Kameralinse liegt auf Zeitungen, Close-up
© mhp | stock.adobe.com

Steiermark: Förderaktion des Fotofachhandels

Förderung für Plakatwerbung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Mitglieder der Berufsgruppe Fotofachhandel  

Förderungszweck

Wahrnehmung des Fotofachhandels in der Öffentlichkeit 

Förderungsgegenstand

Plakatwerbung 

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss in der Höhe von 50 % des Nettobetrages, max. € 800,- pro Unternehmen und Jahr

Einreichung

Mit ausgefülltem Formular, Nachweis der Maßnahme (z.B. Foto der Werbung), Rechnungskopie und Kopie der Zahlungsbestätigung bis spätestens 15. Dezember 2024 bei der Wirtschaftskammer Steiermark

Fachvertretung des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels
Berufsgruppe Fotofachhandel
Fr. Lena Ottenbacher
T + 43 316 601 572
M 316@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.