagenbauer die Anlage vorher selbst produktiv nutzt.
  • Automotive- & Mobility-Zulieferindustrie
    • Warum betroffen: Muster-/Vorserienkomponenten werden an OEMs
      geliefert; „Eigennutzung“ beim Zulieferer ist häufig nicht möglich.
    • Beispiel: Entwicklung eines neuen Gurtrückhaltesystems/Airbag-Moduls samt Prototypen- und Testchargen, die als A-/B-Samples an den Fahrzeughersteller geliefert werden.
  • Nutzfahrzeug-, Bahn- und Spezialfahrzeug-Komponenten
    • Warum betroffen: Erstentwicklungen (Bremssysteme, Leistungselektronik, Steuerungen) werden in Kundenfahrzeugen eingesetzt; der Entwickler betreibt selten selbst Fahrzeuge im relevanten Einsatz.
    • Beispiel: Prototyp eines neuen Bremssystems für Schienenfahrzeuge wird für Feldtests an den Betreiber/OEM geliefert.
  • Energie- und Umwelttechnik (Wasserkraft, Wind, PV, Netzinfrastruktur, Wasser-/Abwasser)
    • Warum betroffen: Pilot-/Demonstrationsanlagen werden oft kundenseitig installiert; Materialkosten dominieren.
    • Beispiel: Entwicklung eines neuen Turbinenreglers oder einer Wasseraufbereitungs-Pilotanlage, die als Demonstrator beim Kunden läuft und danach übernommen wird.
  • Elektro-/Elektronikindustrie, Embedded Systems, Leistungselektronik
    • Warum betroffen: Prototypen (PCB-Assembles, Leistungsmodule, Geräte)
      werden „kundennahe“ gebaut und ausgeliefert.
    • Beispiel: Entwicklung eines neuen Frequenzumrichters/Wechselrichters, Erstserie geht als Pilot an mehrere Industriekunden (Material/Komponenten hoher Anteil).
  • Medizintechnik und Labor-/Diagnostikgeräte
    • Warum betroffen: Geräte-Prototypen oder frühe Serien werden an Kliniken/Labore abgegeben; Eigennutzung beim Hersteller ist oft nur sehr eingeschränkt möglich.
    • Beispiel: Entwicklung eines neuen chirurgischen Instruments oder Analysegeräts; ein „Beta-Gerät“ wird im Krankenhaus eingesetzt und anschließend gekauft/übernommen.
  • Chemie, Polymere, Werkstoffe, Metallurgie, Gießereien, Spezialstähle (materialintensive FuE)
    • Warum betroffen: FuE erfolgt über Versuchs-/Pilotchargen; Muster werden
      häufig verkauft/abgegeben (auch wenn “nur” zur Erprobung beim Kunden).
    • Beispiel: Entwicklung einer neuen Beschichtung/Harz-Rezeptur: Pilotcharge wird an einen Industriekunden geliefert, der sie in seiner Produktion testet; die Rohstoffkosten sind wesentlich.
  • Bauprodukte, Holzbau-/Verbindungstechnik, Befestigungs- und Systemanbieter
    • Warum betroffen: Neue Verbindungslösungen werden als Produktmuster in Bauvorhaben eingesetzt; Vorherige Eigennutzung ist äußerst selten bis unmöglich.
    • Beispiel: Entwicklung einer neuen Schraubverbindung für den Holzbau: erste Produktionsläufe/Prototypen werden an Bauunternehmen verkauft/abgegeben und in Projekten verbaut.
  • Prototypenbau, Additive Manufacturing, Tooling & Formenbau
    • Warum betroffen: „Prototyp als Produkt“ – Ergebnisse sind von vornherein zur Lieferung bestimmt; Materialeinsatz teils hoch.
    • Beispiel: Entwicklung neuer Leichtbau-Geometrien samt iterativen 3D-Druck-Prototypen; End-Prototyp wird an den Kunden geliefert und dort weiterverwendet.
  • Konsumgüter/Verpackung/Industrieverpackung (materialgetriebene Entwicklung)
    • Warum betroffen: Materialtests, Musterwerkzeuge, Pilotserien – und frühe Vermarktung zur Markterprobung.
    • Beispiel: Entwicklung einer neuen recyclingfähigen Verbundverpackung: Pilotserie wird an einen Handelspartner geliefert und im Markt getestet.

Aufgrund der fehlenden Möglichkeit FuE-Ergebnisse selbst zu nutzen könnten aber auch eine Vielzahl weiterer Unternehmen bzw Branchen von der Forschungsprämie ausgeschlossen werden.

Wie ist der Zusammenhang mit dem Frascati Manual?

