Kunststoffverarbeiter, Bundesinnung

Lehrberuf Kunststofftechnologie

Wesentliche Änderung bei der Lehrlingsausbildung

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2023

Die neue Ausbildungsordnung Kunststofftechnologie wurde verlautbart und ist mit 1.5.2023 in Kraft getreten (die Bestimmungen zur Lehrabschlussprüfung treten mit 1.1.2025 in Kraft).

Informationsveranstaltung

Am 26.6.2023 findet von 14 bis 17 Uhr im BZL Lenzing sowie online eine Informationsveranstaltung und ein Erfahrungsaustausch statt.

» Anmeldung zur Präsenzveranstaltung
» Anmeledung zur ONLINE-Teilnahme

Die Neuheiten im Überblick

Informationen zu den wesentlichen Änderungen finden Sie im Informationsblatt „Neuheiten im Überblick“.

Erste Einschätzung

Der neue Lehrberuf Kunststofftechnologie wird aufgrund der erweiterten Lehrinhalte nicht mehr für alle Ausbildungsbetriebe möglich und nötig sein, die bisher den Beruf Kunststofftechniker ausgebildet haben. Für diese Betriebe wird der 2022 in Kraft getretene Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik empfohlen, der im Wesentlichen die Inhalte des früheren Berufs Kunststoffformgeber abbildet.

Informationen zu laufenden Lehrverträgen

Lehrlinge, die am 30. April 2023 im Lehrberuf Kunststofftechnik ausgebildet werden, können bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden.
Lehrlinge, die gemäß dieser Verordnung ausgebildet werden und deren vereinbarte Lehrzeit vor dem 1. Jänner 2025 endet oder gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 23/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 227/2008, ausgebildet werden, können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung gemäß den §§ 4 bis 13 der Verordnung BGBl. II Nr. 23/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 227/2008, antreten. Lehrzeiten, die gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 23/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 227/2008, zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit gemäß dieser Verordnung zur Gänze anzurechnen.