Person mit  schulterlangen nach hinten gefassten Haaren, Bart, weißem Hemd und dunkler Schürze steht hinter einer Theke vor einem Spirituosenregal und gießt eine Flüssigkeit von einer Spirituosenflasche in einen Cocktailshaker
© Christian Vorhofer | WKO

Förderung von Stabilisierungsmaßnahmen im Tourismus

Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 30.6.2028, Förderansuchen können bis 31.12.2027 eingebracht werden
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss Garantie oder Haftung

Förderungswerber

Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne der EU-Definition sind ((Stammkapital mindestens zur Hälfte aufgebraucht bzw. Voraussetzungen für Insolvenzverfahren erfüllt).

Förderungszweck

Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität und Finanzstruktur von Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie.

Förderungsgegenstand

Unterstützung von Stabilisierungsmaßnahmen auf Grundlage eines Unternehmensstabilisierungskonzepts; Unternehmen muss eine touristische Bedeutung aufweisen und kann die Unterstützung auch der Vorbereitung einer Betriebsübernahme durch einen Familienangehörigen dienen.

Die Kreditinstitute müssen an der Stabilisierung mitwirken im vergleichbaren Ausmaß wie die finanzielle Unterstützung.

Unternehmen muss höchstmögliche Beiträge zur Unternehmensstabilisierung leisten.

Ausschlussgrund

  • Zahlungsunfähigkeit darf nicht bereits vorliegen.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Ideelle Hilfestellung durch Ausarbeitung eines Unternehmensstabilisierungskonzepts
  • Zinsenzuschuss in Höhe von max. 2 % p.a. für einen restrukturierten Kredit zwischen min. 100.000 Euro und max. 2 Mio. Euro für eine Laufzeit von zehn Jahren
  • Übernahme einer Haftung durch die ÖHT für einen restrukturierten Kredit mit einer Haftungsquote von 80 %, Haftungssumme min. 100.000 Euro und 4 Mio. Euro

Bei Unterstützung mittels Zinsenzuschuss oder Haftungsübernahme muss das jeweilige Bundesland eine Anschlussförderung in – gemessen am Bruttosubventionsäquivalent – zumindest gleicher Höhe wie der Bund gewähren.

Einreichung

Erfolgt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank OeHT.

Richtlinientext als PDF

Richtlinien im OeHT-Downloadcenter; OeHT-Infos


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.