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Vogelperspektive auf aufgeklapptem Laptop auf Rasen platziert, umgeben von Dokumenten und Büroutensilien in grün
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Sparte Industrie

Info-Point - RED konforme Bioenergie

Zertifizierung der Einhaltung der Kriterien zu Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionseinsparungen

Lesedauer: 1 Minute

26.09.2025

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED) enthält Regelungen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Sie setzt Ziele, verlangt aber auch, dass Bioenergie und biomassebasierter Wasserstoff bestimmten Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhaugas­emissionseinsparungen entsprechen müssen.

Die RED schreibt überdies ganz bestimmte Nachweise zur Einhaltung dieser Kriterien und Überprüfungen vor. Diese Nachweise können Voraussetzung für Förderungen sein; jedenfalls sind sie erforderlich, um Bioenergie einsetzen zu können, ohne Emissionszertifikate in den EU-Emissionshandelssystemen abgeben zu müssen (sogenannte „Nullbewertung“).


Dieser Info Point soll einen schnellen Überblick über Anforderungen der RED und einen praktischen Wegweiser über die notwendigen Schritte bieten. Dazu dienen:

  • Ein „Leitfaden – RED konforme Bioenergie“ mit dem Überblick sowie mit Tipps, Begriffen und Hilfestellungen zum schnellen Einstieg in das Thema.
  • Einzelne „Factsheets“ mit konkreten Informationen für Unternehmen, die Bioenergieträger erzeugen und anwenden.

Leitfaden

Factsheets zu nicht-leitungsgebundenen Gasen biogenen Ursprungs

Factsheets zu flüssigen Brennstoffen biogenen Ursprungs für Anlagen

Factsheets zu leitungsgebundenem Biomethan (öffentliches Netz) 

Factsheets zu fester forstwirtschaftlicher Biomasse

Factsheets zu Biokraftstoffen


Projektkoordination BSI und Ansprechpartner:
Ing. Mag. Wolfgang Brenner, Telefon: + 43 5 90 900 3076, Email: wolfgang.brenner@wko.at