Steiermark: Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels fördert Aus- und Weiterbildung, Internetauftritte und Websites
Gültig für Werbemaßnahmen, Online-Auftritte, Teilnahme an Messen sowie Aus- und Weiterbildung
Einstellungen
Förderungswerber
Alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums für Außenhandel
Förderungsgegenstand
- Kurse für branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Höherqualifizierung der MitarbeiterInnen (inkl. Lehrlinge)
- Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Online-Auftritt,
Teilnahme an regionalen Apps - Teilnahme an Fachmessen, Ausstellungen bzw. auch Ihren Messeauftritt als Einzelaussteller und Ausstellungsmieten – national und innerhalb der EU
- Anschaffung von Papier- und Stofftragetaschen mit Firmenwerbung
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss iHv 50 % der Nettokosten bzw. max. € 500,-- pro Jahr und pro Firma, zusätzlich 10% bzw. max. € 50,-- Steiermark-Bonus bei Beauftragung von steirischen Anbietern
Anmerkung
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels bestehen.
Einreichung
Mittels ausgefüllten Antragsformulars, der zugehörigen Unterlagen und Rechnung(en) beim Landesgremium Außenhandels
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Nina Taucher,
T 0316/601-564
M allgemeinerhandel@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.