Rumänien: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 7 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Bukarest die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Bei der Entsendung von Arbeitskräften nach Rumänien gibt es einige wesentliche Bereiche, die man als Unternehmen beachten sollte. Die wichtigsten haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.
Die Vorschriften bezüglich der Entsendung von Mitarbeitern aus der EU bzw. der Schweiz nach Rumänien wurden an die EU-Richtlinien angepasst und im Jahr 2017 geändert und ergänzt. Sie sind im Gesetz Nr. 16/2017 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen ("Entsendegesetz“), welches im Laufe des Jahres 2022 mehrmals geändert wurde, enthalten. Die Durchführungsnormen des Entsendegesetzes wurden durch den Regierungsbeschluss 337/2017 (ergänzt durch den Beschluss Nr. 654 vom 16. Juni 2021) genehmigt.
Aufenthalt und Arbeitsbewilligung: EU-Staatsangehörige sind berechtigt, sich 90 Tage lang ohne Aufenthaltserlaubnis in Rumänien aufzuhalten. Bei einem Aufenthalt, der diese Zeitspanne überschreitet, ist eine Anmeldung beim „Inspectoratul General pentru Imigrari“ notwendig. Angehörige aus Drittstaaten, die ein Aufenthaltsrecht in Österreich haben, werden wie EU-Staatsangehörige bei der Entsendung nach Rumänien behandelt. EU-Staatsangehörige sowie Entsandte aus Drittstaaten, die ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in Österreich haben, benötigen keine Arbeitsbewilligung, um in Rumänien tätig zu sein. Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen gewöhnlich ein Visum beim Eintritt in Rumänien und das Auftragsunternehmen muss vor der Einreise auch die Arbeitsbewilligung beantragen.
Die Durchführungsvorschriften zum Entsendegesetz wurden am 31.05.2017 im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht und sind ab diesem Datum gültig. In dessen Anhang 1 ist eine Entsendemeldung in Form eines Anmeldeformulars in rumänischer Sprache zu finden. Bei Entsandten aus Drittstaaten, die ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht in Österreich haben, sind zusätzliche Formulare beizubringen.
Arbeitsbedingungen: Entsandte ausländischer Firmen aus dem EU- und EWG-Raum genießen die von der rumänischen Arbeitsgesetzgebung festgelegten Arbeitsbedingungen. Die allgemeinen Arbeitsvorschriften sind im rumänischen Arbeitsgesetzbuch (2003, Neufassung 2011) geregelt.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Achtung: Wesentliche Änderungen per 1. August 2025
Die rumänische Regierung hat eine umfassende Steuerreform auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Haushaltsdefizit zu verringern und die Staatseinnahmen zu erhöhen. Die Änderungen betreffen vor allem Unternehmen und umfassen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Dividendensteuer sowie neue Regelungen für Kleinstunternehmen.
Mehrwertsteuer
Die bedeutendsten Anpassungen betreffen die Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Dividendensteuer. Per 1. August 2025 stieg der reguläre MwSt.-Satz von 19 % auf 21 %.
Gleichzeitig wurden die bisherigen reduzierten Sätze von 5 % und 9 % zu einem einheitlichen Satz von 11 % zusammengefasst. Dieser gilt unter anderem für Medikamente, die meisten Lebensmittel, Bücher und Wasserversorgungsdienste.
Dividendensteuer
Ebenfalls angepasst wird die Dividendensteuer. Für Ausschüttungen, die ab dem 1. Januar 2026 erfolgen, wird der Steuersatz von 10 % auf 16 % erhöht. Für Dividenden, die noch auf Basis der Zwischenabschlüsse für 2025 gezahlt werden, gilt der alte Satz von 10 %.
Weitere relevante Anpassungen
- Zusatzsteuer für Banken: Per 1. Juli 2025 zahlen Kreditinstitute eine zusätzliche Umsatzsteuer von 4 %, mit Ausnahmen für kleinere Banken.
- Verbrauchsteuern: Die Verbrauchssteuern auf Kraftstoffe, Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Getränke steigen in zwei Phasen, die erste am 1. August 2025 und die zweite am 1. Januar 2026.
Abgesehen von den weitreichenden Änderungen für Unternehmen, hat das Gesetz 141/2025 auch eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die sich direkt an Privatpersonen richten. So wird die Besteuerung von Glücksspielgewinnen deutlich verschärft. Je nach Höhe des Gewinns werden die Sätze progressiv erhöht, was zu einer höheren Belastung für Spieler führt.
Darüber hinaus sieht die Reform Anpassungen bei der Sozial- und Krankenversicherung vor. Beispielsweise wird die Krankenversicherungsabgabe (CASS) auch auf Renten über 3.000 RON erhoben, während bestimmte Ausnahmen für andere soziale Gruppen beibehalten werden.
Die jüngste Steuerreform ist dabei nur der erste Schritt einer umfassenderen Strategie der Regierung, da weitere Änderungen und eine tiefgreifende Restrukturierung staatlicher Unternehmen geplant sind, um die öffentlichen Finanzen nachhaltig zu konsolidieren.
Allgemeine Richtlinien
Rumänien besteuert Unternehmensgewinne mit einer Flat Tax von 16 % und die Einkommen natürlicher Personen mit 10 %.
