Zum Inhalt springen
Holzwürfel mit Lettern Steuern sind auf einem Haufen verschiedener Euro Münzen und Euro Geldscheinen platziert
© Marco2811 | stock.adobe.com

Rumänien: Neue steuerliche Maßnahmen per 2026 verabschiedet

Steuerliche Änderungen in Rumänien

Lesedauer: 3 Minuten

Rumänien
16.01.2026

Update zur Steuerreform: Neue Regelungen für 2026 und Anpassungen bei RO e-Factura 

Die umfassende Steuerreform der rumänischen Regierung, verankert im Gesetz 239/2025 und der ergänzenden Regierungseilverordnung 89/2025, bringt weitreichende Änderungen an den Steuergesetzbüchern sowie wesentliche Neuerungen im Gesellschafts-, Insolvenz- und Digitalisierungsrecht mit sich. Mit einem klaren Fokus auf Steuergerechtigkeit und die Digitalisierung der Finanzverwaltung wurden Gesetzesnovellierungen beschlossen, die unter anderem die Mindestumsatzsteuer, die Sondersteuer im Erdöl- und Erdgassektor, die Besteuerung von Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen) und Arbeitnehmern sowie Anpassungen bei der Grund-, Einkommen- und Verbrauchsteuer und dem elektronischen Rechnungssystem (RO e-Factura) betreffen. 

Hier sind die wichtigsten Maßnahmen im Überblick, aktualisiert um die neuesten Beschlüsse:

1. Änderungen am Steuergesetzbuch (Codul Fiscal)

  • Mindestumsatzsteuer (IMCA): Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 wird der Satz der Mindestumsatzsteuer von 1 % auf 0,5 % gesenkt (befristet bis Ende 2026).
  • Mikrounternehmen: Ab 2026 gilt ein einheitlicher Steuersatz von 1 %, ungeachtet der Art der Tätigkeit oder der Umsatzhöhe.
  • Kapitalerträge & Kryptowährungen: Die Quellensteuer auf Wertpapiergewinne steigt (auf 3 % bzw. 6 % je nach Haltedauer). Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften werden ab 2026 mit 16 % (statt 10 %) besteuert.
  • Einkommensteuer: Für Sachleistungen einer Firma zur privaten Nutzung (oder Zahlungen über Marktwert) fällt ein Steuersatz von 16 % an.
  • Arbeitnehmer-Entlastung bei Mindestgehalt: Vollzeitbeschäftigte erhalten 2026 einen monatlichen Freibetrag bei Steuern und Sozialabgaben: 300 RON (Januar bis Juni) bzw. 200 RON (Juli bis Dezember).
  • Lokale Steuern & Immobilien: Es kommt zu signifikanten Erhöhungen bei Gebäuden und Fahrzeugen. Die „Maststeuer“ (Steuer auf Bauwerke) wird jedoch ab 2027 abgeschafft. 

2. Digitalisierung und RO e-Factura

  • Übermittlungsfristen: Für B2C-Geschäfte und Leistungen an nicht ansässige, aber registrierte Firmen gilt eine Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsstellung für den Upload ins System.
  • Registrierung: Wirtschaftsteilnehmer, die über ihre CNP (Identifikationsnummer) agieren, müssen sich im RO e-Factura-Register erfassen lassen.
  • Kartenzahlungspflicht: Alle Händler müssen ab 1. Januar 2026 Kartenzahlungen akzeptieren, unabhängig vom Barumsatz. 

3. Steuerverfahren und Sanktionen

  • Inaktive Firmen: Unternehmen können als inaktiv erklärt werden, wenn kein Bankkonto geführt wird oder Jahresabschlüsse mehr als fünf Monate zu spät eingereicht werden. Nach einem Jahr droht die Auflösung.
  • Ratenzahlungen: Der Zugang zu Zahlungserleichterungen wird verschärft; oft ist nun die Vorlage eines Bürgschaftsvertrags erforderlich.
  • Schwarzarbeit: Die Bußgelder steigen auf bis zu 40.000 RON pro Person und maximal 1 Million RON pro Unternehmen. 

4. Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Mindestkapital: Neugründungen benötigen 500 RON. Firmen mit einem Umsatz über 400.000 RON müssen ein Stammkapital von mindestens 5.000 RON vorweisen.
  • Anteilsübertragung: Die Abtretung von Geschäftsanteilen bei einer GmbH wird gegenüber den Behörden erst wirksam, wenn keine Steuerschulden mehr bestehen.
  • Insolvenzreform: Ziel ist die Beschleunigung der Verfahren, die Stärkung der Geschäftsführerhaftung und eine höhere Beitreibungsquote von Forderungen. 

5. Sonstige Maßnahmen

  • Body-Cams: Kontrollpersonal von Zoll und Arbeitsinspektion wird mit Körperkameras ausgestattet.
  • Paketgebühr: Für Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern (Warenwert < 150 EUR) fällt ab 2026 eine Gebühr von 25 RON pro Paket an.

Da es laufend zu Aktualisierungen und Klarstellungen kommt, ersuchen wir, sich bei Unklarheiten und weiteren Fragen direkt an das AußenwirtschaftsCenter Bukarest zur Abklärung zu wenden.