Zum Inhalt springen
Kunsthandwerke, Bundesinnung

Fernambukholz

Ergebnisse CITES CoP20

Lesedauer: 3 Minuten

22.12.2025

Delegierte von 164 Vertragsparteien haben bei der 20. Vertragsstaatenkonferenz von CITES zwei Wochen lang über den Schutz verschiedener Tiere und Pflanzen verhandelt, die durch den internationalen Handel bedroht sind. 82 Arten wurden neu in den Anhängen der Konvention gelistet. Neben der Änderung der Anhänge wurden auch 350 Entschließungen getroffen. Diese Entschließungen werden die Arbeit von CITES für die nächsten Jahre bestimmen. Eine vollständige Übersicht über alle Ergebnisse befindet sich auf der Website der Konvention. 

Das BMLUK hat seine Webseite im Bezug auf die Ergebnisse der Vertragsstaatenkonferenz aktualisiert, mit einer allgemeinen Seite und einer Seite bezüglich Fernambukholz.

Weitere Information, insbesondere die Umsetzung der Beschlüsse betreffend, werden ebenfalls auf diesen Seiten veröffentlicht sobald sie verfügbar sind. 

Ad Fernambukholz

Für Fernambukholz (Paubrasilia echinata) wurde die bestehende Anmerkung #10, mit der die Art in Anhang II gelistet ist, geändert. Die Anmerkung wird auch in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates dementsprechend geändert werden. Die Art verbleibt EU-rechtlich in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97. 

Die neue Anmerkung #10 setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Grundsätzlich sind alle Teile und Erzeugnisse der Art in Anhang II CITES gelistet und Genehmigungen sind erforderlich.
  • Es gibt eine sehr eng definierte Ausnahme, für die keine Genehmigungen erforderlich ist. Die Ausnahme betrifft ausschließlich fertige Musikinstrumente, die persönlich genutzt werden, sofern es zu keiner Änderung der Eigentumsverhältnisse kommt.
  • Für Exemplare, die mit dem Herkunftscode „W“ versehen sind, dürfen keine Genehmigungen für kommerzielle Zwecke erteilt werden. Für Exemplare die nachweislich aus vor-konventionellen Zeiten stammen und mit dem Herkunftscode „O“ versehen sind, dürfen, vorausgesetzt alle anderen Vorgaben, Bedingungen und Bestimmungen sind erfüllt, Genehmigungen für kommerzielle Zwecke erteilt werden. 

Aktuell gibt es nur eine inoffizielle deutsche Übersetzung, derzeit sind ausschließlich die englische, französische und spanische Sprachversion offiziell rechtlich bindende Sprachversionen.

Anmerkung #10: Bezeichnet alle Teile und Erzeugnisse, außer fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile sowie fertiges Musikinstrumentenzubehör für den nicht-kommerziellen Handel und ausschließlich für die Zwecke von bezahlten und unbezahlten Auftritten, persönliche Verwendung, Ausstellung, Leihe, Lehre, Begutachtung oder Reparatur, vorausgesetzt, dass es zu keiner Änderung des Eigentümers kommt und der Transport nicht zum Verkauf, Transfer oder Veräußerung des Exemplars außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Eigentümers dient. Null-Quote für den kommerziellen Handel mit Exemplaren, die der Wildnis entstammen (Herkunftscode W). 

Englische Version: Designates all parts and derivatives, except finished musical instruments, finished musical instrument accessories and finished musical instrument parts for non-commercial trade only for the purpose of paid and unpaid performance, personal use, display, loan, competition, teaching, appraisal, or repair, provided that this does not change the ownership and that such transport is not for sale, transfer or disposal of the specimen outside of the owner’s usual State of residence. Zero quota for wild-harvested specimens (source code W) traded for commercial purposes.

Weitere interessante Artikel
  • Geschnittene Holzstämme auf- und nebeneinander gestapelt in Seitenansicht, im Hintergrund verschwommen Waldlichtung
    EU-Entwaldungs­verordnung: Informationen für Kunst­hand­­werks­betriebe
    Weiterlesen
  • Verschiedene Euro-Scheine auf Wäscheleine mit Kluppen befestigt hängend
    Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
    Weiterlesen