Person in Vogelperspektive an Schreibtisch sitzend auf dem Computer mit Statistik am Monitor steht, analysiert unterschiedliche Dokumente mit statistischen Diagrammen
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Stadt Graz fördert Pop-Up-Stores

Temporäre Nutzung von freistehenden Geschäftsflächen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf (vorbehaltlich vorzeitiger Budgetausschöpfung)
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen aller Branchen mit einem innovativen, nachhaltigen Konzept

Förderungszweck

Reduzierung des straßenseitigen Leerstandes sowie Ausprobieren von Geschäftsmodellen mit neuen Produkten und Dienstleistungen als Prototyp.

Förderungsgegenstand

Anfallende Kosten wie z.B. Nutzungskosten, Betriebskosten, Gestaltung etc. 

Ausschlussgrund

Eigenleistungen und Kosten, die sich nicht unmittelbar auf die Pop-up-Nutzung beziehen (z.B. Wareneinsatz, Steuerberatung, Rechtsberatung etc.).

Art und Ausmaß der Förderung

Einmaliger Zuschuss in der Höhe von 75 % der Netto-Nutzungskosten bzw. max.  € 3.000,- einmalig. 

Anmerkung

Die Pop-up-Nutzung muss sich mindestens über einen Zeitraum von vier Wochen erstrecken.

Einreichung

Einreichung VOR Projektbeginn ausschließlich online bei der

Stadt Graz
Astrid Reinisch
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz)
8011 Graz
+43 316 872 - 4814
F +43 316 872 - 4809
astrid.reinisch@stadt.graz.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.