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Seitliche Aufnahme der Hand einer Person, die ein Briefkuvert in einen weiße Box wirft. Der Hintergrund ist grau
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Werbung und Marktkommunikation, Fachgruppe

Politische Werbung

Pflichten bei Transparenz und dem Targeting politischer Werbung

Lesedauer: 1 Minute

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28.05.2026

Seit 10.10.2025 ist die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (kurz TTPW-VO) anzuwenden. Das zugehörige österreichische Politische-Werbung-Gesetz ist seit Mai 2026 in Kraft. In Österreich wurde die KommAustria bzw. RTR als zuständige Behörde festgelegt.

Die TTPW-VO gibt folgende Pflichten zur Kennzeichnung politischer Werbung vor (Artikel 11). Jede politische Anzeige muss:

  • eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine politische Werbung handelt,
  • die Identität des Sponsors angeben,
  • den Bezug zu konkreten Wahlen, Referenden oder Gesetzgebungsverfahren angeben,
  • gegebenenfalls eine Erklärung enthalten, aus der hervorgeht, dass Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren verwendet wurden und
  • eine Transparenzbekanntmachung (Artikel 12) oder einen Hinweis darauf, wo diese abgerufen werden kann (beispielsweise mittels QR-Code): Über die konkrete Ausgestaltung gibt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 über das Format, das Muster und die technischen Spezifikationen der Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen politischer Anzeigen gemäß den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2024/900 Auskunft – dort finden sich in den Anhängen 1-3 auch Muster – beispielsweise ein Muster für Transparenzbekanntmachungen im Anhang 2 auf Seite 7-8. Im Anhang 3 (Seite 11) sind die "Technischen Spezifikationen für Transparenzbekanntmachungen" festgelegt.

Mehr Informationen zu den neuen Regeln zur politischen Werbung finden Sie auf den Websites der Behörde: Politische Werbung | RTR.