Person mit kurzen braunen Haaren und Bart trägt einen schwarzen Pullover und begutachtet eine Flüssigkeit bei einem beheizten Pool, daneben liegt ein Koffer mit weiteren Behältern sowie ein Thermometer am Beckenrand, dahinter ein Entspannungsbereich
© Christian Vorhofer | WKO

Kärntner Tourismus-Jungunternehmerförderung

Einstellungen

Geltungsdauer:
30.06.2024
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Jungunternehmen (KMU) aus dem Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft

Förderungszweck

Gründung und Übernahme von Tourismusunternehmen sollen unterstützt werden

Förderungsgegenstand

Kosten, die aktiviert werden. Die förderbaren Kosten müssen mindestens 50.000 Euro erreichen; maximal werden 500.000 Euro anerkannt

Ausschlussgrund

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 7,5 % 

Anmerkung

Nur in Verbindung mit der Jungunternehmerförderung der OeHT 

Einreichung

KWF − Tourismus JUNG.Invest

Richtlinientext als PDF

Nicht verfügbar 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.