Wärmerückgewinnung < 100 kW und Umluftsysteme < 50.000 m3/h
Förderung von Optimierungen bei Kälte- und Lüftungsanlagen
Einstellungen
Förderungswerber
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Förderungszweck
Gefördert werden Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen und von Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher-Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Förderungsgegenstand
- Wärmetauscher
- Pufferspeicher
- Steuerungselektronik
- Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
- Absauganlage (Zentraleinheit)
- Luftrückführung
- Luftfilter (nur bei Umluftsystemen)
- Weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile
Art und Ausmaß der Förderung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Die Förderung wird in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung der Anlage als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben und ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Einreichung
Onlineantrag Wärmerückgewinnung < 100 kW und Umluftsysteme < 50.000 m³/h
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.