  • Die neue Regelung zur „marktnahen F&E“ ist eine nationale Verschärfung, die über die Mindestanforderungen des Frascati Manuals hinausgeht, indem sie ein striktes Kausalitätsprinzip für verkaufte F&E-Ergebnisse einführt. Die Novelle engt den Begriff der experimentellen Entwicklung (der laut FM explizit die Konstruktion von Prototypen umfasst) unzulässig ein, indem sie die physische Substanz des Prototyps aus der Bemessungsgrundlage entfernt, sobald dieser einen Marktwert hat.
  • Die Einordnung der „marktnahen Forschung“, wie sie in der österreichischen Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV) vom Dezember 2025 definiert wurde, findet keine direkte Entsprechung im Wortlaut des Frascati Manuals (weder in der Version 2015 noch 2025).
  • Während das Frascati Manual (FM) die internationale Basis für die Definition von F&E bildet und auch in Österreich als ergänzende Auslegungshilfe herangezogen wird, weicht die neue nationale Regelung in einem entscheidenden Punkt von der Logik des Manuals ab.
  • Das Frascati Manual (FM 2.51 & 2.52) definiert Pilotanlagen und Prototypen als F&E, solange ihr „primärer Zweck“ darin besteht, technisches Wissen zu generieren. Das Manual stellt explizit klar, dass es für die Einordnung als F&E grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob das Ergebnis der Pilotanlage später verkauft wird, solange der Zweck der Errichtung nicht primär kommerziell war. Das Frascati Manual erlaubt den Verkauf des F&E-Ergebnisses ohne Verlust des F&E-Status für die gesamte Errichtung, während die Novelle der Forschungsprämienverordnung die Kostenbasis künstlich auf „reine F&E-Mehrkosten“ verknappt.

Was ist jetzt zu tun?

  • Die Novellierung der Forschungsprämienverordnung führt zu einer massiven Verunsicherung der Betriebe und kann auch zu einem starken Rückgang der gewährten Forschungsprämien führen.
  • Expertinnen und Experten gehen von einem Rückgang um bis zu 50 % aus, was rund 700 Millionen Euro pro Jahr bedeuten könnte. Die Vorgangsweise des Bundesministeriums für Finanzen steht damit in diametralem Gegensatz zum klaren Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Forschungsprämie.
  • Der Ausschluss der „marktnahen Forschung“ greift besonders dort, wo FuE am physischen Objekt stattfindet:
    • hohe Material- und Rohstoffanteile,
    • Erststücke/Prototypen werden kundenseitig abgenommen,
    • Eigennutzung ist nicht realistisch.
  • Das betrifft gerade jene Industrien, die für Export, Wertschöpfungsketten und
    High-Skill-Jobs zentral sind (Maschinen-/Anlagenbau, Zulieferung, Energie-
    /Umwelttechnik, Elektronik, Bauindustrie etc.).
  • Die NÖ-Industrie fordert daher dringend den Punkt der „marktnahen Forschung“ ersatzlos aus der Forschungsprämienverordnung zu streichen, weil sie ohne erkennbaren Mehrwert eine zusätzliche, auslegungsanfällige Hürde schafft, die gerade in prototypen- und materialintensiven Branchen die Bemessungsgrundlage stark reduziert und damit den Standortanreiz der Forschungsprämie schwächt.
  • Eine bloße Präzisierung („Definition von Eigennutzung“, „Safe-Harbor“) würde das Grundproblem nicht lösen. Die neue Bestimmung bleibt systemfremd, weil sie eine FuE-Prämie an ein nachgelagertes Markt-/Lieferereignis koppelt. Gleichzeitig existiert die Abgrenzung bereits an anderer Stelle (Produktionsreife, Marktentwicklung, Vertriebskosten, Marktforschung, Troubleshooting). Statt an einem zusätzlichen Filter herumzuschleifen, ist es sachlogischer, die neue Bestimmung der „marktnahen Forschung“ wieder zu streichen und den Vollzug dort zu stärken, wo er hingehört: FuE-Inhalt und saubere Abgrenzung von Nicht-FuE-Tätigkeiten.
  • Die Forschungsprämie muss also weiterhin alle FuE-Aufwendungen erfassen, die nach den in der FoPV verankerten, inhaltlichen Kriterien FuE sind (inkl. Prototypen und Pilotanlagen bis zur jeweiligen Entwicklungsgrenze). Nicht begünstigte Tätigkeiten (Vertrieb, Marktforschung, Marktentwicklung nach Produktionsreife etc.) sind bereits in der FoPV und im Vollzug ausreichend abgegrenzt. Zusätzliche, verwertungsbezogene Tatbestände schaffen Rechtsunsicherheit, diskriminieren ganze Branchen und schwächen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Österreich im europäischen und internationalen Vergleich ist erheblich gefährdet. Die Novellierung der Forschungsprämienverordnung im Punkt „marktnahe Forschung“ sollte daher dringend zurückgenommen werden.

Dieses Forderungspapier wurde durch Mag. Stefan Raab, Steuerberater / Themenmanager „Steuern & Finanzierung“, sparte.industrie, WKO Oberösterreich, verfasst (Februar 2026).

Weitere interessante Artikel
  • Gruppenfoto
    NÖ Industrie sorgt sich um Forschungsprämie: Update-Veranstaltung zeigte neue Hürden auf
    Weiterlesen