Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister
Aufgaben, Zuständigkeiten und Besetzung
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Der Fachverband Finanzdienstleister hat seit Jänner 2014 das Ehrenschiedsgericht eingerichtet, um bei Bedarf die Standes- und Ausübungsregeln durchzusetzen. Den Standesregeln unterwirft man sich freiwillig, der Beitritt löst jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung dieser Regeln – im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte – aus.
Derzeit haben die Berufsangehörigen der Gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler, Crowdinvesting-Plattformen und Pfandleiher die Möglichkeit, sich freiwillig unter die jeweiligen Standes- und Ausübungsregeln zu verpflichten.
Besetzung des Ehrenschiedsgerichts
Die Mitglieder des Ehrenschiedsgerichts des Fachverbands Finanzdienstleister ab 1.12.2024:
| Amt / Funktion | Besetzung |
|---|---|
| Vorsitzender | Dr. Wolfgang Pöschl |
| Ehrenschiedsrichter | Hermann Mair, MBA |
| Ehrenschiedsrichter | KommR Dr. Herbert Samhaber |
| Ehrenschiedsrichter | Mag. Philipp Bohrn |
| Ehrenschiedsrichterin | Mag. Eva Gatschelhofer |
| Ehrenschiedsrichter | Raphael Aigner |
| Ehrenschiedsrichter | Patrick Scheucher |
| Fachverbandsanwalt | RA Mag. Martin Pichler |
| Stellvertretender Fachverbandsanwalt | Gerhard Windegger |
Kontaktadresse des Ehrenschiedsgerichts ist die aktuelle Standortadresse des Fachverbands Finanzdienstleister zu Handen "Ehrenschiedsgericht".
Die digitale Zusendeadresse lautet fdl.ehrenschiedsgericht@wko.at.
Als Kanzlei für das Ehrenschiedsgericht fungiert die Geschäftsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister (finanzdienstleister@wko.at).
Weitere Informationen:
Gütesiegel Finanzdienstleister
Das Gütesiegel dürfen alle Mitglieder des Fachverbands führen, welche sich den Standesregeln unterwerfen.
Gütesiegel Download