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In einem Gang stehen in der linken Hälfte zwei Personen in Kitteln. Diese sind zur Kamera gewandt. In der rechten Hälfte ist die Rückenansicht einer anderen Person, die einen Rollstuhl schiebt
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Krankenbeförderung

Lesedauer: 4 Minuten

25.11.2025

Österreichweite Detailinformationen

Ansprechpartner

Österreichische Gesundheitskasse (zentrale Ansprechstelle)
E-Mail: vm2-krankenbefoerderung@oegk.at
Hotline +43 50 766 – 502271

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Rückfragen zu vertraglichen Angelegenheiten
Telefon: +43 (50) 808-90297
E-Mail: vertragspartnermanagement@svs.at

Rückfragen zur Abrechnung
Telefon: +43 (50) 808-205
E-Mail: gda@svs.at 

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Pkw
Mag. Michael Steinparzer
Telefon: +43 2752 851 19510
E-Mail: verkehr.fachgruppen2@wknoe.at


NÖ-spezifische Informationen

Elektronische Abrechnung von Krankenbeförderungen

Die Abrechnung von Krankenbeförderungen kann ausschließlich elektronisch nach den vom Dachverband der Sozialversicherungsträger verlautbarten einheitlichen Grundsätzen erfolgen.

Dazu benötigen Sie ein entsprechendes Abrechnungsprogramm oder Sie beauftragen einen externen Dienstleister, der die Abrechnungen für Sie durchführt. Die uns bekannten Anbieter von Abrechnungsprogrammen finden Sie untenstehend.

Softwareanbieter


Abrechnung von Krankenbeförderungen als Dienstleistung

  • opta data Österreich GmbH
    Salzburger Straße 205, 4030 Linz
    Telefon +43 (732) 380838-0
    E-Mail office@optadata.at
    Web www.optadata.at

    opta data führt die Abrechnung mit den Krankenversicherungsträgern als Dienstleistung durch, unterstützt individuell bei der Krankenkassenverrechnung und bietet eine Alternative zur Kassenabrechnung mittels eigener Abrechnungssoftware.
  • CC Taxicenter GmbH
    Lederergasse 29, 4020 Linz
    Telefon +43 (732) 784904
    E-Mail office@taxi2244.at
    Web www.taxi2244.at

    CC Taxicenter führt die Abrechnung mit den Krankenversicherungsträgern ebenfalls als Dienstleistung durch, unterstützt individuell bei der Krankenkassenverrechnung und bietet eine Alternative zur Kassenabrechnung mittels eigener Abrechnungssoftware.

Zufahrt/Parken bei NÖ Kliniken

Mistelbach

Elektronische Parkraumüberwachung – Ausnahmen für Krankenbeförderung:

Um privaten Krankenbeförderungen sowie der Rettung auch wirklich jederzeit die Möglichkeit zu geben direkt vor dem Haupteingang kranke oder nicht gehfähige Patientinnen und Patienten ein- und aussteigen zu lassen, wurde eine elektronische Parkraumüberwachung direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf eingerichtet.

Grund für die Einführung dieser Maßnahme war, dass viele Lenker diesen Parkplatz als Dauerparkplatz über die erlaubten zehn Minuten hinaus nutzen. Die neue Parkraumüberwachung soll dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten des Landesklinikums das Service der erleichterten An- und Abreise durch Ein- und Aussteigen direkt vor dem Klinikum jederzeit zur Verfügung steht.

Bei der Parkraumüberwachung, die durch eine externe Firma erfolgt, werden die Kennzeichen der zufahrenden Fahrzeuge elektronisch erfasst. Verweilt das Fahrzeug länger als 15 Minuten auf dem Parkplatz, wird dem Lenker durch die Firma ein Nutzungsentgelt von 80 Euro per Post in Rechnung gestellt. Die Einnahmen kommen nicht dem Landesklinikum zu Gute, sondern finanzieren die Parkraumüberwachung.

Ausgenommen sind natürlich Rettungstransporte sowie private Krankenbeförderungen (im Auftrag der Krankenkassen) und Inhaber eines Behindertenausweises. Für sie gibt es eine eigene Regelung, die auf Infotafeln auf dem Parkplatz ersichtlich ist.

