Detailansicht Elektroschrott: Haufen mit Tastaturen, Kabeln, Drucker und Monitoren
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Förderung Abfallvermeidung: Elektro- und Elektronik-Altgeräte

2. Ausschreibung - Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme 

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.1.2025 bis 31.03.2025 – 23:59 Uhr
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsmittel
CSR & Nachhaltigkeit
Innovation
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)

Förderungswerber 

  • Ökosoziale Betriebe
  • Vereine,
  • NGOs und NPOs
  • Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
  • Forschungseinrichtungen und Universitäten
  • Klein- und Mittelbetriebe (< 250 MitarbeiterInnen, <50 Mio. Euro Jahresumsatz)
  • Kommunale Dienststellen und Betriebe
  • Großunternehmen

Förderungszweck 

Die Verwendung von Fördermitteln aus der Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen nach § 29 (4a) AWG 2002 sowie für die dafür zugrunde liegende angewandte Forschung vorgesehen.

Förderungsgegenstand

Die Förderung dient der Unterstützung von Projekten zur Abfallvermeidung und zur Vorbereitung der Wiederverwendung. Gegenstand der Abfallvermeidungsprojekte sind gem. §29 Abs. 4a AWG 2002 idgF:

  1. Maßnahmen zur Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die Abfallqualität des Produkts oder allfälliger Nebenprodukte auswirken,
  2. Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Produktionsabfällen führen,
  3. Maßnahmen, die durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen,
  4. Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen oder durch den Aufbau von geeigneten Netzwerken eine Abfallvermeidung bewirken, oder
  5. Maßnahmen des Abfallvermeidungsprogramms gemäß § 9a AWG 2002 idgF 

Für Projekte zur Vorbereitung der Wiederverwendung können die zuvor genannten Punkte 1., 2. und 4. berücksichtigt werden und insbesondere:

  1. Verstärkte Berücksichtigung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit bei der Produktgestaltung,
  2. Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten,
  3. Forcierung der Reparaturmöglichkeiten,
  4. Steigerung der Wiederverwendung,
  5. Steigerung der Attraktivität von Reparaturdienstleistungen. 

Ausschlussgrund 

Nicht förderfähige Maßnahmen umfassen

  • Anti-Littering-Projekte
  • Projekte, die ausschließlich der Abfalltrennung oder -verwertung dienen, wie z.B. Trenninseln, Sammelbehälter, Zerlegung oder Aufbereitung von Altgeräten.
  • Grundlagenforschung,
  • die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen, z.B. Upcycling,
  • Preisverleihungen bzw. Projekte die die Förderung von Abfallvermeidungsmaßnahmen Dritter zum Inhalt haben,
  • Workshopreihen mit Bezug zur Abfallvermeidung, die insbesondere nach Beendigung der Förderung nicht mehr stattfinden
  • eine Umstellung bzw. Forcierung der Abfalltrennung,
  • die Entwicklung und Errichtung von Anlagen zur Aufbereitung von Abfällen Dritter,
  • die Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Haushaltsverpackungen und Verpackungen für gewerbliche Zwecke, welche gemäß AWG 2002 durch die Sammel- und Verwertungssysteme für Haushaltsverpackungen und Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Zwecke zu fördern sind
  • (Informationen dazu bei der VKS Verpackungskoordinierungsstelle gGmbH)
  • behördlich bzw. gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen mit einem Investitionsvolumen größer 35.000 Euro (Förderung durch die Umweltförderung des Bundes).
  • Entwicklung bzw. ReDesign einer Webseite, um die Möglichkeit anzubieten Elektro- und Elektronikaltgeräte zu kaufen bzw. verkaufen. 

Art und Ausmaß der Förderung 

maximale Fördervolumen

 

Projektarten

Min. Förder- summe in EUR Max. Förder- summe in EUR Max. Laufzeit in Monate
Großprojekt 12.000,00 120.000,00 24
Sachkostenprojekt 2.000,00 36.000,00 12
Kleinprojekt 3.000,00 12.000,00 12
Kleinstprojekt 1.000,00 3.000,00 12

  • Förderquoten max.:
    • Großunternehmen: 40%
    • KMUs, kommunale Dienststellen und Betriebe: 80%
    • Ökosoziale Betriebe, Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, NGOs, Forschungseinrichtungen, Universitäten: 100 %

Anmerkung 

Weitere Informationen und Einreichunterlagen: Förderprojekte | Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH

Einreichung 

• Elektronische Übermittlung der vollständig ausgefüllten Einreichunterlagen bis zum 31.03.2025 - 23:59 Uhr an  foerderprojekte@eak-austria.at

Richtlinientext als PDF 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.