Hitzeschutzverordnung: Informationen für Dachdecker, Glaser und Spengler
Branchenlösung in Form einer Musterevaluierung
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Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien (Hitzeschutzverordnung – Hitze-V) erlassen wird und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 geändert wird , wurde im Bundesgesetzblatt am 29.12.2025 veröffentlicht und ist mit 01. Jänner 2026 in Kraft getreten.
Die Hitzeschutzverordnung konkretisiert Vorgaben zu Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf Hitze und UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien.
Um die Mitgliedsbetriebe bestmöglich bei der praxisgerechten Umsetzung der Hitzeschutzverordnung auf Baustellen zu unterstützen, wurde seitens der Bundesinnungen der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Bau und dem Zentral-Arbeitsinspektorat eine Branchenlösung in Form einer Musterevaluierung erarbeitet.
Dokumente zur Musterevaluierung (siehe Anlage):