Versicherungsagenten, Bundesgremium

Kurzübersicht zur Versicherungsvertriebsrichtlinie

Wichtige Informationen für Versicherungsagenten

Lesedauer: 1 Minute

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive/IDD) ist am 23.2.2016 in Kraft getreten und ist innerhalb von 2 Jahren zum 23.2.2018 mit einem Umsetzungsspielraum in den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Sie löst die Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Direktive/IMD) ab. Die IDD erweitert insbesondere den Anwendungsbereich (Verpflichtete), schafft Mindeststandards durch Informations- und Offenlegungsverpflichtungen oder auch eigene Regelungen zu Versicherungsbasierten Anlageprodukten.

Aufgrund des Umfanges der mit der Umsetzung verbundenen juristischen und administrativen Implementierungsprozesse (z. B. Versicherer-Compliance) ist derzeit eine Verlagerung des Inkrafttretens für die Verpflichteten, also auch die Versicherungsagenten, auf den 1.10.2018 in Diskussion. Die Umsetzungsfrist für die EU-Mitgliedstaaten bleibt mit dem 23.3.2018 weiterhin verbindlich.

Die IDD bringt eine wesentliche Änderung des sachlichen Anwendungsbereiches mit sich, was zur Benennung als Versicherungsvertriebsrichtlinie geführt hat. Sie erfasst nun jede Form des (Erst- bzw. Rück-)Versicherungsvertriebs inklusive des Onlinevertriebs. Dies spiegelt sich in neu eingeführten Begriffen wie „Versicherungsvertreiber“ wider. Die IDD wird sich in Novellierungen österreichischer Materiengesetze wie z. B. der GewO, des VersVG, des VAG, des BWG etc. niederschlagen.

Aufbau und Anwendungsbereich der IDD 

Im Anschluss an 79 Erwägungsgründe gliedert sich die IDD in folgende acht Kapitel:

Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Kapitel II: Anforderungen in Bezug auf die Eintragung

Kapitel III: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

Kapitel IV: Organisatorische Anforderungen

Kapitel V: Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln

Kapitel VI: Zusätzliche Anforderungen im Zusammenhang mit Versicherungsanlageprodukten

Kapitel VII: Sanktionen und Maßnahmen

Kapitel VIII: Schlussbestimmungen

Wesentliche Regelungsbereiche der IDD 

Berufszugang:  

  • Haftpflicht / Deckungsgarantien für Versicherungsvermittler
  • Weiterbildungsverpflichtung für Versicherungsvermittler bzw. für den Vertrieb verantwortliche Personen
  • Anerkennung von Qualifikationen
  • Registrierungspflicht (einschl. Einrichtung eines zentralen elektronischen Registers für Versicherungsvermittler durch die EIOPA)

Berufsausübung

  • Vergütung (z. B. Verpflichtung zur Offenlegung von Interessenskonflikten, Offenlegung der Gesamtkosten bei anlagenbasierten Produkten bzw. von Art und Quelle der Vergütung bei nicht-anlagebasierten Produkten)
  • Cross-Selling
  • Beratungsfreier Verkauf (Wunsch- und Bedürfnistest)
  • Etablierung von Produktinformationsblättern

Vertrieb von PRIIPS (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products)

  • Beratungsprotokoll inkl. Eignungstest

Stand: 02.03.2020

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