Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
Lumpy-skin-Krankheit
Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Rindern, Bisons und Büffeln
Lesedauer: 1 Minute
23.07.2025
In Sardinien (Italien) und in Auvergne-Rhone-Alpes (Frankreich) wurden Ausbrüche der Beulenpest (Lumpy Skin Disease) festgestellt. Diese stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere Rinderbestände dar. Daher ist es wichtig, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Anbei informieren wir über Sofortmaßnahmen beim Einbringen von Rindern, Bisons und Büffeln aus bestimmten Gebieten zur Schlachtung in österreichische Schlachtbetriebe zur Prävention der Einschleppung der Lumpy-skin-Krankheit:
§ 5.
- (1) Transportunternehmerinnen und Transportunternehmer, die Tiere im Sinne des § 1 transportieren, haben die zu diesem Zweck verwendeten Transportmittel unmittelbar nach dem Entladen der Tiere zu reinigen und zu desinfizieren.
- (2) Die Transportunternehmerin bzw. der Transportunternehmer hat die Reinigung und Desinfektion zu dokumentieren und den Organen der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
- (3) Die Transportunternehmerin bzw. der Transportunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das verwendete Transportmittel ohne Zwischenstopp in den Herkunftsmitgliedstaat zurückverbracht wird.