Steiermark: Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels fördert Aus- und Weiterbildung, Internetauftritte und Websites

Gültig für Werbemaßnahmen, Online-Auftritte, Teilnahme an Messen sowie Aus- und Weiterbildung

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2023
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Alle aktiven Mitglieder des Landesgremiums für Außenhandel 

Förderungsgegenstand

  • Kurse für branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Höherqualifizierung der MitarbeiterInnen (inkl. Lehrlinge)
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Online-Auftritt,
    Teilnahme an regionalen Apps
  • Teilnahme an Fachmessen, Ausstellungen bzw. auch Ihren Messeauftritt als Einzelaussteller und Ausstellungsmieten – national und innerhalb der EU
  • Anschaffung von Papier- und Stofftragetaschen mit Firmenwerbung

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss iHv 50 % der Nettokosten bzw. max. € 500,-- pro Jahr und pro Firma, zusätzlich 10% bzw. max. € 50,-- Steiermark-Bonus bei Beauftragung von steirischen Anbietern

Anmerkung

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels bestehen. 

Einreichung

Mittels ausgefüllten Antragsformulars, der zugehörigen Unterlagen und Rechnung(en) beim Landesgremium Außenhandels 
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Nina Taucher,
T 0316/601-564
allgemeinerhandel@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Förderaktionen 2023 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.