Sparte Industrie

Entwurf Hochwasserrisikomanagementplan vorgestellt

Das für die Wasserwirtschaft zuständige BMLRT hat einen Entwurf für die 2. Planungsperiode 2021-27 vorgestellt. Betroffene Betriebe können seit Jahresbeginn die öffentlichen Daten prüfen und ihre eigenen Schutzmaßnahmen adaptieren.

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Österreich ist, bedingt durch Topographie und Klima, ein klassisches „Hochwasserland“. Immer wieder richten ungünstige Wetterereignisse hohe Schäden am öffentlichen und privaten Eigentum an. Um Bewusstsein zu bilden, Gefahren und Risiken korrekt einschätzen zu können und die richtigen vorbeugenden Maßnahmen zu treffen, wurden umfassende Dokumente und interaktive Pläne von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt.

Prüfung der lokalen Verhältnisse

Auf Basis einer vorläufigen Risikobewertung wurden von den Behörden die interaktiven Gefahren- und Risikokarten aktualisiert. Wie diese zu verwenden sind, zeigen Tutorials. Die Gefahrenkarten selbst stellen - simulationsbasiert - potenzielle Überflutungen auf Basis bestimmter Hochwasserszenarien dar und liefern auch Aussagen zur „Prozessdynamik“ hinsichtlich der möglichen Wassertiefe oder Strömungsgeschwindigkeit. Die Risikokarten ermöglichen die Darstellung unterschiedlicher Szenarien (HQ30, HQ ≥100, HQ300) und zeigen potenziell betroffene Schutzgüter (Mensch, Umwelt, Wirtschaft, Kulturgüter). Dadurch kann die individuelle Betroffenheit an einem Objekt oder an einem Standort besser identifiziert werden.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans (siehe Bereich „Downloads“) liegt derzeit bis Juni 2021 öffentlich auf. Er besteht aus einem Hauptdokument (RMP2021) sowie einem Anlagenteil (RMP2021_Anlagen) für die detaillierten Maßnahmenprogramme aller Risikogebiete. Zur besseren Übersicht wurden die Maßnahmenprogramme zusätzlich als bundesländerspezifische Faktenblätter aufbereitet.

 

Individuelle Rückmeldungen können bis 22.6.2021 direkt an das BMLRT (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus), Sektion I – Wasserwirtschaft, Stubenring 1, 1010 Wien oder per E-Mail an: hochwasserrichtlinie@bmlrt.gv.at gerichtet werden. Für örtliche Fragestellungen empfiehlt sich der Kontakt mit der lokalen Behörde.

 

Wenn Sie möchten, dass Ihre Rückmeldung auch in die Stellungnahme der Sparte Industrie einfließt, so bitten wir um die Übermittlung via Fachverband oder direkt an richard.guhsl@wko.at bis einschließlich 14. Juni 2021. 

 

 

Autor:

Mag. Richard Guhsl  

E-Mail:

richard.guhsl@wko.at

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