Laptop an buntem Bücherstapel lehnend
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Steiermark: Interessenvertretung der Buch- und Medienwirtschaft fördert Lesungen und Lesereisen

Förderung des Service Centers für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Buch- und Medienhändler der Fachgruppe der Buch- und Medienwirtschaft

Förderungszweck

Freude an Literatur, am Lesen und Schreiben von Kindern und Jugendlichen wecken

Förderungsgegenstand

Förderung von Lesungen, wenn

  • die Autorin/der Autor zeitgerecht schriftlich und ausschließlich über das
      Service Center gebucht wird
  • diese vom Service Center mit der Autorin/dem Autor vereinbart werden. Von einer Lesereise 

wird dann gesprochen, wenn eine Autorin/ein Autor mindestens 3 aufeinander folgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss von/m

Service Center:

€ 60,00 pro Lesung (max. 15 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr)

max. € 150,00 Zuschuss zu Reisekosten Autoren

max. € 50,00 pro Nächtigung

Fachgruppe Steiermark:
€ 20,00 pro Lesung (max. 9 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr)  

Die Förderbeiträge des Service Centers Leseförderung sowie der jeweiligen Fachgruppen erfolgen "brutto für netto", da die Wirtschaftskammern keine USt. verrechnen und ausweisen können.

Anmerkung

Das Service Center für Leseförderung fördert insgesamt 15 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr

Einreichung

Mittels Antragsformblätter bis spätestens 6 Monaten nach Abschluss der Lesungen im Service Center für Leseförderung, erhältlich bei

T +43 316 601 549
M servicecenter.lesefoerderung@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.