Verschiebung des Inkrafttretens des EU-Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2)
aktuelle Meldung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) -Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG) / EU ETS 2
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Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November eine politische Übereinkunft dahingehend erzielt, dass die Marktphase des ETS 2 um ein Jahr auf 2028 verschoben werden soll. Durch die Verschiebung soll auch die Berichtsphase des ETS 2, welche bereits mit 2025 gestartet ist, um ein Jahr bis Ende 2027 verlängert werden.
Diese Einigung ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Bitte beachten Sie daher, dass die Berichtspflichten des ETS 2, welche im 8. Abschnitt des EZG 2011 bestehen, sowohl in der derzeit geltenden Rechtslage als auch im Fall der Verschiebung auf Basis der politischen Übereinkunft für das Jahr 2026 aufrecht bleiben.
Die CO2-Bepreisung erfolgt im Jahr 2026, wie auch im Jahr 2025 auf Basis der ETS 2-Methodik weiterhin nach dem NEHG 2022.
Sollte das Inkrafttreten der Marktphase des ETS 2 tatsächlich verschoben werden, hätte dies zur Folge, dass die nationale CO2-Bepreisung durch das NEHG 2022 gemäß § 19 NEHG 2022 bis zum Beginn der Marktphase des ETS 2 verlängert wird.
Fragen - Auskunft
Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen des NEHG oder des EU ETS II haben, können Sie sich gerne an das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel wenden. Dieses ist erreichbar unter der Hotline +43 (0)50 233 560 555 sowie per E-Mail: post.aneh@bmf.gv.at.