Person streckt sich über Tisch und markiert etwas mit Stift auf großem Papierbogen, andere Person sieht ihr mit geneigtem Kopf zu
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Vorarlberg fördert Jungunternehmer

Zuschuss für eigen-, kredit- und leasingfinanzierte Investitionsprojekte

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2024
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmensgründer, -übernehmer, unabhängig vom Lebensalter, die

  •  Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind
  • erstmalig bzw. während der letzten fünf Jahre vor Gründung / Übernahme nicht selbständig waren
  • überwiegend hauptberuflich (mind. 80 %) einen Betrieb gründen oder übernehmen, d.h. mit max. 20 %  einer anderen Beschäftigung nachgehen
  • bei GmbHs muss der Jungunternehmer mehr als 50 % der Geschäftsanteile halten
  • bei Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesbR), Erwerbsgesellschaften und Personengesellschaften nach Handelsrecht (OG, KG) müssen ale vollhaftenden Gesellschafter erstmalig und hauptberuflich selbständig werden

Geförderte Unternehmensformen

  • Einzelunternehmer
  • GesmbH's, sofern der Jungunternehmer mindestens 51 % der Anteile hält.
  • GesbR, OG, KG, GesmbH & Co KG, wenn alle vollhaftenden Gesellschafter erstmalig und hauptberuflich selbstständig werden

Förderungszweck

Betriebsgründer bzw. -übernehmer sollen in der Gründungsphase unterstützt werden.

Förderungsgegenstand

  • Investitionen, wie zB Erstausstattung, (z.B. PC, Laptop, etc.)
  • /erstmalige Aufwendungen im Rahmen der Unternehmensgründung (z.B. erstmaliges Marketing, Homepage, Rechtsberatungskosten usw.)
  • Umbauten, Erneuerungen, Modernisierungen und Rationalisierungen
  • Betriebsmittel (Warenlager für ca. 3 zusammenhängende Monate)
  • Ablösen oder die Übernahme von Darlehensverpflichtungen bei Betriebsübernahmen
  • Ankauf gebrauchter Investitionsgüter
  • Lastkraftwagen (auch Klein-LKW gemäß Zulassung)

Ausschlussgrund

  • bereits durchgeführte Investitionen
  • Investitionen, die durch den Bund gefördert werden können
  • alle Arten von Personenkraftwagen
  • Steuerberatungskosten
  • Leibrenten
  • Ablöse des Kundenstocks
  • Aus- und Weiterbildungskosten
  • Grunderwerb

Art und Ausmaß der Förderung

  • Zuschuss von 10 %
  • Investition zwischen € 10.000,- und 50.000,-
  • Es gilt ein Höchstzinssatz  (variabel) für die Bankinstitute, dh., die Banken sind an diese Zinssätze "nach oben" gebunden.

Einreichung

  • Vor Investitionsbeginn
  • Bis zu 1 Jahr nach Gründung bzw. nach Übernahme direkt über die Hausbank an die 
    • Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
      Tel.: + 43 5574 511-26105
      Fax: + 43 5574 511-926195
      Internet:http://www.vorarlberg.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinie und Antrag des Landes


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.