Detailansicht von 10-, 20-, 50- und 100-Euro-Geldscheinen
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Niederösterreich: geförderte Finanzierungen – Beteiligungen und Bürgschaften

Für Investitionsprojekte, Unternehmenswachstum, Betriebsmittel und Unternehmensfinanzierung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss Garantie oder Haftung

Förderungswerber

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die in NÖ ihren Sitz oder eine Betriebsstätte haben oder zu errichten beabsichtigen.

Förderungszweck

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die in NÖ ihren Sitz oder eine Betriebsstätte haben oder zu errichten beabsichtigen.

Förderungsgegenstand

Gefördert wird:

  • Finanzierung von Investitionsprojekten
  • Unterstützung des Unternehmenswachstums
  • Unterstützung des laufenden Betriebes (Betriebsmittel)
  • Unterstützung von Unternehmensfinanzierung

Art und Ausmaß der Förderung

Für Investitionskredite und langfristige Kredite zur Unternehmensfinanzierung ab einer

  • Untergrenze von 10.000,- bis zu einer
  • Obergrenze von € 1.500.000,- und

bei Betriebsmittelkrediten und Haftungskrediten bis zu einer

  • Obergrenze von € 500.000,-

übernimmt die NÖBEG eine Bürgschaft von bis zu 80%.

Anmerkung

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen.

Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Einreichung

Die Förderung ist über das Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ oder über Ihre Hausbank zu beantragen.

Richtlinientext als PDF

Leistungen — NÖBEG (noebeg.at)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.