Ausschreibungsmappen und Kugelschreiber sowie Brille
© Butch | stock.adobe.com

go-international: Projektgeschäft-Scheck

Schon mal über eine Teilnahme an einer internationalen Ausschreibung nachgedacht?

Einstellungen

Geltungsdauer:
1.4.2023 – 31.3.2027
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Aktive Mitglieder der

  • Wirtschaftskammern Österreichs und der
  • Kammern der ZiviltechnikerInnen

mit dem Ziel, Waren in das Zielland zu exportieren oder im Zielland Dienstleistungen zu erbringen. 

Förderungszweck

Ziel ist der Aufbau von Netzwerken und Know-how, um die Chancen für die erfolgreiche Teilnahme an internationalen Ausschreibungen/Projekten zu steigern. Der Projektgeschäft-Scheck bietet österreichischen Unternehmen die Kofinanzierung von projektbezogenen Kosten für Beratung (Proposal-Writing, externe Datenrecherchen und (Pre-)Feasibility-Studies), Weiterbildung und die Teilnahme an Veranstaltungen (Schulungen im Bereich Projektgeschäft, Procurement-Seminare) sowie Reisekosten in den folgenden zwei Bereichen:

  • Teilnahme an internationalen öffentlichen Ausschreibungen (Ausschreibungen öffentlicher Institutionen auf nationaler Ebene im Ausland; Projekte internationaler Finanzinstitutionen (IFI)
  • Projekteinreichungen im Rahmen von internationalen Innovationsprogrammen (z.B. Horizon Europe; LIFE, EIT). Der Schwerpunkt des gewählten Programms muss auf der Internationalisierung marktreifer, innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen liegen.

Förderungsgegenstand

  • Kosten für Reisen (Förderfähig sind ausschließlich Kosten für Hotel, Flug, Mietwagen, Bahn),
  • Projektbezogene Beratungsleistungen, Pre-Feasibility-Studien, Marketing, Teilnahme an Veranstaltungen und Weiterbildungen zur Kompetenzentwicklung auf dem Gebiet des internationalen, drittfinanzierten Projektgeschäfts.

Ausschlussgrund

  • Die De-minimis-Grenze darf nicht überschritten sein
  • Substanzielle Wertschöpfung in Österreich muss gegeben sein: Importanteil von maximal 75% (Anteil von importierten Waren/Dienstleistungen in der Wertschöpfungskette) als Richtwert.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.
  • Maximaler Auszahlungsbetrag: € 7.500 (plus € 2.500 Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen)

Anmerkung

Kontaktieren Sie uns! | go-international

Einreichung

Die go-international Ansprechpersonen in den Wirtschaftskammern beraten umfassend zum Förderprogramm. Anschließend wird der Antrag über das Förderkonto gestellt.

Richtlinientext als PDF

Projektgeschäft-Scheck | go-international


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.