Person mit kurzen weißen Haaren, Bart, schwarzer Brille und rosa Hemd steht gemeinsam mit einer jugendlichen Person mit hellblauem Hemd und Laptop vor einem 3D-Drucker und begutachtet ihn
© zinkevych | stock.adobe.com

Niederösterreich: regionale Schwerpunkte – Investitionsförderung für Qualität im Gewerbe

Investitionen in innovative Anlagegüter im Wert von über 1 Mio. Euro

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Antragsberechtigt

  • sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • große Unternehmen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit in einem Regionalfördergebiet begründen.

Förderungszweck

  • Im Zentrum stehen Projekte, die
    • Innovationen sowie
    • Forschung & Entwicklung
    • zur Umsetzung und Marktreife bringen. 

Förderungsgegenstand

  • Förderbar sind Kosten einer Investition in
    • materielle und
    • immaterielle Vermögenswerte.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden z.B.:

  • Rechnungen, die nicht auf die Förderungswerber:innen lauten,
  • Skonti und Rabatte,
  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken,
  • Gebühren und Abgaben,
  • Vertragserrichtungskosten, Finanzierungskosten,
  • Patentkosten,
  • Kosten für den Erwerb von beweglichen Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort (Betriebsstätte) zum Einsatz kommen,
  •  Ersatz bestehender Baulichkeiten oder Anlagen ohne signifikanten Qualitätssprung oder solche, die lediglich aus Kapazitätserweiterungen bestehen.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Förderung wird abhängig von der Erfüllung der Qualitätskriterien als Zuschuss in Höhe von maximal 5 % der förderbaren Kosten bei einer Investitionssumme ab 1 Mio. Euro vergeben.

Ein ÖKO-Bonus wird in Höhe von zusätzlichen 5 % vergeben, wenn neben den sonstigen Qualitätskriterien das Projekt entweder die Revitalisierung einer ehemals stillgelegten Betriebsstätte ohne zusätzliche Flächenversiegelung zum Inhalt hat und/oder zu einer unmittelbaren, nachhaltigen Schaffung von mehr als 10 „Green Jobs“ (auf Basis Vollzeitäquivalent) im antragstellenden Unternehmen führt.

Anmerkung

Das Vorhaben hat definierte Qualitätskriterien zu erfüllen in den Bereichen:

  • Arbeitsplatzentwicklung
  • Kapazitätsentwicklung
  • Qualitätsverbesserungen/Angebotserweiterung/neue Zielgruppen
  • Nachhaltigkeit des Vorhabens/des Unternehmens
  • Innovation im Betrieb

Der schriftliche Förderantrag ist, bevor mit den Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit (Bestellungen, Auftragserteilungen) begonnen wird, zu stellen.

Kontakt zur Förderstelle (Land NÖ):

Patric Pipp
T: +43 2742 9005 16158
M: patric.pipp@noel.gv.a

Friederike Quarda
T: +43 2742 9005 16124
M: friederike.quarda@noel.gv.at

Marianne Schwarzinger
T: +43 2742 9005 16122
M: marianne.schwarzinger@noel.gv.at

Gerda Steinbacher
T: +43 2742 9005 16101
M: gerda.steinbacher@noel.gv.at

Einreichung

Der Antrag ist online über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes NÖ zu stellen: Wirtschaftsförderungs-Portal NÖ - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.