Porträt einer an einem Tisch sitzenden Tisch. Vor ihr liegt ein Clipboard. Sie hält einen Kugelschreiber in der rechten Hand. Schräg links vor ihr steht ein aufgeklappter Laptop. Hinter ihr ist ein weißes Regal
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AMS Wien: EPU-Beihilfe für die Einstellung des 1. Mitarbeiters

Barzuschuss für die Einstellung der ersten Arbeitnehmerin / des ersten Arbeitnehmers

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Wien
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Ein-Personen-Unternehmen, die ihre erste Arbeitskraft einstellen.

  • ArbeitgeberIn verfügt seit mehr als 3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG.
  • ArbeitgeberIn stellt erstmalig oder nach 5 Jahren wieder eine/n Mitarbeiter:in ein.
  • Mitarbeiter:in ist seit mindestens 2 Wochen arbeitslos vorgemerkt.
  • Beschäftigungsverhältnis von mind. 50 % der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
  • Das Arbeitsverhältnis muss längr als 2 Monate dauern.

Förderungszweck

Unterstützung bei der Anstellung der ersten Arbeitskraft

Förderungsgegenstand

Zuschuss zum Bruttoentgelt

Ausschlussgrund

Siehe Information Förderstelle.


Art und Ausmaß der Förderung

Art der Förderung: 25 % Barzuschuss auf Basis des laufenden Bruttoentgelts 

Förderzeitraum: maximal 1 Jahr

Anmerkung

Antragstellung durch das Unternehmen innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung. 

Einreichung

Fördergeber:
AMS Arbeitsmarktservice Wien
T +43 1 87871-0

Richtlinientext als PDF

Eckdaten



Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.