Zum Inhalt springen
Holzwürfel mit Lettern Steuern sind auf einem Haufen verschiedener Euro Münzen und Euro Geldscheinen platziert
© Marco2811 | stock.adobe.com

Rumänien: Neue steuerliche Maßnahmen per 2026 verabschiedet

Steuerliche Änderungen in Rumänien

Lesedauer: 4 Minuten

Rumänien
22.12.2025

Regierung verabschiedet weitere Steuermaßnahmen

Das zweite Paket der Steuerreform der neuen rumänischen Regierung umfasst ein Gesetz mit einer Vielzahl von Änderungen an den Steuergesetzbüchern, beinhaltet jedoch auch wesentliche Änderungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Insolvenz. Das Dokument wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Kurz zusammengefasst:

  • Drastische Einschränkung abzugsfähiger Ausgaben für multinationale Konzerne sowie Erhöhung der Steuern auf bestimmte Kapitalerträge, Kryptowährungen und lokale Steuern-
  • Verschärfung der Steuerverfahren: Firmen, die ein Jahr lang inaktiv sind, werden aufgelöst; Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) werden restriktiver; Unternehmen werden verpflichtet, ein Bankkonto zu führen und Kartenzahlungen zu akzeptieren.
  • Erhöhung des Mindeststammkapitals auf 500 RON für neue Firmen und auf 5.000 RON für Unternehmen mit einem Umsatz von über 400.000 RON.

Das Gesetz 239/2025, welches diese fiskal-finanziellen Maßnahmen enthält, wurde am 15. Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Es tritt am 18. Dezember 2025 in Kraft, wobei der Großteil der Bestimmungen erst ab 2026 Anwendung findet. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

1. Wichtigste Änderungen am Steuergesetzbuch (Codul Fiscal)

  • Körperschaftsteuer: Für Multinationale, die nicht der Mindeststeuer auf den Umsatz (sog. IMCA) unterliegen, werden abzugsfähige Ausgaben für geistiges Eigentum, Management und Beratung stark begrenzt. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Mio. Euro (IMCA-pflichtig) gelten diese Regeln nicht. Anwendung: ab 1. Januar 2026.
  • Selbstständige Einkünfte / Mieteinnahmen: Zu den selbstständigen Einkünften zählen künftig auch Beherbergungsdienstleistungen bzw. die Kurzzeitvermietung von mehr als sieben Zimmern in Privateigentum (hierfür gelten Sonderregeln zur Steuerermittlung). Die jährliche Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag bei selbstständigen Einkünften steigt von 60 auf 72 Bruttomindestlöhne.
  • Kapitalerträge: Die Quellensteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten (über Broker) wird erhöht: von 1 % auf 3 % bei einer Haltedauer von über einem Jahr bzw. von 3 % auf 6 % bei weniger als einem Jahr. Bei Transaktionen ohne Broker steigt die Steuer von 10 % auf 16 %. Anwendung: ab 1. Januar 2026.
  • Einkünfte aus sonstigen Quellen: Die Steuer auf Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften steigt von 10 % auf 16 %. Anwendung: ab 1. Januar 2026.
  • Lokale Steuern: Die Regeln für Steuern auf Gebäude, Grundstücke und Fahrzeuge werden geändert, was zu einer signifikanten Erhöhung im Jahr 2026 führen wird. Ausnahmen werden reduziert und das System „e-Proprietate“ (Immobiliendatenbank) wird offiziell reguliert. Dies betrifft sowohl juristische als auch natürliche Personen. Anwendung: ab 1. Januar 2026.
  • Luxussteuer: Bei hochwertigen Gebäuden und Fahrzeugen steigt der Steuersatz von 0,3 % auf 0,9 %.

2. Wichtigste Änderungen im Steuerverfahren

  • Inaktive Firmen: Unternehmen können als inaktiv erklärt werden, wenn sie kein Bank- oder Schatzamtskonto haben oder Jahresabschlüsse nicht einreichen (fünf Monate nach Fristablauf). Nach einem Jahr Inaktivität erfolgt grundsätzlich die Auflösung.
  • Klassische Ratenzahlung: Eine neue Bedingung ist die Vorlage eines Bürgschaftsvertrags als Sicherheit für den Staat. Zudem werden die Bedingungen insgesamt verschärft.
  • Vereinfachte Ratenzahlung: Es werden Höchstgrenzen für Schulden eingeführt (100.000 RON für Privatpersonen, 400.000 RON für Firmen).
  • Verwertung gepfändeter Güter: Einführung von Online-Auktionen über eine spezielle elektronische Anwendung. 

3. Änderungen im Finanzbereich

  • Kontenpflicht: Unternehmen sind verpflichtet, ein Bank- oder Schatzamtskonto zu führen, andernfalls drohen Bußgelder. Anwendung: ab 1. Januar 2026.
  • Kartenzahlungspflicht: Alle Händler und Dienstleister müssen Kartenzahlungen akzeptieren, unabhängig vom Barumsatz (die bisherige Schwelle von 50.000 RON entfällt). Anwendung: ab 1. Januar 2026. 

4. Änderungen im Gesellschaftsrecht

  • Anteilsübertragung: Die Abtretung von Geschäftsanteilen bei einer GmbH durch einen beherrschenden Gesellschafter wird gegenüber den Finanzbehörden unter bestimmten Bedingungen (insbes. bei Steuerschulden) wirksam, um die Einbringung von Forderungen zu sichern. Anwendung: ab 18. Dezember 2025.
  • Mindestkapital: Neugründungen benötigen 500 RON Stammkapital. Bestehende Firmen mit einem Nettoumsatz über 400.000 RON müssen ein Kapital von 5.000 RON vorweisen. Anwendung: ab 18. Dezember 2025.
  • Darlehen und Dividenden: Neue restriktive Regeln für Darlehen von/an Gesellschafter oder verbundene Personen sowie für Dividendenausschüttungen und Kapitalerhöhungen.

5. Weitere relevante Änderungen:

  • Body-Cams: Kontrollpersonal des Zolls, der Betrugsbekämpfungsbehörde und der Arbeitsinspektion wird mit Körperkameras ausgestattet.
  • Paketgebühr: Einführung einer Gebühr von 25 RON für jedes Paket, das aus Nicht-EU-Ländern nach Rumänien geliefert wird (bei einem Warenwert unter 150 Euro). Anwendung: ab 1. Januar 2026.
  • Schwarzarbeit: Bußgelder steigen auf 40.000 RON pro Person (vorher 20.000 RON), bis zu einem Maximum von 1 Million RON pro Unternehmen. Anwendung: ab 18. Dezember 2025.
  • Insolvenzrecht: Umfassende Änderungen im Bereich der Insolvenzverfahren: Diese decken vier Hauptziele ab:
    • die Verkürzung der Dauer von Insolvenzverfahren durch konkrete Maßnahmen mit sofortiger Wirkung;
    • die Stärkung der Haftungsregelung für Geschäftsführer bei Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens;
    • die Erhöhung der Beitreibungsquote von Forderungen – einschließlich Steuern und Abgaben – im Insolvenzverfahren;
    • die Prävention von Praktiken, mit denen Schuldner das Insolvenzverfahren zweckentfremden und somit die gesetzlich verankerten Ziele und Grundsätze umgehen. Anwendung: ab 18. Dezember 2025. 

Da es laufend zu Aktualisierungen und Klarstellungen kommt, ersuchen wir, sich bei Unklarheiten und weiteren Fragen direkt an das AußenwirtschaftsCenter Bukarest zur Abklärung zu wenden.

Weitere interessante Artikel