Dual Use Verordnung - Evaluierung
Beteiligen auch Sie sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission bis 15. Oktober 2026
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Die Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EU) 2021/821 idgF, „Dual-Use-Verordnung“) zielt darauf ab, die Ausfuhr, die Durchfuhr, die Vermittlung und die technische Unterstützung betreffend Güter mit sowohl zivilen als auch militärischen Anwendungen (Dual-Use-Güter) zu kontrollieren. Zu den wichtigsten Zielen gehören die Gewährleistung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW), der Schutz der Menschenrechte und das Risikomanagement im Zusammenhang mit neuen Technologien und der digitalen Überwachung. Mit der Verordnung werden das EU-Instrumentarium für Ausfuhrkontrollen aktualisiert, um dem technologischen Fortschritt Rechnung zu tragen, Menschenrechts- und Sicherheitsaspekte verbessert sowie ein einheitlicher Ansatz in allen EU-Mitgliedstaaten sichergestellt, um auf die sich wandelnde geopolitische Lage zu reagieren.
Gemäß Artikel 26 Absatz 4 der Dual-Use-Verordnung muss die Europäischen Kommission zwischen dem 10. September 2026 und dem 10. September 2028 eine Bewertung der Verordnung durchführen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) über die wichtigsten Ergebnisse Bericht erstatten.
Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet, um Meinungen und Beiträge verschiedener Gruppen von Interessenträgern einzuholen, die von den Bestimmungen der Dual-Use-Verordnung betroffen sind (entweder weil sie Anforderungen unterliegen, die sich aus dieser Verordnung ergeben, oder weil sie für ihre Anwendung und Durchsetzung zuständig sind). Dazu gehören Ausführer, Vermittler und Erbringer von technischer Unterstützung im Bereich der Dual-Use-Güter, Industrieverbände, nationale Ausfuhrkontrollbehörden (z. B. Genehmigungs-, Durchsetzungs- und Zollbehörden), gemeinnützige Organisationen und Forschungsinstitute.
- entweder als Feedback zur Aufforderung der Europäischen Kommission zur Stellungnahme: „Call for evidence – Give feedback“ (Access via EU Login)
- oder indem Sie den ausgefüllten Fragebogen an die Europäische Kommission übermitteln: Survey for businesses (Access via EU Login; gemäß Europäischer Kommission dauert die Beantwortung der Fragen höchstens 20 Minuten)
Da auch die Wirtschaftskammer Österreich an der Diskussion beteiligt ist, wären wir dankbar, wenn Sie ihr Feedback auch an claudia.stowasser@wko.at übermitteln würden.