Details Ausnahme Krankenbeförderung mit Taxis:

Eine Ausnahme kommt jedoch für Krankenbeförderungen mit Taxis auf Grund eines Vertragsverhältnisses zur Direktverrechnung mit den diversen Sozialversicherungen zur Anwendung. Zu diesem Zweck fallen weiterhin - auch über die 15min hinausgehend – keine Kosten an.

Um die Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Wenn Sie regelmäßig Krankenbeförderungen ins Landesklinikum Mistelbach durchführen, geben Sie bitte dies sowie die Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge bekannt ( office@mistelbach.lknoe.at ). Für diese Fahrzeuge wird dann automatisiert die kostenlose Nutzung ermöglicht.
  2. Für Fahrzeuge, die nur selten bzw. ausnahmsweise solche Krankenbeförderungen durchführen, soll dies – falls eine längere Dauer als 15 min. zu erwarten ist - im Einzelfall dem Portier gleich nach der Einfahrt gemeldet werden. Auch dann wird die kostenlose Nutzung ermöglicht. Bitte verwenden Sie auch unsere Hinweisschilder auf die Krankenbeförderung.
Achtung

Sollte die Ausnahme für andere Beförderungs­zwecke missbräuchlich verwendet werden, droht der Verlust der Ausnahmegenehmigung.

Hainburg

Ein- und Aussteigenlassen ist auf den 3 Stellplätzen links vom Krankenhauseingang möglich.

Für die Wartezeit ist der beschrankte und grundsätzlich kostenpflichtige Gästeparkplatz vor dem Krankenhaus zu verwenden. Die erste halbe Stunde ist generell kostenfrei. Bein längerer Wartezeit bitte dem Portier Bescheid geben, dass die Parkplatznutzung im Rahmen einer Krankenbeförderung im Auftrag eines Sozialversicherungsträgers erfolgte, eine Legitimation (Krankenbeförderungsschild, Transportschein etc.) vorweisen und ein kostenloses Ausfahrtticket verlangen. Sollte der Parkplatz voll sein, können ausnahmsweise auch die markierten Behindertenparkplätze genutzt werden. Gerade in diesem Fall unbedingt das Krankenbeförderungsschild der Fachgruppe verwenden. 

St. Pölten

Für die Krankenbeförderung bestehen 2 Zufahrts- und Parkmöglichkeiten

  1. Beschrankter Parkplatz in der Probst-Führer-Straße rechts vom Haupteingang. Hier sind 3 Stellplätze vorrangig für Taxis vorgesehen. Es können jedoch auch die sonstigen Stellplätze, ausgenommen jene für Rettungsfahrzeuge verwendet werden. Da dieser Bereich auch anderen Fahrzeugen zum Halten zu Verfügung steht, ist dieser Bereich jedoch oft überfüllt.
  2. Zufahrt über die beschrankte Notfallzufahrt nordseitig in der Matthias Corvinus-Straße.
    Für die Dialyse (nur dafür!) sind links eigene Stellplätze vorgesehen: Auch wenn diese für Rettungsfahrzeuge gekennzeichnet sind, wurde mit der Klinikdirektion vereinbart, dass diese auch von Taxis der Krankenbeförderung genutzt werden dürfen. Für alle anderen Behandlungszwecke stehen gleich nach der Einfahrt links: sowie oben rechts vom Klinikzugang Haus D: ausreichend Stellplätze zu Verfügung. Diese Zufahrt ist insbesondere für Behandlungen in den Häusern D, L und W zu empfehlen. Aber auch die anderen Häuser sind gut erreichbar.  

Für Krankenbeförderungen mit Taxis ist das Abstellen während der Behandlungszeit kostenlos. Bitte bei der Ausfahrt am Schranken den Krankenbeförderungszweck bekanntgeben und generell das Krankenbeförderungsschild der Fachgruppe verwenden.  

Lage der Parkplätze:

Ausblick:
Im Laufe des ersten Quartals 2026 sollen nach dem Abriss des Hauses A rechts vom Haupteingang rund 20 zusätzliche Stellplätze zu Verfügung stehen.

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