Rumänien: Neue steuerliche Maßnahmen per 2026 verabschiedet
Update zur Steuerreform: Neue Regelungen 2026 und Erweiterung von RO e-Factura
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Die umfassende Steuerreform der rumänischen Regierung bringt weitreichende Änderungen an den Steuergesetzbüchern sowie wesentliche Neuerungen im Gesellschafts-, Insolvenz- und Digitalisierungsrecht mit sich. Mit einem klaren Fokus auf Steuergerechtigkeit und die Digitalisierung der Finanzverwaltung wurden Gesetzesnovellierungen beschlossen, die unter anderem die Mindestumsatzsteuer, die Sondersteuer im Erdöl- und Erdgassektor, die Besteuerung von Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen) und Arbeitnehmern sowie Anpassungen bei der Grund-, Einkommen- und Verbrauchsteuer und dem elektronischen Rechnungssystem (RO e-Factura) betreffen.
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen im Überblick, aktualisiert um die neuesten Beschlüsse:
1. Änderungen am Steuergesetzbuch (Codul Fiscal)
- Mindestumsatzsteuer (IMCA): Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 wird der Satz der Mindestumsatzsteuer von 1 % auf 0,5 % gesenkt (befristet bis Ende 2026). Ab 2027 ist der Wegfall dieser Steuer sowie der „Maststeuer“ (Bauwerksteuer) geplant.
- Mikrounternehmen: Ab 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Steuersatz von 1 % bei einer auf 100.000 EUR gesenkten Umsatzgrenze und weiterhin mindestens einem fest angestellten Mitarbeiter, wobei neu gegründete Unternehmen 90 Tage Zeit für die Einstellung haben und erst ab dem folgenden Quartal bei Nichterfüllung zur Gewinnbesteuerung wechseln.
- Kapitalerträge & Quellensteuer: Bei der Gewinnausschüttung (Dividenden) an Gesellschafter behält der Staat nun einheitlich 10 % Quellensteuer ein. Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften werden ab 2026 mit 16 % (statt 10 %) besteuert.
- Kosten-Bremse für verbundene Unternehmen: In Rumänien sind Managementgebühren zwischen verbundenen Unternehmen steuerlich auf 1 % der Kosten begrenzt, sofern das Unternehmen der regulären Gewinnsteuer unterliegt und nicht der Mindestumsatzsteuer.
- Einkommensteuer: Für Sachleistungen einer Firma zur privaten Nutzung (oder Zahlungen über Marktwert) fällt ein Steuersatz von 16 % an.
- Arbeitnehmer-Entlastung: Vollzeitbeschäftigte erhalten 2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag: 300 RON (Januar bis Juni, bis max. 4.300 RON Bruttogehalt) bzw. 200 RON (Juli bis Dezember, bis max. 4.600 RON Bruttogehalt).
- Lokale Steuern & Immobilien: Es kommt zu signifikanten Erhöhungen bei Gebäuden und Fahrzeugen. Die „Maststeuer“ (Steuer auf Bauwerke) wird jedoch ab 2027 abgeschafft.
2. Digitalisierung und RO e-Factura
- Übermittlungsfristen: Für B2C-Geschäfte und Leistungen an nicht ansässige, aber registrierte Firmen gilt eine Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsstellung für den Upload ins System. Papier-Rechnungen sind unzulässig; für den Systemzugang ist ein digitales Zertifikat erforderlich, wobei keine persönliche Pflicht zur Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur durch den Geschäftsführer besteht, sofern die fristgerechte Übermittlung anderweitig sichergestellt ist.
- Registrierung: Wirtschaftsteilnehmer, die über ihre CNP (Identifikationsnummer) agieren, müssen sich im RO e-Factura-Register erfassen lassen.
- Bankkonto-Pflicht: Innerhalb von 30 Tagen nach Gründung muss ein rumänisches Bankkonto im SPV-System gemeldet werden, anderenfalls kann dies verwaltungsrechtliche Sanktionen sowie eine steuerliche Inaktivierung nach sich ziehen.
- Kartenzahlungspflicht: Alle Händler müssen ab 1. Januar 2026 Kartenzahlungen akzeptieren, unabhängig vom Barumsatz.
3. Steuerverfahren und Sanktionen
- Inaktive Firmen: Unternehmen können als inaktiv erklärt werden, wenn kein Bankkonto geführt wird oder Jahresabschlüsse mehr als fünf Monate zu spät eingereicht werden. Nach einem Jahr droht die Auflösung.
- Ratenzahlungen: Der Zugang zu Zahlungserleichterungen wird verschärft; oft ist nun die Vorlage eines Bürgschaftsvertrags erforderlich.
- Schwarzarbeit: Die Bußgelder steigen auf bis zu 40.000 RON pro Person und maximal 1 Million RON pro Unternehmen.
4. Gesellschafts- und Insolvenzrecht
- Firmengründung: Die Eintragung (S.R.L.) erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche und kann vollständig digital abgewickelt werden.
- Mindestkapital: Neugründungen benötigen 500 RON. Die Pflicht zur Einzahlung vor der Eintragung entfällt. Firmen mit einem Umsatz über 400.000 RON müssen das Stammkapital auf mindestens 5.000 RON erhöhen.
- Wirtschaftliche Eigentümer: Sind diese in der Gründungsurkunde aufgeführt, entfällt die separate Erklärung bei der Erstanmeldung.
- Anteilsübertragung: Die Abtretung von Geschäftsanteilen bei einer GmbH wird gegenüber den Behörden erst wirksam, wenn keine Steuerschulden mehr bestehen.
- Insolvenzreform: Ziel ist die Beschleunigung der Verfahren, die Stärkung der Geschäftsführerhaftung und eine höhere Beitreibungsquote von Forderungen.
5. Sonstige Maßnahmen
- Bodycams: Kontrollpersonal von Zoll und Arbeitsinspektion wird mit Körperkameras ausgestattet.
- Einreise und Entsendung: Entsandte Mitarbeiter müssen zwingend nach den jeweils gültigen rumänischen Mindestlöhnen vergütet werden.
- Kostenkontrolle: Die Refakturierung von Personalkosten durch ausländische Konzerne unterliegt der 1 %-Abzugsbeschränkung, was die Entsendungskosten für rumänische Niederlassungen effektiv erhöht.
- Paketgebühr: Für Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern (Warenwert < 150 EUR) fällt ab 2026 eine Gebühr von 25 RON pro Paket an.
Da es laufend zu Aktualisierungen und Klarstellungen kommt, ersuchen wir, sich bei Unklarheiten und weiteren Fragen direkt an das AußenwirtschaftsCenter Bukarest zur Abklärung zu wenden.