Münzen sind verschieden hoch gestapelt, im Hintergrund sitzt eine Person in der Unschärfe und notiert etwas in einer Mappe mit Unterlagen sowie tippt in einen Taschenrechner, daneben steht ein Laptop
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Kostenersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge während der Berufsschulzeit

Übernahme der Kosten für die Unterbringung in Internaten inklusive Verpflegung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Seit 1.1.2018 mit unbefristeter Dauer
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Lehrberechtigte, die gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder gemäß § 2 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetzt (LFBAG) zur Lehrlingsausbildung berechtigt sind.

Förderungszweck 

Unterstützung der Lehrbetriebe in der dualen Berufsausbildung.

Förderungsgegenstand

Übernahme der Kosten für die Unterbringung in Internaten inklusive Verpflegung. Die Unterbringung außerhalb von Internaten/Schülerheimen wird mit den Unterbringungskosten in einem Internat gedeckelt.

Ausschlussgrund 

Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Art und Ausmaß der Förderung 

Zuschuss von 100% im Internat, außerhalb von Internaten in privaten Unterkünften sind die Zuschüsse mit den Internatskosten gedeckelt.

Anmerkung 

Merkblatt: Kostenersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge

Einreichung 

Derzeit werden 90% der Unterbringungen der Lehrlinge durch Direktverrechnungsverträge der Internate und Schülerheime mit dem Fördergeber abgerechnet. Ansonsten siehe Merkblatt unter Anmerkung.

Richtlinientext als PDF 

§ 9 Abs 5 BAG, § 14 Abs 1 AMPFG, § 270 Abs 4 und 5 LAG


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.