Lächelnde Person in Arbeitsschürze und Gummihandschuhen neigt sich über offene Kühltheke und sortiert Produkte in Plastikverpackungen ein
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Tirol: Nahversorgungsförderung

Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023 – 30.06.2028, Antrag bis 31.12.2027
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft, mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung.

Förderungszweck

Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern. 

Förderungsgegenstand

Im Rahmen der Tiroler Nahversorgungsförderung wird die Ansiedlung, die Entwicklung und die Erhaltung von Kleinst- und Kleinunternehmen (Lebensmittelhandel mit Grundsortiment/Bäckerei/Metzgerei) gefördert.

1. Investitionsförderung

Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die zur Neuerrichtung bzw. zur Verbesserung und Sicherung des Nahversorgungsunternehmens beitragen. Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Standortgemeinde, einem Ortsteil oder im Ortszentrum die Nahversorgung gefährdet ist. Gefördert werden auch Investitionen in neue alternative Nahversorgungssysteme.

2. Nahversorgungsprämie

Diese Prämie kann nur dann gewährt werden, wenn

  • die Nahversorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfes in dieser Gemeinde, in diesem Ortsteil/Ortszentrum ernsthaft gefährdet ist. Zum Nachweis der schwierigen Situation ist eine darauf eingehende Stellungnahme der Standortgemeinde erforderlich,
  • die Standortgemeinde zum Fortbestand des/der Nahversorger:in einen finanziellen Beitrag von zumindest 10 % der gewährten Landesförderung leistet,
  • sich die unternehmerisch tätige Person bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von fünf Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten, sofern ihr dies nicht durch geänderte Konkurrenzverhältnisse unmöglich gemacht wird und

  • es sich um einen Handelsbetrieb handelt, der ein Grundsortiment an Lebensmitteln anbietet (Brot/Backwaren, Getreideprodukte, Zucker, Obst und Gemüse, Milch und Käse, Wurstwaren, Öle/Fette). 

Art und Ausmaß der Förderung

  • Investitionsförderung: Die Investitionsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mind. 20.000 Euro betragen, max. 200.000 Euro. Im Rahmen der Investitionsförderung kann nur ein Förderansuchen innerhalb eines Jahres (gerechnet ab Einreichdatum) eingebracht werden.
  • Nahversorgungsprämie: Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 20.000 Euro pro Standort. Die Förderhöhe richtet sich nach Gemeindegröße, Tourismusintensität, Sortiments- und Dienstleistungsumfang, Personalintensität usw.  Eine nochmalige Antragstellung nach Ablauf von fünf Jahren ist bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich.

Anmerkung

Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
T +43 512 508 3202
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Tiroler Nahversorgungsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.