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Liechtenstein: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen

Lesedauer: 2 Minuten

Reiseinformationen 

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen. 

Einreise 

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen können Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten nachlesen.

Dos and Don‘ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet. 

Akademische und andere Titel werden in der Regel nicht verwendet (außer auf Einladungen und Tischkarten, etc.). Im Geschäftskontakt empfiehlt sich ein offenes, direktes Gespräch.

Die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sind keine Freunde von langem Herumreden, ein deutliches Ja oder Nein wird eher geschätzt als ein vielleicht.

Angebote und Geschäftskontakte sollen immer auf dem jeweiligen Niveau des zuständigen Sachbearbeiters geführt werden. Interventionen von oben sind selten zielführend und werden mit dem Hinweis auf den zuständigen Sachbearbeiter meist abgelehnt. 

Beantwortungen auf Kontaktnahmen erfolgen normalerweise äußerst zügig und umfassend. Es wird daher auch von Seiten des österreichischen Kontakts eine rasche Reaktion auf Anfragen erwartet. 

Feiertage und Geschäftszeiten

Onlinekalender für Liechtenstein
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Neben den gesetzlichen Feiertagen gibt es zwei weitere Feiertage, Lichtmess und Josefi, die auf Grund von Gesamtarbeitsverträgen einzelner Berufsgruppen als bezahlte Feiertage gelten können:

Außerdem gelten folgende Feiertage landeseinheitlich als Bankfeiertage: Berchtoldstag, Fasnachtsdienstag, Karfreitag, Heiligabend, Silvester

Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 18:30 Uhr, Samstag 8:00 bis 16:00 Uhr.

Vaduz: Von April bis Oktober sind die Souvenirgeschäfte auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet.

Banken: 8:30 bis 16:30 Uhr

Sonstige Informationen 

Liechtenstein führt seit 1921 den Schweizer Franken (CHF) als gesetzliche Währung. Mit dem Währungsvertrag von 1980 wurde Liechtenstein unter Wahrung seiner Währungshoheit in das Währungsgebiet der Schweiz eingebunden. Die schweizerischen Bestimmungen über die Geld-, Kredit- und Währungspolitik im Sinne des schweizerischen Nationalbankgesetzes, sind daher auch im Fürstentum anwendbar (siehe auch Länderreport Schweiz). 

Gebrauchte persönliche Habe, die Reisende zu ihrem persönlichen Gebrauch mit sich führen oder die ihnen zu diesem Zweck voraus- oder nachgesandt wird, ist zollfrei. Zollfrei sind ferner auch Nahrungs- und Genussmittel zum Reiseverbrauch in den als zulässig erklärten Mengen (Tagesbedarf einer Person).

Bei Einreise mit Pkw bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten keine Beschränkungen. Schutzbriefe eines Automobilclubs wird empfohlen. Die Fahrt nach Liechtenstein kann zum Teil über Schweizer Autobahnen führen.

Sicherheit

Österreichische Botschaft Bern +41 31 3565-252

Medizinischer Notfall: 144
Feuerwehrnotruf: 118
Polizeinotruf: 117
Euronotruf: 112 

Weitere Sicherheitsinformationen zu Liechtenstein finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. 

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 14.08.2023