Jeder Steuerpflichtige benötigt eine Steuerregistrierungsnummer (rum. cod de înregistrare fiscală). Dies gilt auch für ausländische Personen, die in Rumänien eine Tätigkeit entfalten und sich beim Finanzamt ihres Wohnsitzes innerhalb von 30 Tagen anmelden müssen. Ausländische Personen können einen Steuervertreter ernennen, der in ihrem Namen die steuerlichen Verpflichtungen erfüllt, wie z.B. Einreichung der Steuererklärungen, Abführung der Steuern, usw. Das geschieht mittels eines Mandatsvertrages oder einer Vollmacht, die notariell beglaubigt werden müssen.
Besonders bei verbundenen Unternehmen, die Geschäfte mit nichtansässigen Konzernunternehmen abwickeln, hat der Steuerpflichtige während einer Steuerkontrolle eine Dokumentation der Verrechnungspreise zu erstellen. Die Dokumentation ist in rumänischer Sprache vorzulegen. Mangels dieser Dokumentation können die Steuerbehörden die Erträge bzw. Aufwendungen des Steuerpflichtigen an die marktüblichen Werte anpassen.
Nähere Information dazu geben wir Ihnen gerne in unserem Fachreport „Rumänien | Firmengründung & Steuern“ bekannt, den Sie gerne bei uns anfordern können.
Da es laufend zu Aktualisierungen und Klarstellungen kommt, ersuchen wir, sich bei Unklarheiten und weiteren Fragen direkt an das AußenwirtschaftsCenter Bukarest zur Abklärung zu wenden.
Binnenmarkt
Aus steuerlicher Sicht sind bei Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte zu beachten.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Firmengründung und Investition
Rumänien positioniert sich, nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden positiven Wirtschaftsentwicklung und seiner wachsenden Bedeutung als Binnenmarkt, auch weiterhin als interessanter Handelspartner und Investitionsstandort für die österreichische Wirtschaft. Aktuell gibt es über knapp 4.000 aktive in Rumänien registrierte Firmen mit österreichischem Kapital in vielen verschiedenen Sektoren.
In Rumänien sind alle gängigen Gesellschaftsformen vorhanden, am häufigsten ist die der GmbH. Die Gründung erfolgt beim jeweils zuständigen Handelsregisteramt unter Vorlage vorgeschriebener Dokument, unter anderem:
- Antrag
- Namensbescheid
- Gründungsurkunde
- Mietvertrag, Gebrauchsüberlassungsvertrag oder Kaufvertrag
- Bestätigung über Einzahlung des Stammkapitals
- Unterschriftenmuster
- steuerliches Führungszeugnis
- Personalausweise Gründer und Management
- Bestätigungen gesetzlicher Voraussetzungen
Zusätzlich bei Gründung durch ausländische juristische Personen:
- Handelsregisterauszug
- Vollmacht
- Nachweise von Zahlungen
Für die Gründung selbst müssen Sie mit einigen Tagen sowie mit Kosten von 1.500 bis 2.500 Euro in Bukarest und 1.000 bis 1.500 Euro in anderen Städten rechnen.
Anlässlich der Firmengründung wird die Firma steuerlich erfasst und bekommt eine Steuernummer. Je nach der Größe der Firma sind unterschiedliche Buchhaltungsregeln anzuwenden. Die Körperschaftssteuer beträgt 16 Prozent.
Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie beim AußenwirtschaftsCenter Bukarest: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Vertretungsvergabe
Rumänien bleibt als Wirtschaftsstandort für ausländische Investorinnen und Investoren ein attraktives Zielland in Zentral- und Südosteuropa. Die österreichische Wirtschaft ist sowohl durch Großunternehmen als auch durch klein- und mittelständische Betriebe in vielen Sektoren erfolgreich vertreten. Eine attraktive Form der Marktbearbeitung ist durch Handelsvertretungen. Diese sind zumeist gut am Markt etabliert, haben ein bestehendes Netzwerk an Geschäftsbeziehungen, auf das sie zurückgreifen können und tragen in der Regel die Fixkosten der Marktbearbeitung.
Die Grundlage für diese Tätigkeit bildet ein Handelsvertretungsvertrag, der nach rumänischem Recht die Handelsvertretung fortdauernd bevollmächtigt, gegen eine Vergütung im Namen des Auftragsunternehmens in einem oder mehreren von den Parteien bestimmten Gebieten Verträge zu verhandeln oder auch abzuschließen. Aufgrund der Größe des Landes kommt es oft vor, dass erst der Einsatz mehrerer lokal agierender Vertretungen zum gewünschten Geschäftsziel führt. Es lohnt sich, das Geschäftsnetz der Vertretung genau zu analysieren und ihre territoriale Zuständigkeit entsprechend zu begrenzen.
Für den Vertragsabschluss ist die Schriftform notwendig, Wettbewerbsverbotsklauseln sind gesetzlich erlaubt, müssen jedoch ausdrücklich im Vertrag stipuliert werden. Der Vertrag kann sowohl auf bestimmte als auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Er unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht, die Wahl des rumänischen Rechts ist ratsam, da österreichische Urteile in Rumänien nicht automatisch anerkannt werden.
Grundsätzlich begründet die Inanspruchnahme der Tätigkeit einer unabhängigen Handelsvertretung keine Betriebsstätte in Rumänien. Sie könnte jedoch unter bestimmten Umständen zu einer Betriebsstätte führen. Das Risiko dafür sollte auf jeden Fall für Ihre individuelle Situation analysiert werden.
Stand: 26.08.2025