Auf einem Blatt Papier ist eine Tabelle mit Statistikkurven abgedruckt. Auf dem Blatt Papier stehen Euro-Münzen
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Wirtschaftsstrukturförderung des Landes Vorarlberg

Unterstützung von Produktionsbetrieben und produktionsnahen Dienstleistungsbetrieben für Investitionen in innovative Maßnahmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 31.12.2024
Standort:
Vorarlberg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Produktionsbetriebe der Sparte Industrie und Gewerbe
  • Produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe
  • Wirtschaftskammermitglieder

Förderungszweck

Innovative Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsposition von Vorarlberger Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen sollen unterstützt werden.

Förderungsgegenstand

Maschinelle Investitionen, sofern mindestens zwei der folgenden Schwerpunkte erfüllt werden:  

  • Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte
  • Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Fertigungskapazitäten
  • Investitionen zur Verbesserung des betrieblichen Material- und Produktionsflusses
  •  Investitionen im Zusammenhang mit neuen Produktionsverfahren

Ausschlussgrund

  • die Errichtung und/oder der Kauf von Betriebsgebäuden
  • Investitionen, die nicht der Produktion zuzuordnen sind
  • der Ankauf von gebrauchten Maschinen
  • der Ankauf von Kraftfahrzeugen aller Art
  • Unbebaute Grundstücke

Art und Ausmaß der Förderung

Einmalzuschuss in Höhe von 8 %

Liegt der Investitionsstandort in Blons, Brand, Bürserberg, Dalaas, Fontanella, Innerbraz, Klösterle, Raggal, St. Gerold, Silbertal, Sonntag, Thüringerberg, Schröcken oder Warth dann wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 5 % des geförderten Finanzierungsvolumens gewährt.

zusätzlich je 2 %

  • bei Investitionen mit besonders umwelt- und ressourcenschonenden Effekten
  • bei Investitionen im Zusammenhang mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
    Je nach Betriebsgröße ist folgende Mindestanzahl von zusätzlichen Arbeitsplätzen zu schaffen:
    bis 25 Beschäftigte: mindestens 1
    26 bis 100 Beschäftigte: mindestens 2
    101 bis 250 Beschäftigte: mindestens 3
    über 250 Beschäftigte: mindestens 5

Achtung: Aufgrund beihilfenrechtlicher Regelungen der EU beträgt der maximale Fördersatz für mittlere und große Unternehmen 10 %.

Investitionshöhe:

Betriebe bis 50 Beschäftigte € 100.000,- bis € 800.000,-
Betriebe größer 50 Beschäftigte € 200.000,- bis € 800.000,-

Zinssatz: Es gilt ein Höchstzinssatz bei kreditfinanzierten Investitionen. Es können nur Investitionen gefördert werden, deren Höhe das Doppelte der gesamten durchschnittlichen Afa der letzten drei Jahre ausmacht.

Einreichung

  • Vor Investitionsbeginn, direkt oder über die Hausbank an die
    • Vorarlberger Landesregierung, Abtg. VIa, 6901 Bregenz
      Tel.: + 43 5574 511-26105
      Fax: + 43 5574 511-926195
      Internet: http://www.vorarlberg.at 

Richtlinientext als PDF

Richtlinie und Antrag des Landes


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.